Schutzschirmverfahren für Airline „Condor ist im Grunde kerngesund“

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Eine Komplettübernahme durch Lufthansa wäre durchaus möglich

Wie lange wird die Prüfung dauern?

Für Rettungsbeihilfen ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen, insoweit soll die Kommission nach Möglichkeit innerhalb eines Monats entscheiden. Im Fall von Air Berlin wurde die Genehmigung nach rund drei Wochen erteilt. In der Bankenkrise 2008/2009 hat die Kommission Beihilfegenehmigungen zur Rettung der notleidenden Banken mitunter sogar innerhalb von wenigen Tagen und teilweise innerhalb von 48 Stunden erteilt. Insofern gehe ich davon aus, dass auch hier die Kommission innerhalb von wenigen Wochen, vermutlich zwei bis drei, entscheiden dürfte.

Neben der Beihilfeproblematik dürfte es beim Verkaufsprozess kartellrechtliche Hürden geben. Welche sind das?

Das kommt darauf an, ob die Fluggesellschaft als Ganzes oder nur ihre Vermögensgegenstände veräußert werden. Eine Zerschlagung und der Verkauf von einzelnen Vermögensgegenständen und Rechten wäre sicherlich unproblematischer als der Verkauf des gesamten Unternehmens. Näher liegt hier aber sicherlich der Verkauf des ganzen Unternehmens, so dass alle in Betracht kommenden Märkte zu untersuchen sein werden. Zu prüfen ist, wer auf diesen Märkten, insbesondere Flugrouten, in welcher Form aktiv ist und ob sich aus einer etwaigen Kombination dieser Marktanteile kartellrechtliche Probleme ergeben würden.

Insofern geht es vor allem auch um die Addition von Marktanteilen, wobei auch die Unterschiede zwischen Sommer- und Winterflugplan zu beleuchten sein werden. Auf Grund der Umsätze der Condor Flugdienst GmbH und für den Fall, dass ein größeres Unternehmen Condor übernehmen will, ist wohl davon auszugehen, dass eine Anmeldung bei der EU-Kommission nötig sein wird, die das Zusammenschlussvorhaben vor dem Vollzug prüfen und freigeben müsste. Sofern die Kommission zu dem Ergebnis käme, dass durch den geplanten Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, droht eine Untersagung. Eine Freigabe könnte dann aber eventuell durch Auflagen oder Zusagen erreicht werden.

Welche Auflagen könnten das sein?

Je nach Ausgang der fusionskontrollrechtlichen Marktuntersuchung wären unterschiedliche Auflagen beziehungsweise Zusagen denkbar, wie insbesondere die Abgabe einzelner Unternehmensteile, oder der Verzicht auf einzelne Routen und Slots.

Die Lufthansa hatte bereits in der Vergangenheit Interesse an Condor gezeigt, dominiert aber schon heute das deutsche Fluggeschäft. Wäre eine Komplettübernahme von Condor durch Lufthansa wettbewerbsrechtlich möglich?

Erst Anfang 2019 haben Lufthansa und andere sich Condor angeschaut, der Verkaufsprozess wurde von Thomas Cook aber abgebrochen. Sollte Lufthansa nun erneut Interesse zeigen, könnte eine Komplettübernahme durchaus genehmigt werden, wenn keine schwerwiegenden Wettbewerbsprobleme zu erwarten wären. Sofern Wettbewerbsprobleme identifiziert werden, könnten diese durch Zusagen der beteiligten Unternehmen gelöst werden. Sofern durch die Addition von Marktanteilen eine Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung droht, wäre eine Genehmigung schwierig zu begründen.

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