Ausländische Fachkräfte: Warum Nancy Faesers Einwanderungswunder nicht zu halten ist
Die letzten Wochen im Amt bieten in der Regel genug Gelegenheit, sich selbst noch einmal ein gutes Zeugnis auszustellen. Gerade hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Bilanz der Migrationspolitik der Noch-Bundesregierung gezogen. Weniger Asylanträge, mehr Abschiebungen: Das allein wertete Faeser schon als Erfolg. „Migrationspolitik ist nichts für Sprücheklopfer, sondern eine Managementaufgabe, die man beharrlich angehen muss“, sagte sie.
Ein Seitenhieb auf die Verhandlungspartner der Union. In den strittigen Punkten über die künftige Migrationspolitik haben sich CDU, CSU und SPD in der entscheidenden Phase der Koalitionsgespräche bislang nicht einigen können. Faesers Zahlen bieten den Sozialdemokraten nun zusätzliche Gründe, der Union nicht alle gewünschten Verschärfungen in Asylfragen zuzugestehen. Und die Zeit drängt, wenn der erwartbar künftige Kanzler Friedrich Merz (CDU) Anfang Mai mit seiner neuen Regierung loslegen will.
Angesichts der Schärfe der Debatte, wie Deutschland künftig mit Geflüchteten umgehen will, die beispielsweise in Nachbarländern aufgenommen werden müssten, gerieten andere Zahlen zur Randnotiz, die Faeser ebenfalls verkündete. Denn die Noch-Innenministerin hatte einen weiteren Erfolg zu verkünden. Deutschland sei auch bei der Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften stark vorangekommen, sagte sie: „Wir haben die Fachkräfte-Einwanderung seit 2021 um 77 Prozent gesteigert.“
Die Zahlen, die Faeser vorlegte, beziehen sich auf die Visa, die die deutschen Auslandsvertretungen zu Erwerbszwecken erteilt haben: Waren dies 2021 noch 97.000 Einreiseerlaubnisse für Menschen aus dem Ausland, die hierzulande arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren wollen, ist die Zahl – nach 152.000 Visa im Jahr 2022 und 158.000 Einreiseerlaubnissen 2023 – im vergangenen Jahr auf 172.000 Visa zu Erwerbszwecken gestiegen.
Das klingt zunächst nach einem starken Aufwärtstrend und einer positiven Entwicklung mit Blick auf Berechnungen, die Deutschland einen Bedarf von 400.000 zuwandernden Fachkräften netto pro Jahr attestieren. Das 2023 im Bundestag beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Ampelkoalition sei ein „Schritt nach vorne“ gewesen, urteilte jedenfalls Faeser: „Wir sind heute ein Land, das attraktiver für ausländische Fachkräfte geworden ist.“
Bloß: Die Analyse stimmt nur zum Teil. Die Zahlen von 2021 und 2024 zu vergleichen, ist nur bedingt aussagekräftig – denn 2021 war das zweite Jahr der Coronapandemie. Verschiedene Regionen wurden als Risikogebiete deklariert, Verordnungen erschwerten die Einreise. Entsprechend versuchten weniger Menschen im Ausland, ein Visum zu erhalten.
Zudem traten die Reformen der Ampelkoalition am Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), wie Faeser selbst sagte, erst seit 2023 in Schritten in Kraft. Vergleicht man also die Zahlen aus dem vergangenen und dem vorvergangenen Jahr, bleibt ein Zuwachs von knapp neun Prozent – nicht schlecht, aber eben bei weitem nicht so beeindruckend wie die von Faeser hervorgehobene Steigerung.
Selbst bei einem Vergleich mit 2022, dem Jahr nach den Coronabeschränkungen und damit dem ersten echten (Ein-)Reisejahr seit Inkrafttreten des FEG der großen Koalition 2020, beträgt der Zuwachs nur gut 13 Prozent.
Wie viele Personen mit Visum reisen tatsächlich ein?
Bleibt drittens die Frage, wie viele Visa, also Erlaubnisse zur Einreise, auch tatsächlich in einer (dauerhaften) Zuwanderung münden. „Erteilte Visa sind nicht das gleiche wie Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“, gibt Holger Kolb zu bedenken, Leiter des Bereichs Jahresgutachten beim Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR).
Anders ausgedrückt: Ob eine Person mit einem erteilten Visum tatsächlich nach Deutschland eingereist – und auch hier geblieben – ist, kann man Faesers Zahlen schlicht nicht entnehmen.
Denn wer aus dem Nicht-EU-Ausland in die Bundesrepublik kommen will, muss einen zweistufigen Prozess durchlaufen: Für die Einreise braucht es grundsätzlich ein Visum, zu beantragen bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. Nach der Einreise muss man dann bei der Ausländerbehörde am Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Und 2023 sind nur 72.400 Personen aus Drittstaaten nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten haben. Das steht im Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aktuellere Zahlen hat das BAMF noch nicht veröffentlicht. Dies entspreche einer geringfügigen Abnahme gegenüber 2022 um 0,9 Prozent, heißt es in dem Bericht.
Zur Erinnerung: 72.400 Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit – im Vergleich zu 158.000 Menschen mit einem Visum zu diesem Zweck.
SVR-Experte Kolb hält die Visazahlen daher „für weniger verlässlich mit Blick auf die tatsächliche Dimension der Fachkräfteeinwanderung“. Noch-Innenministerin Faeser wird die Zahlen wohl nicht noch einmal vorstellen. In einer neuen Bundesregierung unter einem Kanzler Friedrich Merz dürfte die Union das Innenministerium für sich beanspruchen.