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Klimaschutzgesetz und SolarpaketKeine Fahrverbote: Ampel-Fraktionen einigen sich auf Klima-Paket

Mehr Solarkraft und neue Leitplanken für die Bundesregierung beim Klimaschutz: Bei diesen Themen sind SPD, Grüne und FDP nun einer Meinung. Fahrverbote für Autofahrer soll es damit nicht geben. 15.04.2024 - 17:12 Uhr Quelle: dpa

Polizisten und Polizistinnen kontrollieren mit Laser-Messgerät Autos, die über die Rheinbrücke fahren.

Foto: imago images

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf die lange umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Paket zur Förderung der Solarindustrie geeinigt. Das teilten Vertreter der drei Fraktionen in Berlin mit.

Mit der Einigung dürften weitreichende Eingriffe wie Wochenend-Fahrverbote für Autofahrer, um Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, vom Tisch sein. Damit hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) gedroht.

SPD-Fraktionsvize spricht von Durchbruch

„Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird“, erklärte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler. „Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können.“

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Eine nur mäßige Erderwärmung scheint nicht mehr erreichbar. Die Regierungen müssen sich bei den Verhandlungen ebenso mit der Eindämmung der Folgen und neuen Technologien auseinandersetzen. Auch Deutschland ist betroffen.

von Cordula Tutt

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sprach von einem Durchbruch und betonte mit Blick auf das Klimaschutzgesetz: „Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden. Mit dem Solarpaket geben wir gleichzeitig wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und Biomasse.“

Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden betonte: „Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen. Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren.“

Fünf Ideen für die Mobilitätswende
Das Aufreger-Thema „Tempolimit“ wird öffentlich fast ausschließlich mit Bezug auf Autobahnen diskutiert. Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts hingegen bleiben unter dem Radar, obwohl sie starke Fürsprecher haben, vor allem unter den Kommunen. Die im Juli 2021 von den sieben Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist inzwischen auf über 850 Mitglieder angewachsen. Neben kleineren und mittelgroßen Kommunen haben sich seit Gründung auch mehrere Großstädte wie Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Saarbrücken oder Freiburg der Initiative angeschlossen. Die Bürgermeister fordern den Bund auf, rechtliche Rahmenbedingungen für den großflächigen Einsatz von Tempo-30-Zonen zu schaffen. Nach Ansicht der Initiative würde die Leistungsfähigkeit des Verkehrs durch eine großflächige Einführung nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität der Bewohner hingegen spürbar gesteigert. Auf einigen Hauptverkehrsstraßen soll den Plänen zufolge weiterhin Tempo 50 möglich bleiben.(Stand: Juli 2023)
In Städten könnten Fahrräder eine taugliche Alternative zu Auto und ÖPNV sein. Spaß macht das Radeln aber in den wenigsten Citys, allein schon wegen Ängsten um die eigene Sicherheit. Die Unfallforscher der Versicherung (UDV) haben vor diesem Hintergrund mehrere Vorschläge entwickelt, den Radverkehr weniger gefährlich zu machen. Darunter findet sich auch die Idee zur besseren Sicherung von Grundstückseinfahrten. Fast jeder fünfte Unfall zwischen einem Radler und einem Pkw spielt sich an den Zufahrten zu Firmengeländen, Tankstellen, Supermarkt-Parkplätzen und Parkhäusern ab. Fast jeder siebte Unfall mit schwerverletzten oder getöteten Radfahrern passiert an einer solchen Grundstückszufahrt. Je nach Frequenz und Lage könnten die Kommunen für die Zufahrten freie Sichtachsen, das Anbringen von Spiegeln oder sogar die Installation einer Ampel vorschreiben.(Stand: August 2022)
E-Autoprämie und Dienstwagensteuer fördern vor allem elektrische SUV und Premiumlimousinen mit zwei und mehr Tonnen Gesamtgewicht. Kein Geld hingegen gibt es zumindest aus diesen Töpfen für elektrische Leichtfahrzeuge. Die großen Autohersteller ignorieren die Zulassungsklassen L1e bis L7e mit ihren leichten und langsamen, aber effizienten und ressourcensparenden Stromern fast komplett – mit wenigen Ausnahmen wie dem Opel e-Rocks und dem Renault Twizy. Stattdessen tummelt sich dort eine unüberschaubare Vielzahl kleiner Anbieter mit teils exotisch anmutenden Zwei-, Drei- und Vierrädern. Die Micromobile taugen zum Pendeln, zum Einkaufen, zum Sightseeing oder auch zum Warentransport. Der Bundesverband E-Mobilität (BEM) fordert schon seit langem von den unterschiedlichen Bundesregierungen eine finanzielle Förderung sowie die Erhöhung der meist auf 45 km/h begrenzten Geschwindigkeit auf innenstadttauglichere Werte. Bislang allerdings erfolglos.(Stand: August 2022)
„Der Verkehr leidet in der Hauptsache daran, dass die Berufspendler zwei Mal am Tag alles verstopfen“, sagt Günter Schuh. Der E-Mobilitätspionier und Hochschul-Professor will das Problem mit seinem frisch gegründeten Shuttle-Dienst e.Volution lösen. Der Dienstleister stellt Unternehmen elektrische Mini-Vans mit sieben Sitzen zur Verfügung, die morgens die Belegschaft einsammeln und ihnen während der Fahrt ins Büro mobile Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Deswegen zahlt der Weg bereits aufs Zeitkonto ein, was die Akzeptanz des gemeinschaftlichen Transports erhöhen soll. Verhandlungen mit Großunternehmen laufen bereits, 2024 sollen die ersten Meta-Mobile auf der Straße sein.(Stand: August 2022)
Neue U- und Straßenbahnen sind teuer und langwierig im Bau. In manchen Anwendungsfällen könnte die Seilbahn eine Alternative sein. Einer Studie der Beratungsgesellschaft PwC zufolge schneiden sie bei Bau und Betrieb besser ab als die schienengebundenen ÖPNV-Lösungen. Die Kosten für Seilbahnsysteme pro Kilometer betragen den Experten zufolge etwa 10 bis 20 Millionen Euro – und liegen damit auf dem Niveau einer Straßenbahnstrecke. Da kein Betriebshof und keine Signal- und Verkehrsleittechnik erforderlich sind, sind die gesamten Investitionskosten im Verkehrsmittelvergleich gering. Zudem ist die Bauzeit von Seilbahnen mit 12 bis 18 Monaten relativ kurz. Dazu kommen der Studie zufolge wirtschaftliche Vorteile im Unterhalt, unter anderem ist der Energieverbrauch nur halb so hoch wie bei schienengebundenen Verkehrsmitteln. Ob Seilbahnen für eine konkrete Anwendung in einer Stadt geeignet sind, lässt sich laut PwC aber nur für den Einzelfall beantworten. Bei der Planung sei unter anderem mit Widerstand in der Bevölkerung zu rechnen, die eine Beeinträchtigung des Stadtbildes befürchten.(Stand: August 2022)

Das Solarpaket

Mit dem Solarpaket sollen bürokratische Hürden für den Ausbau der Sonnenenergie in Deutschland fallen und so der Ausbau vorangetrieben werden. Der Betrieb von Balkonkraftwerken soll einfacher werden oder auch die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern. Auch die Möglichkeiten für Solaranlagen auf Äckern und Feldern sollen erweitert werden.

Im Gespräch war zuletzt auch eine finanzielle Förderung der heimischen Solarindustrie („Resilienzbonus“), die die FDP allerdings abgelehnt hatte. Mehrere Solarunternehmen erwägen angesichts der aktuellen Misere, ihre Produktion in Deutschland einzustellen.

Als Grund wird genannt, dass chinesische Hersteller den Markt mit Modulen zu Dumpingpreisen fluteten. „Es wird keinen Resilienz-Bonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren“, erklärte Köhler dazu. „Stattdessen können sich die Menschen auf deutlich weniger Bürokratie und schnellere Verfahren freuen, wenn sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen.“

Das Bundeskabinett hatte die Reform des Klimaschutzgesetzes bereits im vergangenen Juni verabschiedet, das Solarpaket im August. Seither wurde über beides im Bundestag beraten - eine außergewöhnlich lange Zeit. Insbesondere Grüne und SPD fürchteten beim Klimaschutzgesetz einen Verlust von Verbindlichkeit, Umweltverbände kritisierten die Pläne als Aufweichung.

Bislang müssen Sofortprogramme vorgelegt werden

Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Bis dahin muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken.

FDP-Chef Christian Lindner hatte am Samstag an die Grünen appelliert, die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht zu blockieren. Sollten die Grünen ihre Blockade nicht aufgeben, wären in Deutschland „drakonische Freiheitseinschränkungen bis hin zu Fahrverboten für Verbrennungsmotoren“ denkbar, sagte er.

Zuvor hatte Wissing in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden vor Einschnitten für Autofahrer bis hin zu Fahrverboten gewarnt. Am Montag legte ein Expertenrat für Klimafragen seine Bewertung der deutschen Treibhausgasemissionen vor. Der Verkehr hinkt beim Klimaschutz weiter deutlich hinterher.

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dpa
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