Migration: Sie riefen nach 25.000 Arbeitskräften – und es kamen (bislang) 560
Zu wenig Personal: Lange Warteschlangen im Düsseldorfer Flughafen im Juni 2022.
Foto: dpaNur wenige Arbeitgeber wollen für acht Monate ausländische Arbeitskräfte einstellen. Im März hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) gerade einmal 196 Anträgen für eine kurzfristige und kontingentierte Beschäftigung zugestimmt, im April 364 Anträgen. Hauptbranchen waren die Gastronomie, Reinigung und Postzustellung.
Die Regierung wollte mit der seit März geltenden zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gerade dem Personalmangel an Flughäfen begegnen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnete damit, dass die Reform den Arbeitskräftemangel an deutschen Flughäfen dämpfen würde. Im Sommer 2022 fehlten Arbeitskräfte unter anderem bei der Gepäckabfertigung, die Folge waren teils extrem lange Wartezeiten.
Im vergangenen Jahr beschloss die Regierung auch daher, einen neuen Aufenthaltstitel einzuführen. Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ermöglicht es Arbeitgebern, in Spitzenzeiten für bis zu acht Monate ausländische Arbeitskräfte einzustellen, unabhängig von deren Qualifikation. Voraussetzung ist, dass das einstellende Unternehmen tarifgebunden ist. Zudem gilt eine Sozialversicherungspflicht.
Offenbar erreicht die Möglichkeit bislang aber kaum die Branche, für die sie hauptsächlich gedacht war. Zwar hatte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) im vergangenen Frühjahr den entsprechenden Kabinettsbeschluss begrüßt: die Regelung sei besonders hilfreich, „dringend erforderliche Arbeitskräfte einstellen zu können“.
Doch schon kurz vor Inkrafttreten der Verordnung hatte der Flughafenbetreiber Fraport mitgeteilt, man suche überwiegend Beschäftigte, „die über einen längeren Zeitraum mit uns zusammenarbeiten“ – der intensiven Einarbeitung vor Arbeitsbeginn wegen. „Unser Hauptfokus liegt nach wie vor in der Besetzung unserer unbefristeten Stellen“, kommentierte eine Sprecherin.
Große Ankündigung, kleine Wirkung
Die neue Regelung könnte damit zumindest an den Flughäfen ebenso verpuffen wie die Entscheidung der Regierung im Sommer 2022, zur Abhilfe an den überlasteten Flughäfen kurzfristig Arbeitskräfte aus der Türkei einreisen zu lassen. „Weil die Urlauber in Deutschland nicht unter solchen Dingen zu leiden haben“, wie Arbeitsminister Heil damals sagte.
Heil echauffierte sich über die Luftverkehrsunternehmen, die „idiotischerweise“ während der Coronapandemie Personal abgebaut hatten – obwohl es Instrumente wie das Kurzarbeitergeld gegeben habe. Viele Arbeitskräfte hatten sich nach ihrer Kündigung andere Jobs gesucht und kamen auch später nicht zurück.
Bis zu 2000 Menschen jedenfalls sollten vor allem aus der Türkei nach Deutschland an die Flughäfen kommen. Allerdings nutzten nicht einmal 100 Beschäftigte die vereinfachten Bestimmungen. Kurz vor Ablauf des Programms erwartete ein Sprecher des Innenministeriums etwa 95 türkische Aushilfskräfte. Gerade einmal etwa 60 Menschen arbeiteten zu dem Zeitpunkt an den Flughäfen in München und Nürnberg.
Ob es bei der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung ähnlich sein wird? In ihrem Verordnungsentwurf rechnete die Bundesregierung mit 30.000 kurzfristig Beschäftigten und sprach von einem „Erwartungswert“. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit hat dann für 2024 ein Kontingent von 25.000 Nicht-EU-Ausländern festgelegt. Um dieses voll auszuschöpfen, müssten sich die Antragszahlen stark erhöhen.
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