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ReiseanbieterTui-Aktie kommt zurück an die Börse

Die Tui-Aktie kehrt von London nach Frankfurt als Hauptbörse zurück. Den Handelsstart läutet der Vorstand am Montag im Stil eines Börsengangs ein. Im Juni soll ein weiterer Schritt folgen. 08.04.2024 - 09:18 Uhr

TUI-Chef Sebastian Ebel und Finanzvorstand Mathias Kiep posieren vor der Rückkehr an die Frankfurter Börse neben dem Bullen.

Foto: REUTERS

Der weltgrößte Reisekonzern Tui ist auch an der Börse wieder ein deutsches Unternehmen. An diesem Montag kehrt die Aktie, deren Hauptnotiz fast zehn Jahre lang in London erfolgte, nach Frankfurt zurück. „Frankfurt ist ab heute wieder unser Börsenplatz“, sagte Konzernchef Sebastian Ebel. Für den Konzern aus Hannover sei das ein Meilenstein. Zum Handelsstart will Ebel am Vormittag zusammen mit Finanzvorstand Mathias Kiep in Frankfurt die Börsenglocke läuten.

Der Wechsel des Börsenplatzes soll dem Reisekonzern den Weg in den MDax ebnen, den deutschen Index für mittelgroße Unternehmen. „Wir sind weiterhin zuversichtlich und erwarten am 24. Juni die Aufnahme in den MDax“, sagte eine Konzernsprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Noch bis Juni soll die Aktie parallel auch in London auf dem Kurszettel stehen, dann wird der Handel dort eingestellt.

Börsengang: Fakten und Begriffe
IPO steht für „Initial Public Offering“, was so viel wie „erstmaliges öffentliches Angebot“. Im Angelsächsischen spricht man bei einem Börsengang auch von „going public“. Es geht also um den Börsengang, der Anlegern erstmals öffentlich Teile des Unternehmens in Form vom Aktien anbietet. Die Aktien sind dabei ein – meist winziger – verbriefter Anteil am Eigenkapital eines Unternehmens.
Eine Neuemission ist ein Angebot neu geschaffener Wertpapiere. Das können Aktien, Anleihen, Zertifikate oder sonstige Wertpapiere sein. Kommen etwa bei einem Börsengang neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung auf den Markt, spricht man von einer Neuemission.
Sie legt den Zeitraum fest, innerhalb dessen ein Anleger neu emittierte Wertpapiere zeichnen kann, also sich durch schriftliche Erklärung die Übernahme eines bestimmten Betrags zusichern kann. Nur wenn die Nachfrage schwach ist, wird eine Zeichnungsfrist auch mal verlängert.
Vor Beginn der Zeichnungsfrist nennt das Unternehmen eine Preisspanne, zum Beispiel von 20 bis 25 Euro. Die Investoren teilen dann mit, wie viele Aktien sie zu übernehmen bereit sind und nennen dafür einen Preis innerhalb der Preisspanne. Kommen nicht genug Anfragen zusammen, kann das Unternehmen – der Emittent – die Preisspanne auch senken. Aus den Zeichnungsaufträgen ermittelt der Emittent dann den Ausgabepreis, zu dem es die Aktien den Investoren überlässt.
Bei vielen Börsengängen können über das genannte Emissionsvolumen hinaus in den Tagen nach der Erstnotiz an der Börse weitere Aktien ausgegeben werden. Diese Mehrzuteilung wird auch Greenshoe genannt. Sie kommt bei hoher Nachfrage nach den Wertpapier zum Einsatz. Wie groß der Greenshoe ist, muss im Börsenprospekt stehen.
Nachdem die Aktien zum Ausgabepreis an die Anleger verteilt worden sind, wird es ernst: Die Aktien werden zum ersten Mal an der Börse gehandelt. Aus Kauf- und Verkaufsangebot wird der erste Kurs im Handel ermittelt – die Aktie notiert zum ersten mal an der Börse. Die Erstnotiz erfolgt zum angekündigten Datum, der erste Handelskurs sollte über dem Ausgabepreis liegen.
Wertpapiere, die an einer Börse gehandelt werden, unterliegen bestimmten Spielregeln. An einem regulierten Markt sind diese besonders umfassend und verlangen zum Beispiel Banken, die den Handel betreuen und Berichtspflichten, wie die Veröffentlichung von Quartalsberichten nach bestimmten Vorschriften. Am unregulierten Markt sind die Vorschriften lascher und die eine Überwachung des Handels – etwa bei der Kursbestimmung - greift nicht.
Beim Börsengang kommt eine zuvor festgelegt Zahl an Aktien in den Börsenhandel. Der Wert all dieser Aktien zusammen entspricht dem Platzierungsvolumen. Dabei kann es sich um neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung (Neuemission) oder um Aktien der bisherigen Eigentümer und vorbörslichen Investoren handeln.
Multipliziert man den Aktienkurs mit der Zahl aller frei handelbaren Aktien eines Unternehmens, erhält man den Börsenwert eines Unternehmens. Dieser entspricht der Marktkapitalisierung gleichgesetzt. Die Aktien, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, – also im Bestand des Unternehmens verbleiben – sind dabei unberücksichtigt.
Unternehmen lassen selten alle Aktien an der Börse zum freien Handel zu, sondern lediglich einen Teil. Liegt etwa der Streubesitz bei 30 Prozent, sind auch nur 30 Prozent der Eigenkapitalanteile an der Börse handelbar. Je höher der Streubesitz, umso liquider ist der Handel und umso geringer die Kursschwankungen, die sich aus Kauf- und Verkaufsorders ergeben.
In der Regel verbleibt bei einem Börsengang ein großer Teil der Aktien in Besitz von den bisherigen Eigentümern. Während der Haltefrist – auch Lock-up-Periode genannt – dürfen sie aus diesem Bestand keine Aktien verkaufen. Eine lange Haltefrist gilt als Bekenntnis zu einem Unternehmen.
Die Konsortialbanken begleiten den Börsengang und anschließenden Aktienhandel für ein Unternehmen. Das lassen sich die Banken natürlich vom Unternehmen bezahlen. Eine besondere Aufgabe fällt den Konsortialbanken zu, die sich als Designated Sponsor engagieren. Sie sorgen dafür, dass der Handel liquide bleibt, auch wenn zum Beispiel Käufer keinen Verkäufer der Papiere finden. Dann übernehmen sie den Part des Verkäufers, damit immer ein Kurs gestellt werden kann.
Darunter versteht man das Verfahren, mit dem der Preis für neu an die Börse zu bringende Aktien festgelegt wird. Da vor der Emission von neuen Aktien kein Börsenhandel mit diesen Papieren stattfindet, kann dieser Preis nicht durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt werden. Beim angelsächsischen Auktionsverfahren geben die Banken, die das Unternehmen an die Börse bringen, eine Preisspanne vor. Innerhalb dieser können Investoren ihre Gebote abgeben. Auf Grund der vorliegenden Orderlage wird der tatsächliche Emissionskurs letztlich aus dem Gebots-Durchschnitt gebildet. Früher wurde das heute kaum noch gebräuchliche Festpreisverfahren angewandt, bei dem sich die beratenden Banken und die AG schon vor Verkaufsangebot auf einen Preis einigten, den Anleger dann akzeptieren mussten.
Die Roadshow ist eine Werbetour eines Unternehmens bei möglichen Investoren. Dabei wird versucht, möglichst viele Investoren zu gewinnen, die den angestrebten Preis für die Aktien zu zahlen bereit sind. Die Roadshow ist daher wichtig, um die richtige Preisspanne auszuloten.

Von der Konzentration auf Frankfurt verspricht sich der Konzern Kosteneinsparungen, durch die Aufnahme in den MDax eine höhere Nachfrage nach der Aktie und damit steigende Kurse. „Mit dem heutigen Schritt vereinfachen wir Strukturen, führen die Liquidität an einem Handelsplatz zusammen und stärken somit die Tui und ihre globale Markenpräsenz“, sagte Finanzvorstand Kiep.

Börsenumzug hilft bei EU-Flugrechten

Zudem soll der Schritt dem Konzern helfen, auch künftig die Voraussetzungen für Luftverkehrsrechte in der EU abzusichern. Denn die EU verlangt, dass eine Airline wie Tuifly, die innerhalb der Union fliegt, mehrheitlich in Besitz und unter Kontrolle von Eignern aus der EU ist. Das sei mit einer Hauptnotiz in Frankfurt leichter sicherzustellen, hieß es.

Problem gebe es hier bisher auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU nicht, hatte Vorstandschef Ebel im Februar auf der Hauptversammlung erklärt. „Wir haben heute genügend europäische Aktionäre, auch ohne das Vereinigte Königreich.“ Das werde sich durch den Rückzug aus London, wo traditionell mehr internationale Anleger kaufen, noch verstärken. Schwierigkeiten für die britische Tui Airways erwartet er im Gegenzug nicht. „Das Problem haben wir dort nicht. Die Engländer sind da viel großzügiger als die EU.“

Fusion mit britischer Tochter brachte Aktie nach London

Der Tui-Konzern hatte die Hauptnotierung seiner Aktie 2014 im Zuge des Zusammenschlusses mit der früheren Tochter Tui Travel nach London verlegt. Dadurch war der Konzern auch aus dem MDax ausgeschieden, dem er bis dahin angehörte. Ganz verschwunden ist die Aktie aus Deutschland danach aber nicht. Sie wurde weiter in Hannover und auch in Frankfurt gehandelt, aber nur noch als Nebennotiz im weitgehend unregulierten Freiverkehr. Jetzt kehrt sie in den regulierten Prime Standard zurück, der Voraussetzung für die Aufnahme in den MDax ist.

Ende 2023 hatte Tui angekündigt, einen Rückzug von der Londoner Börse zu prüfen. Anders als noch vor einigen Jahren würden inzwischen wieder mehr als drei Viertel der Aktien in Deutschland gehandelt, hieß es. Nur noch 22 Prozent des Aktienhandels habe 2023 in London stattgefunden. Auf der Hauptversammlung im Februar gaben die Aktionäre grünes Licht für die Pläne.

Lesen Sie auch: Sorry Tui, aber ihr werdet nie das neue Booking.com!

dpa
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