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  4. Bauernprotest: Generalstreik, Demos, Verkehr – Das ist geplant

Bundesweite AktionDie wichtigsten Fragen und Antworten zum Protest der Landwirte

Im Dezember erzeugten Landwirte mit Tausenden Traktoren in Berlin viel Aufmerksamkeit für ihre Kritik an der Bundesregierung. Nun gibt es bundesweit Aktionen, schwere Verkehrsbehinderungen inklusive. 08.01.2024 - 12:24 Uhr aktualisiert Quelle: dpa

Als Reaktion auf die Sparpläne der Bundesregierung hat der Verband zu einer Aktionswoche ab dem 8. Januar aufgerufen.

Foto: imago images

Der Bauernverband trägt seinen Frust über die Bundesregierung auf die Straße. Seit Montag machen die Landwirte mit einer Aktionswoche auf ihre Lage aufmerksam. Verbandspräsident Joachim Rukwied fordert die Koalition aus SPD, Grünen und FDP zur Rücknahme von Einsparplänen beim Agrardiesel auf. Am Donnerstag verkündete Nachbesserungen der Ampel hält er für unzureichend.

Die meisten Auswirkungen der Proteste erleben die Menschen seit Start der Proteste im Straßenverkehr: Viele Bauernverbände in den Bundesländern machen durch Straßenblockaden und andere Störungen auf sich aufmerksam. Die Proteste werden von Mittwoch bis Freitag mit einem bundesweiten Streik bei der Bahn zusammenfallen, den die Lokführergewerkschaft GDL am Sonntagabend ankündigt hatte.

In den sozialen Netzen wurde die Aktionswoche der Bauern auch wegen des erwarteten Streiks auf der Schiene fälschlich als sogenannter Generalstreik beworben. „Der Deutsche Bauernverband distanziert sich aufs Schärfste von Schwachköpfen mit Umsturzfantasien, Radikalen sowie anderen extremen Randgruppen, die unsere Aktionswoche kapern und unseren Protest für ihre Anliegen vereinnahmen wollen“, schrieb der Bauernverband dazu auf Instagram. Ein Generalstreik ist in Deutschland rechtlich so gut wie unmöglich. Im Bauernverband sind zudem Arbeitgeber organisiert sie können zu Protesten aufrufen. Ein rechtlich geschützter Streik ist das aber nicht.

Bauernproteste

„Die Landwirtschaft ist kein attraktiver Beruf mehr, von dem man leben kann“

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Was plant der Bauernverband?

Seit Montag machen die Landesbauernverbände mit zahlreichen Aktionen auf ihre Anliegen aufmerksam. Dazu zählen neben Kundgebungen und Demonstrationen auch Blockaden von Straßen und Autobahnauffahrten, langsamfahrende Kolonnen mit Traktoren und Autokorsos. Unter anderem in Bayern nutzen auch andere Branchen die Möglichkeit, gleichzeitig für ihre eigenen Anliegen auf die Straße zu gehen.

Die Aktionswoche soll am 15. Januar in einer Großdemonstration in Berlin gipfeln, zu der laut Polizei 10.000 Teilnehmer mit vielen Traktoren angemeldet sind. Mehr zum Bauernprotest und den Entwicklungen lesen Sie in unserem Newsblog.

Bauernprotest: Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

Einige Kommunen wie die Stadt Hamburg warnten bereits vorab vor einem Verkehrschaos. Grundsätzlich haben die Landwirte allein aufgrund der Größe ihre Fahrzeuge leicht die Möglichkeit, den Verkehr erheblich zu stören.

Bauernproteste

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von Anabel Schröter

Die konkreten Auswirkungen gestalten sich regional sehr unterschiedlich. Während manche Landesverbände auch Autobahnauffahrten blockieren, sehen andere von solchen Maßnahmen ab. In Emden kam am Montag die Produktion am Volkswagen-Werk zum Erliegen. „Die Produktion steht heute“, sagte eine VW-Sprecherin. Die Wege zum Werk seien durch die Bauernproteste versperrt gewesen. Es sei für die Beschäftigten daher nicht möglich zur Arbeit zu kommen.

Was wollen die Landwirte erreichen?

Die Bundesregierung wollte den Landwirten Vergünstigungen beim Agrardiesel und der Kraftfahrzeugsteuer streichen, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Vergangene Woche kündigte sie an, die geplanten Kürzungen der Subventionen teilweise wieder zurückzunehmen. Die Kfz-Steuerbefreiung soll bleiben. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel werde gestreckt und in mehreren Schritten vollzogen.

Besänftigen ließen sich die Landwirte damit nicht. „Dies kann nur ein erster Schritt sein“, betonte Rukwied. „Unsere Position bleibt unverändert: Beide Kürzungsvorschläge müssen vom Tisch.“

Wut gegen Habeck

Wer unzivilisiert protestiert, darf sich am Ende nicht als Märtyrer feiern

Kommentar von Thomas Stölzel

Bereits vor Weihnachten demonstrierten Landwirte gegen die Regierungspläne. Teilweise kam es dabei zu Behinderungen des Verkehrs. Bei einem großen Protest am 18. Dezember in Berlin kamen nach Verbandsangaben mehr als 3000 Trecker in die Hauptstadt. Die Polizei sprach von 1700.

Gleichzeitig Streik auf Schiene?

Sofern das Arbeitsgericht in Frankfurt die Pläne der Lokführergewerkschaft GDL nicht stoppt: ja. Wer also aus Sorge vor Straßenblockaden auf die Bahn umsteigen will, sollte sich für Mittwoch, Donnerstag und Freitag genau informieren, welche Züge tatsächlich fahren.

Die GDL hat von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, bundesweit zum Arbeitskampf aufgerufen, neben der Bahn sind auch Transdev und die City-Bahn Chemnitz betroffen. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind ähnliche Auswirkungen wie bei den beiden GDL-Warnstreiks bei der Bahn im vergangenen Jahr zu erwarten. Damals fielen gut 80 Prozent des Fernverkehrsangebot aus. Im Regionalverkehr fuhr in manchen Bundesländern kaum ein Zug mehr.



Die Bahn hat einen Eilantrag angekündigt, um die Arbeitsniederlegung per einstweiliger Verfügung zu verhindern. Die Richter in Frankfurt könnten sich bereits am Montag mit der Sache befassen.

Ist ein Generalstreik überhaupt möglich?

Nein, Generalstreiks sind in der Bundesrepublik so gut wie ausgeschlossen und der Begriff für die anstehenden Ereignisse fehl am Platz. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Entscheidend ist dabei aber, dass sich der Streik auf den Abschluss eines Tarifvertrags bezieht, nicht auf politische Ziele oder Ideen. „Die Rechtsprechung in Deutschland sagt klar, dass für politische Ziele Streiks nicht möglich sind. Auch Generalstreiks für politische Ziele sind ausgeschlossen“, sagt Ernesto Klengel vom Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht.

Bei Streiks für Tarifverträge sind die Teilnehmer rechtlich geschützt. Ein solcher Arbeitskampf darf beispielsweise nicht als Kündigungsgrund angeführt werden. Bei Protesten oder Demonstrationen während der Arbeitszeit gilt dieser Schutz nicht. Wer also in dieser Woche die Arbeit niederlegt, um sich mit den Bauern gegen die Politik der Bundesregierung zu solidarisieren, riskiert Konsequenzen.

„Man kann, auch als Unternehmerverband, natürlich zu Demonstrationen aufrufen. Rechtlich ist das aber eine ganz andere Ebene als ein Streik“, erklärt Klengel.

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dpa
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