Gesetz zur Coronapandemie Infektionsschutzgesetz: Zu wenig, zu spät, wacklig vor Gericht

Im Bundesrat wurde auf einer Sondersitzung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten und die Gesetzesänderung, ebenso wie im Bundestag, beschlossen. Quelle: dpa

Bundestag und Bundesrat haben ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Damit soll nach acht Monaten Ausnahmezustand und Regieren per Verordnung dem Parlament wieder mehr Recht eingeräumt werden. Doch die Regierung hat einiges versäumt – auch in Bezug aufs Impfen.

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Allein 37.000 E-Mails, viele davon gleichlautende Spam-Botschaften, gingen im Büro des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt inzwischen ein. Eine Flut an Kritik gegen das neue Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag und der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet haben. Dobrindt erklärte zuvor, in der Coronapandemie sollten die Rechte das Parlaments nicht ausgehebelt, sondern gestärkt werden. Bei Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließung von Geschäften und dem Verbot von Veranstaltungen.

Etliche Menschen, das zeigten auch Anrufe im Wahlkreisbüro vieler Abgeordneter, haben da allerdings Bedenken, teils sind sie Falschinformationen aufgesessen, die im Internet befeuert werden, teils haben sie Bedenken, ob das, was im Gesetz steht, tatsächlich gut für Bürger und die Demokratie ist.

Gut acht Monate nach dem ersten Lockdown in Deutschland wegen des Coronavirus haben Bundestag und Bundesregierung sich daran gemacht, vom Regieren per Verordnung, von zahlreichen Ausnahmen und kurzfristigen Änderungen hin zu einem nachvollziehbareren Kurs in der Bekämpfung der Covid-19-Krankheit und vor allem auch zu einer solideren Grundlage zu gelangen. Viele Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben vor Gericht nicht standgehalten. Und so die Einsicht der Bürger und der Wirtschaft ausgehöhlt, dass das alles angemessen und notwendig ist.

von Jacqueline Goebel, Daniel Goffart, Rüdiger Kiani-Kreß, Hannah Krolle, Jürgen Salz, Heike Schwerdtfeger, Thomas Stölzel, Cordula Tutt, Silke Wettach

An diesem Mittwoch gelangten einige Schwierigkeiten an die Abgeordneten bei der Abstimmung im Parlament. Im Regierungsviertel gab es mehrere Demonstrationen, von so genannten Querdenkern, von Impfgegnern und Verschwörungsanhängern, aber auch von Gegnern dieser Gruppen.

Das Gesetz räumt der Demokratie und dem Parlament, anders als erste Passagen das nahelegten, Raum und Möglichkeiten ein, wie sie notwendig sind. Doch der Ablauf und die Korrekturen in letzter Minute zeigen, dass die große Koalition aus zwei Volksparteien sehr staatsgläubig ist und selbstzufrieden mit ihrer Mehrheit umgeht. Sie hat nicht genug erklärt, sie hat die Bürger nicht als mündig einbezogen.

Beispiel Impfen: Im Gesetz ist keine Impfpflicht vorgesehen, wie das in sozialen Netzwerken von einigen Nutzern behauptet wird. Dazu sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Union im Bundestag, Karin Maag, so eine Pflicht „wird es auch in Zukunft nicht geben“. Es gehe darum, möglichst gute Bedingungen zu schaffen, falls ein Impfstoff da sei. „Wir schaffen mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass sich diejenigen Bürgerinnen und Bürger impfen lassen können, die das möchten.“ Viele wollten sich impfen lassen. Es gebe bei einer Einreise nach Deutschland auch keine Impfpflicht. Solche Klarstellungen kommen nun, sie kommen aber spät.


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Und sie könnten lauter ausfallen. Bei Corona sind ja zudem weniger ganz kleine Kinder gefährdet, die noch gar nicht geimpft werden können. Es sind die Älteren, die selbst entscheiden können. Und die eingeschränkte Pflicht zur Masernimpfung lässt noch einige Freiheit, so lange nicht andere akut gefährdet werden: Wer in Schulen oder Kitas geht, wer dort beschäftigt ist, der muss sich impfen lassen.

Beispiel Befugnisse des Bundesgesundheitsministers: Noch im Oktober erklärte der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, mehr Beteiligung des Parlaments in der Pandemie, die sich rasch entwickle, seien unsinnig. Forsch schickte sich damals auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, seine eigentlich bis März 2021 befristeten Sonderbefugnisse zu verlängern. Das war die falsche Haltung und die falsche Botschaft. Und führten letztlich dazu, dass nun das Parlament bei etlichen Entscheidungen wieder mitredet und dass Grundrechte, die eingeschränkt werden, besser abgewogen werden müssen.

Das sind Beispiele, die eine problematische Wirkung auf Bürger haben können, die eingeschränkt leben müssen, auf Unternehmer und Arbeitnehmer, die ihre wirtschaftliche Zukunft akut gefährdet sehen. Und jenseits von inhaltlichen Schwächen, die das Gesetz zunächst aufwiese, hat es die Regierung und haben es die beiden Regierungsfraktionen Union und SPD immer noch nicht vermocht, aufrecht und klar Argumente einzuspeisen in die Kakophonie der sozialen Medien. Dort ist zum Beispiel immer wieder von „#Ermächtigungsgesetz“ die Rede, ein Bezug auf Nazi-Terminologie. Das darf man nicht abtun, da müssen Politiker gegenhalten.

Mehr zum Thema: Wie lassen sich die Herstellung von Impfstoffen und die Verteilung von Gesundheitsgütern effizient organisieren?

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