Wärmewende: FDP: Bei Heizungsgesetz-Einigung keine Eingriffe ins Eigentum
Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner.
Foto: dpaDie Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. Jetzt sind erste Details bekannt. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.
Aus der SPD-Fraktion hieß es: „Wir haben eine Einigung erzielt und nun die Häuser gebeten, die Texte anzupassen, so dass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag.“
Aus FDP-Kreisen hieß es, dass es keine Eingriffe ins Eigentum geben werde und niemand verpflichtet werde, seine Heizung auszubauen. Für FDP-Chef Christian Lindner gehe der Beschluss in eine „absolut richtige Richtung“. Unter anderem habe man im Bereich der Förderung eine tragfähige Vereinbarung erzielt. „Davon kann das Vorhaben nur profitieren.“
Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht gute Chancen für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Er sei „eigentlich optimistisch“, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag bei einem Videoauftritt bei einer Konferenz der „Süddeutschen Zeitung“. Als Zielmarke nannte er die letzte parlamentarische Woche vor der Sommerpause, also die erste Juliwoche.
Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. Am kommenden Montag soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen – sogenannte „Leitplanken“ – an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.
Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.
Viele Punkte aber waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.
Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.
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