Verträge mit Ryanair EU-Gericht verschiebt Urteil über Beihilfen für Flughafen Hahn

Die Lufthansa klagt gegen einen Entschluss zur Vereinbarung zwischen dem Flughafen Hahn und Ryanair. Noch immer gibt es kein Urteil.

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Der Flughafen befindet sich in einem Rechtsstreit vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Quelle: dpa

Luxemburg, Hahn Das EU-Gericht hat die am Mittwoch angesetzte Verkündung seines Urteils im Streit um Beihilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn verschoben. Zum Grund der Verschiebung konnte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Luxemburg zunächst keine Angaben machen. Genauso unklar sei vorerst, ob der neue Termin in einigen Wochen oder erst in mehreren Monaten angesetzt werde.

Die Richter hatten auch Verträge des Flughafens Hahn mit dem Billigflieger Ryanair unter die Lupe genommen. Es geht um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die Lufthansa spricht von einem unfairen Wettbewerb. Sie klagt gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014.

Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und beide Bundesländer waren früher die drei Gesellschafter des Hunsrück-Flughafens. Heute hält nur noch Hessen 17,5 Prozent. Die anderen 82,5 Prozent hat der chinesische Mischkonzern HNA 2017 erworben. Die Lufthansa hebt nicht am Hahn ab, Ryanair aber schon.

Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen - oder sie waren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten. In dem Verfahren am EU-Gericht wird die EU-Kommission vom Land Rheinland-Pfalz sowie von Ryanair als sogenannte Streithelfer unterstützt.

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