
Eigentlich könnte Angela Merkel zufrieden sein. Denn die Flüchtlingszahlen sind massiv zurückgegangen. Laut Bayrischem Staatsministerium für Arbeit, Soziales und Integration kamen im Januar 2016 knapp 75.000 Asylsuchende nach Deutschland, im Februar waren es noch 40.000. Der Wendepunkt ereignete sich Mitte des Monats. „Seit dem 16. Februar kommen deutlich weniger Asylsuchende in Bayern an“, heißt es auf Anfrage.
Von Bundesseite ist zu hören, dass im Durchschnitt noch etwa 500 Asylsuchende pro Tag von Österreich nach Deutschland einreisen. Zum Vergleich: Im Januar waren es 2000 bis 3000, im Oktober letzten Jahres durchschnittlich 7000 pro Tag.
Die Zahlen zeigen: Die Abschottungspolitik der Balkanstaaten wirkt. Mazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich hatten sich kürzlich darauf verständigt, täglich nur noch für 580 Asylsuchende die Grenzen zu öffnen. CSU-Chef Horst Seehofer dürfte das als Bestätigung für seinen Kurs sehen. Wer seine Grenze schließt, kann die von ihm unterstellte „Herrschaft des Unrechts“ beenden, dürfte sein Gedankengang lauten.
Eine Obergrenze, wie sie sich Seehofer vorstellt, hat sich damit erledigt. Bliebe es beim Status quo, würden in diesem Jahr weitere 150.000 Asylsuchende auf dem Landweg nach Deutschland kommen. Am Jahresende hätte die Bundesrepublik insgesamt etwa eine Viertelmillion Menschen aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr mit über einer Million Flüchtlingen wäre das eine deutliche Reduktion, mit der auch Seehofer wohl leben könnte.
Grenze des Machbaren
Wie gesagt: Eigentlich könnte Merkel zufrieden sein. Ist sie aber nicht. Zum einen stauen sich die Flüchtlinge in Griechenland, derzeit rund 25.000. An der EU-Außengrenze droht also eine humanitäre Katastrophe. Zum anderen muss Merkel schon bald eine andere Obergrenze definieren – keine Seehofersche Obergrenze der Abschottung, sondern eine Grenze des Machbaren aus einer Position der Stärke heraus, weil weniger Flüchtlinge über den Landweg kommen (können).
Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen dürfen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen bleiben. Dabei reicht die Spannbreite vom Asylstatus bis zu einer befristen Duldung mit drohender Abschiebung.
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatländern politisch verfolgt werden, haben laut Artikel 16 a des Grundgesetzes Anspruch auf Asyl. Hierfür gibt es allerdings zahlreiche Schranken, die Ablehnungsquote bei Asylanträgen liegt bei 98 Prozent. Schutz und Bleiberecht etwa wegen religiöser Verfolgung oder der sexuellen Orientierung wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Für die Praxis spielt die genaue rechtliche Grundlage allerdings keine Rolle: Anerkannte Asylberechtigte erhalten gleichermaßen eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren überprüft wird. Auch bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld, gibt es keine Unterschiede.
Sogenannten subsidiären, also nachrangigen, Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, in ihrer Heimat aber ernsthaft bedroht werden, etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Sie sind als „international Schutzberechtigte“ vor einer Abschiebung erst einmal sicher und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr. Die Erlaubnis wird verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland nicht geändert hat.
Eine Duldung erhält, wer etwa nach einem gescheiterten Asylantrag zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Pass vorliegt oder es keine Flugverbindung in eine Bürgerkriegsregion gibt. Fällt dieses sogenannte Hindernis weg, droht dem Betroffenen akut die Abschiebung. Zu den Hindernissen für eine Abschiebung zählt unter anderem auch der Schutz von Ehe und Familie. Beispielweise kann ein Ausländer, der hier mit einer Deutschen ein Kind hat, nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
In Merkels europäischer Lösung sollen die EU-Staaten schon bald Flüchtlingskontingente aufnehmen. Das funktioniert so: Die Türkei schließt ihre Grenze zu Griechenland, die Flüchtlinge gelangen nicht länger über die Ägäis und schließlich zu Fuß nach Europa. Vielmehr – so Merkels Plan – sagt künftig jedes europäische Land, wie viele Flüchtlinge es direkt aus der Türkei zu sich holen kann und will.
Die Bundeskanzlerin erreicht nun eine Phase, in der sie etwas tun muss, was sie bislang vermieden hat. Sie muss eine Zahl nennen. Wie viel Flüchtlinge will Deutschland in diesem Jahr aufnehmen? Wie hoch soll das deutsche Kontingent aus der Türkei sein? Eine starre Obergrenze, wie sie Horst Seehofer fordert, ist das nicht. Aber es wäre ein Richtwert, der sich aus dem reduzierten Flüchtlingsstrom und den Türkei-Kontingenten ergibt.
Merkel will die Last europaweit verteilen und sich daher nicht zu früh festlegen. Sie setzt auf eine Koalition der Willigen. Ob neben Deutschland überhaupt ein weiteres europäisches Land dieser Koalition angehören möchte, ist derzeit völlig offen.
Das Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs am nächsten Montag dürfte Klarheit in diese Frage bringen.