Reform des Klimaschutzgesetzes Unionsfraktion bereitet Gesetz für höheren CO2-Preis und Entlastung beim Strompreis vor

Die Umwelt- und Finanzpolitiker der Union bereiten eine konkrete Reform des Klimaschutzgesetzes vor. Quelle: dpa

Die Umwelt- und Finanzpolitiker der Unionsfraktion bereiten eine konkrete Reform des Klimaschutzgesetzes vor. Jede durch fossile Energie verursachte Tonne CO2 soll deutlich teurer werden als bisher festgelegt.

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Die Umwelt- und Finanzpolitiker der Union bereiten eine konkrete Reform des Klimaschutzgesetzes vor. Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes soll nach den Worten des zuständigen Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) jede durch fossile Energie verursachte Tonne CO2 deutlich teurer werden als bisher festgelegt. Alle Einnahmen für den Staat sollen dann aber zur Senkung des Strompreises eingesetzt werden. Der Finanzpolitiker und Fraktionsvize Jung sagte der WirtschaftsWoche: „Wir wollen das marktwirtschaftliche Instrument des Emissionshandels stärken.“

Konkret müsse der CO2-Preis schneller angehoben werden, der seit diesem Jahr auch für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel oder Öl und Gas zum Heizen erhoben wird. Das sei für die Bürger und für den Umbau hin zu einer emissionsarmen Wirtschaft aber nur vertretbar, wenn alle diese Einnahmen an anderer Stelle wieder an die Verbraucher zurückflössen. „Im Gegenzug zu höheren CO2-Preis muss der Strompreis für alle sinken“, kündigte Jung an. „Alles was über den CO2-Preis hereinkommt, muss für einen niedrigeren Strompreis verwendet werden. Da darf kein Euro im Haushalt kleben bleiben.“ Das nütze besonders Geringverdienern, die im Verhältnis einen höheren Anteil ihres Einkommens für Strom ausgäben. Mit dem Emissionshandel und niedrigeren Strompreisen würden auch technische Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie unterstützt.

Alles solle schnell auf den Weg gebracht werden, so Jung. „Wir müssen noch vor der Wahl konkrete Schritte für mehr Klimaschutz machen.“ Das ergebe sich schon aus dem höheren EU-Ziel zum Klimaschutz, aber auch aus der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts. Es gelte, „deutlich vor 2050 klimaneutral zu werden“.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte bereits angekündigt, dass als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die für 2022 und 2023 geplante Verteuerung auf 30 und 35 Euro pro Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid übersprungen werden solle. Dann liege der Preis 2022 bereits bei 45 Euro je Tonne, vorher war das für 2024 angepeilt. Und nicht erst 2027 solle ein Marktpreis im Emissionshandel sowohl für Energie, Industrie, Verkehr als auch das Heizen greifen, sondern schon 2025, sagte Dobrindt. Klimaneutralität wäre dann nicht 2050, sondern schon 2045 für Deutschland zu erreichen.

Mehr zum Thema: Auch Umweltministerin Svenja Schulze und Vizekanzler Olaf Scholz reagierten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz: Deutschland soll nach den neuen Plänen nun bis 2045 klimaneutral werden.

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