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SonderfondsWie die deutsche Bürokratie die Messewirtschaft im Stich lässt

Die Regierung möchte Messeveranstaltern bei coronabedingten Absagen mit einem Sonderfonds helfen. Doch die Unternehmen kommen nur schwer an das Geld – und fordern eine pragmatische Lösung wie bei Kulturveranstaltungen.Anja Holtschneider 17.01.2022 - 08:03 Uhr

Die Düsseldorfer Bootsmesse "boot" musste coronabedingt auf 2023 verschoben werden.

Foto: dpa

Eigentlich wären die Messehallen in Düsseldorf die kommenden Tage voll mit Yachten, Motorbooten und Segelsportgeräten. Doch in diesem Jahr bleiben sie vorerst leer: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat coronabedingt Ende Dezember Publikumsmessen mit mehr als 750 Zuschauern verboten. Die Bootsmesse „boot“ Ende Januar musste abgesagt werden – und kann deshalb vom Staat Hilfsgelder beantragen.

Damit ist die Düsseldorfer Messegesellschaft eine Ausnahme. Denn auch andere Veranstalter haben ihre Messen abgesagt, aber nicht jedes Unternehmen hat Anspruch auf Schadensersatz. Zwar hatte die Bundesregierung im Herbst 2021 einen Sonderfonds für Messebetreiber aufgesetzt, doch die Regeln sind vielen zu restriktiv. Die Branche kritisiert den Fonds daher als unbürokratisch, fehlerhaft – und wirkungslos.

Der Hilfsbedarf dürfte unterdessen zunehmen. Die Omikron-Welle fordert bereits zahlreiche prominente Opfer: Die Lebensmittelmesse „Grüne Woche“ in Berlin etwa wurde gestrichen, die internationale Tourismusmesse „ITB“ findet im März erneut digital statt, die Handelsmesse EuroCIS in Düsseldorf wurde um drei Monate in den Mai verschoben. Fast 50 der für dieses Jahr geplanten 390 Messen wurden abgesagt, 30 weitere verschoben, meldet der Messerverband AUMA.

Der von der Bundesregierung im Oktober 2021 aufgesetzte Sonderfonds in Höhe von 600 Millionen Euro sollte die finanziellen Folgen auffangen. Organisatoren bekommen bis zu 80 Prozent der Vorkosten erstattet, maximal acht Millionen Euro pro Messe. Knapp 260 Messen haben sich als grundsätzlich förderungswürdig registriert, doch bislang wurde kein Geld ausgezahlt. Der Frust in der Branche wächst.

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„Der Ausfallfonds für Messen ist ein ursprünglich gut gemeinter Ansatz, aber er hilft nur bedingt, da er nur bei behördlichen angeordneten Messeabsagen greift, die es – wenn überhaupt - nur sehr kurzfristig zum Termin gibt“, sagt Martin Ecknig, Geschäftsführer der Messe Berlin. Das Problem: Bund und Länder beschließen neue Corona-Verordnungen kurzfristig. Messen haben aber eine lange Vorlaufzeit, Aussteller entscheiden oft Monate im Voraus, ob sie kommen oder nicht. Messeveranstalter müssen deshalb schon oft Wochen vor einem möglichen Verbot die Entscheidung treffen: Absagen, verschieben oder digital umsetzen? Bei keinem dieser Fälle greift dann der Sonderfonds.

Corona-Verordnungen führen zu einem Veranstaltungsverbot

Die Messe Frankfurt, die drittgrößte Messegesellschaft weltweit und größte in Europa, musste bislang acht Messen streichen und drei Messetermine verschieben. „Wir haben uns entschieden, für acht bisher abgesagte Messen einen Antrag auf Erstattung zu stellen, obwohl ein behördliches Veranstaltungsverbot nicht vorliegt“, sagt Messe-Chef Wolfgang Marzin. Die derzeit vorherrschenden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen hätten zu einem faktischen Veranstaltungsverbot geführt. Große Hoffnungen auf eine Kostenerstattung kann sich Marzin aber wohl nicht machen: In Hessen sind Messen bislang unter 2G-Maßnahmen erlaubt. Damit fällt die wichtigste Voraussetzung für die Hilfsgelder weg.

Messeveranstalter sorgen sich auch um ihre Kunden. „Eine kurzfristige Absage führt bei Ausstellern zu wirtschaftlichen Verlusten, die bisher nicht kompensiert werden“, sagt Hendrik Hochheim vom Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA). Kunden stornieren deshalb, bevor sie Geld verlieren, heißt es aus Branchenkreisen.

Rückforderungen

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Besonders angewiesen ist Deutschland auf internationale Aussteller und Besucher. Deutschland ist der wichtigste Messestandort weltweit, viele Leitmessen wie die Baumaschinenmesse bauma, die Hannover-Messe für die Industrie oder die Ernährungsmesse Anuga finden in deutschen Messehallen statt. Rund 60 Prozent der Aussteller kommen aus dem Ausland. Doch sich ständig ändernde Einreisebestimmungen erschweren die Durchführung von internationalen Messen. „Eine bestimmte behördliche Vorgabe kann dazu führen, dass ein großer Teil der Teilnehmer von einer Veranstaltung plötzlich ausgeschlossen wird“, sagt Wolfram Diener, Geschäftsführer der Messe Düsseldorf.

Ab einem bestimmten Punkt könnte es für die Messegesellschaft und die teilnehmenden Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll sein, an einer Messe festzuhalten, sagt der Chef der Düsseldorfer Messe. Die Messegesellschaften würden einheitliche Regeln begrüßen. „Wir brauchen wieder verlässliche und planbare rechtliche Rahmenbedingungen, die Messen und Kongresse ermöglichen, statt zu verhindern“, sagt der Berliner Messe-Chef Ecknig.

Dass freiwillige Absagen von Messen aktuell nicht über den Sonderfonds abgesichert sind, stößt auf Unverständnis in der Branche. „Da die aktuelle Maxime der Politik ist, das öffentliche Leben unter bestimmten Vorgaben möglichst aufrechtzuerhalten, sollten auch Messabsagen abgesichert werden, die nicht aufgrund direkter behördlicher Vorgaben erfolgen“, fordert der Düsseldorfer Messechef Diener. Dass das geht, zeigt der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Freiwillige Absagen von Konzerten und anderen Kulturveranstaltungen werden momentan bis Ende Januar anerkannt und die Kosten teilweise erstattet.

In Messekreisen fragt man sich, wo im Grundsatz der Unterschied zwischen der Veranstaltung eines Konzerts und einer Messe sei. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf Nachfrage der WirtschaftsWoche auf die unterschiedliche Rechtslage. Im Gegensatz zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, musste der Messe-Fonds von der EU-Kommission genehmigt werden – damals ohne die Möglichkeit einer freiwilligen Absage.

Momentan müssen sich die Organisatoren noch mit dem Sonderfonds begnügen. Wolfram Diener will nun für die „boot 2022“ als einer der ersten einen Antrag auf Erstattung stellen. Das kann er aber erst, nachdem der ursprünglich geplante Messetermin Ende Januar verstrichen ist. Eine weitere bürokratische Hürde auf dem Weg zu den Hilfsgeldern.

Mehr zum Thema: Die deutsche Messewirtschaft leidet stark unter der Pandemie – nur ein Drittel der geplanten Messen fanden in diesem Jahr statt. Wie Messechefs auf 2022 schauen.

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