Überschwemmungen: SPD-Politiker: „Für diese Kosten könnten wir die Schuldenbremse aussetzen“
Ein überfluteter Parkplatz in Minden.
Foto: dpaAngesichts der akuten Hochwasserlage in Deutschland haben SPD-Haushaltspolitiker ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse ins Gespräch gebracht. „Das Hochwasser richtet gerade in Niedersachsen immense Schäden an“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz dem „Spiegel“. „Für diese Kosten könnten wir die Schuldenbremse aussetzen.“ Dies sei auch nach dem jüngsten Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts möglich. „Schließlich handelt es sich um eine unvorhersehbare Naturkatastrophe. Dafür lässt das Urteil Spielräume“, sagte Schwarz.
Auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, ist für eine Ausnahme der Regelung: „Diese Katastrophe wird den Staat voraussichtlich einen erheblichen Milliardenbetrag kosten, der nicht aus den laufenden Haushalten gedeckt werden kann“, sagte er am Mittwoch in Berlin. Das werde wohl eine Ausnahme von der Schuldenbremse, sowohl für den Bund als auch für einige Länder wie Niedersachsen, notwendig machen. Die Alternative dazu wäre ein noch härterer Sparkurs. Der aber würde die deutsche Wirtschaft in eh schon schwierigen Zeiten weiter schwächen und Wohlstand kosten.
Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde, sagte dem „Stern“: „Noch ist das gesamte Ausmaß der Flutschäden nicht absehbar, aber für genau solche Fälle haben wir die Möglichkeit, die Schuldenbremse auszusetzen, im Grundgesetz stehen.“ Daran habe auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert. „Ob wir diese finanzielle Dimension erreichen, werden wir jetzt genau prüfen.“
Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg lehnte das Aussetzen der Schuldenbremse umgehend ab und sprach von Scheindebatten. Der Bund könne auch im Rahmen der regulär zur Verfügung stehenden Mittel finanziell helfen, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Sie kann laut Grundgesetz aber im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird. Derzeit prüft die Bundesregierung, ob die Fluthilfen nach der Hochwasserkatastrophe 2021 im Ahrtal ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse in diesem Jahr rechtfertigen.
Gemeindebund will Priorisierung von verfügbaren Geldern
Trotz des Hochwassers sieht Gemeindebund-Präsident Uwe Brandl (CSU) „überhaupt keinen Anlass“ für ein Aussetzen der Schuldenbremse. „Da würde ich zur Gelassenheit und zur Zurückhaltung raten“, sagte der Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) am Mittwoch in Berlin. Schließlich könne man „alle fünf Minuten irgendeine andere schwierige Situation vorfinden“, die eine Aussetzung der Schuldenbremse rechtfertigen könnte.
Stattdessen gehe es um eine richtige Priorisierung der zur Verfügung stehenden Gelder. Dabei stellte Brandl insbesondere Sozialleistungen in Frage. „Mehr als 70 Milliarden Euro haben alleine die Kommunen im letzten Jahr für Sozialleistungen ausgegeben“, sagte er. Die Summe habe sich innerhalb von 20 Jahren verdoppelt. Das sei keine nachhaltige und ausgeglichene Entwicklung. Daher müsste sich die Bundesregierung die Frage stellen, ob beispielsweise einkommensunabhängige Zahlungen der richtige Weg seien.
Für das Jahr 2024 prognostiziert der DStGB allein für die kommunale Ebene ein finanzielles Defizit von zehn Milliarden Euro. „Das ist eine deutliche Zahl, die uns zu denken geben sollte“, sagte Brandl. Über das Aussetzen der Schuldenbremse könne man aber erst nachdenken, wenn die geforderte Priorisierung und Umstrukturierung der Gelder nicht funktioniere.
Bundesregierung hält an Schuldenbremse fest
Trotz der Forderungen einiger SPD-Politiker hält auch die Bundesregierung den Zeitpunkt für noch nicht gekommen, um über ein Aufweichen der Schuldenbremse zu beraten. Regierungssprecher Steffen Hebestreit machte am Mittwoch deutlich, dass die Krise noch andauere und das Ausmaß der Schäden noch nicht absehbar sei. Erst nach der Akutphase könnten Bund, Länder und Kommunen beraten, wie groß das Schadensbild sei und wie damit umgegangen werde. „Wenn dann eine so hohe Schadenssumme zusammenkommen sollte, was wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstellen, dann kann auch der Bund handeln“, sagte Hebestreit unter Verweis auf das Grundgesetz. Dieses sieht vor, dass die Schuldenbremse im Falle von Naturkatastrophen ausgesetzt werden kann.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Sonntag das aktuelle Hochwassergebiet im Norden Niedersachsens besucht. Er versicherte, der Bund stehe den betroffenen Ländern und Kommunen bei der Bewältigung „mit seinen Möglichkeiten“ zur Seite. Konkrete Zusagen für Finanzhilfen machte Scholz nicht.
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