Einwanderungsgesetz: Nicht hilfreich, zu bürokratisch, kaum mehr geplante Einstellungen
Ausländische Fachkräfte sollen helfen, den Fachkräftemangel zu lindern.
Foto: imago imagesFast die Hälfte der Unternehmen empfindet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung nicht als hilfreich für ihre Bemühungen, dem Arbeitskräftemangel etwas entgegenzusetzen. Das zeigt eine Umfrage des Münchner ifo-Instituts im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad unter Personalleitern.
Besonders kleine Unternehmen sähen in den politischen Maßnahmen der Ampelkoalition einen geringen Nutzen, sagt Daria Schaller vom ifo-Institut: 56 Prozent der befragten Kleinunternehmen hätten diese als nicht hilfreich eingestuft, 39 Prozent dieser Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten beklagten auch fehlende praktische Hilfen.
Deutschland habe dank der Ampel eines der modernsten Einwanderungsgesetze der Welt, betont Kanzler Olaf Scholz (SPD) immer wieder gerne. Die Zahlen geben das Eigenlob allerdings nicht her. 2023 sind gerade einmal gut 72.000 Zuwanderer von außerhalb der EU, im Behördendeutsch Drittstaatsangehörige genannt, zum Arbeiten nach Deutschland gekommen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) halten jedoch netto jährlich 400.000 zugewanderte Arbeitskräfte aus dem Ausland für nötig, um die Lücke auf dem deutschen Arbeitsmarkt auszugleichen.
Der geringe Erfolg bei der Anwerbung von Fachkräften und hoch Qualifizierten zeige, „dass großzügige Regelungen im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte alleine nicht ausreichen“, analysiert Migrationsexperte Winfried Kluth von der Uni Halle.
Das zeigt auch die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung: Ebenfalls fast die Hälfte der Befragten hält die bürokratischen Hürden bei der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte nach wie vor für zu hoch. Mehr als ein Viertel beispielsweise beklagt lange Visumsanträge.
Neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz fragte das ifo auch nach den Erfahrungen mit dem Jobturbo, einem Programm, mit dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) besonders Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und anderen Herkunftsländern, die bislang Bürgergeld beziehen, schneller in Arbeit bringen will. Allerdings beendeten zwischen November und Mai im Rahmen des Jobturbos nur knapp 33.000 Menschen aus der Ukraine ihre Arbeitslosigkeit – als Ziel hatte Heil einmal den Übergang von 200.000 Menschen aus Arbeitslosigkeit in Arbeit ausgegeben.
In den vergangenen Monaten hatten immer wieder Politiker und Politikerinnen gefordert, Geflüchteten aus der Ukraine das Bürgergeld zu streichen. „Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen“, schlug beispielsweise FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai vor.
Eher auf die Gruppe der Geflüchteten und die Maßnahmen des Jobturbos zielt jedenfalls wohl die Antwort der Personalleiter, der Weiterbildungsbedarf für die Arbeitskräfte sei weiterhin groß. Mehr als ein Drittel der Befragten empfindet das so. Allerdings sieht auch ein gutes Fünftel der Unternehmen geringere Sprachbarrieren, da Menschen vor der Vermittlung in Jobs verpflichtend Sprachkurse besuchen müssen.
„Erfreulich ist, dass 23 Prozent der Unternehmen mehr verfügbare Fachkräfte beobachten“, kommentiert Daria Schaller – Konzerne ab 500 Mitarbeiter profitieren mehr als Unternehmen mit weniger Beschäftigten. 18 Prozent der Befragten nähmen auch kürzere Einstellungsverfahren sowie eine leichtere Anerkennung von Abschlüssen wahr.
Zum Einstellungsturbo entwickeln sich Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Jobturbo bislang dennoch nicht. Nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen plant aufgrund der Reform und des Programms, mehr ausländische Fachkräfte anzustellen. Auch hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied nach Unternehmensgröße: In Konzernen wollen immerhin fast 40 Prozent der befragten Unternehmen mehr Beschäftigte im Ausland finden. Von den Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten sind es dagegen 16 Prozent, von denen mit 50 bis 249 Beschäftigten 13 Prozent und von denen mit weniger als 50 Beschäftigten nur 12 Prozent.
Auf so gut wie kein Interesse stößt außerdem die Möglichkeit, ausländische Arbeitskräfte kurzfristig zu beschäftigen. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung beschlossen, einen neuen Aufenthaltstitel einzuführen. Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ermöglicht es Arbeitgebern, in Spitzenzeiten für bis zu acht Monate ausländische Arbeitskräfte einzustellen, unabhängig von deren Qualifikation.
Die Reform sollte auch den Arbeitskräftemangel an deutschen Flughäfen dämpfen. Im Sommer 2022 fehlten Arbeitskräfte unter anderem bei der Gepäckabfertigung, die Folge waren teils extrem lange Wartezeiten. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für 2024 nun ein Kontingent von 25.000 Nicht-EU-Ausländern festgelegt, die kurzzeitig in Deutschland arbeiten könnten.
Im März und April, den ersten beiden Monaten nach Inkrafttreten der Reform, hat die BA allerdings gerade einmal 196 beziehungsweise 364 Anträgen für eine kurzfristige und kontingentierte Beschäftigung zugestimmt. Hauptbranchen waren die Gastronomie, Reinigung und Postzustellung. Um das Kontingent voll auszuschöpfen, müssten sich die Antragszahlen also stark erhöhen.
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