Coronavirus So retten sich Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige

Jetzt ist vor allem Zuversicht gefragt – so wie es dieses Schild in einem Münchner Schaufenster vermittelt. Quelle: dpa

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige trifft die Coronakrise besonders hart. Wie Betroffene jetzt ihre Geschäftsmodelle anpassen, woher sie Geld bekommen und welche Rolle ein gutes Verhältnis zu den Kunden spielt.

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Wo normalerweise bunte Yogamatten dicht an dicht nebeneinander liegen, steht seit Dienstag nur noch ein Stativ mit Kamera. Birgit Damisch spricht ihre Anweisungen mit ruhiger Stimme in ein Mikro. Neben ihr macht ihre Kollegin die Übungen vor. Damischs Schüler verfolgen die Yogastunde über Bildschirme in den eigenen vier Wänden. Seit diesem Montag hat die Inhaberin von Yogaloft ihr Studio geschlossen. Die Sessions finden nur noch online statt.

Birgit Damisch betont, sie sei keine Technikexpertin, aber seit die ersten Corona-Fälle in Nordrhein-Westfalen bekannt wurden, tüftelte sie an einer Alternative für ihr Geschäftsmodell. Sie kaufte eine Kamera und ein Mikrofon, streamt die Kurse nun über die Konferenzplattform Zoom in die Wohnzimmer ihrer Kunden. An manchen Kursen würden nun doppelt so viele Yogis teilnehmen. Doch das seien leider nur die Monatskartenbesitzer, klagt Damisch. Neue Zehnerkarten verkauft sie bislang nicht. Wenn das so bleibt, fehlen ihr die Hälfte ihrer Einnahmen. Schätzungsweise acht Wochen könne sie den Betrieb so aufrechterhalten. 

Birgit Damisch geht mit Kreativität gegen die Krise vor, macht aus dem spirituellen ein virtuelles Namasté. Ob das reichen wird? Sie weiß es nicht. 

Nur nicht in Schockstarre verfallen

Wie ihr geht es in Deutschland etwa vier Millionen Selbstständigen. Von der Floristin, über den Physiotherapeuten bis hin zur Grafikdesignerin: Ihnen allen brechen Aufträge weg und das bei weiterlaufenden Kosten. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, rechnet deshalb mit einer Pleitewelle. Im Deutschlandfunk sagte er vor einigen Tagen: Viele Unternehmen könnten vielleicht vier oder sechs Wochen ohne Einnahmen stemmen. Aber: „Je länger es dauert, desto mehr Insolvenzen wird es geben, und dann werden auch Kredite nicht helfen.“ Denn gerade kleine Unternehmen könnten diese oftmals nicht zurückzahlen. 

Das hat auch die Bundesregierung erkannt und einen 50-Milliarden-Fonds für Kleinstunternehmen geschnürt. Teile davon sollen auch als direkte Zuschüsse an Ein-Personen-Betriebe gehen, der Rest als Darlehen ausgezahlt werden. Wer diese Gelder, wie und wo beantragen kann, ist noch unklar. 

Doch was können Unternehmen und Selbstständige noch tun, außer sich auf die Fördertöpfen des Bundes oder die großzügigen Corona-Kredite zu verlassen? „Ich finde es wichtig, dass man überhaupt etwas macht und nicht in eine Schockstarre verfällt“, sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland. Die ersten drei Anrufe sollten an das Finanzamt, die Krankenkasse und den Vermieter der Gewerbeimmobilie gehen. Schildern Selbstständige dort ihre derzeitige Situation, könnten sie ihre Vorauszahlung ans Finanzamt anpassen oder Krankenkassenbeiträge und Mieten eventuell für einige Wochen aussetzen.

Runter mit den Ausgaben

Die Berliner Kanzlei Müller Radack Schultz etwa weist darauf hin, dass Mietern womöglich ein Recht auf Mietminderung oder gar eine Vertragsbeendigung zusteht. Gesetzlich können bei einer „Störung der Geschäftsgrundlage“ – die Auswirkungen von Corona könnten dazu zählen – Verträge nämlich angepasst werden. Dies gilt, wenn die Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Konditionen nicht mehr zumutbar ist. Grundsätzlich denkbar ist auch, dass Mietern ein Minderungsrecht zusteht. Sie müssten dann weniger Miete zahlen, wenn sie die gemieteten Gewerberäume nicht mehr in vollem Umfang nutzen können, etwa wegen der verordneten Schließung von Geschäftsräumen. „Ein Mangel könnte vorliegen, wenn der vereinbarte Gebrauch infolge eines behördlichen Verbots nicht mehr zulässig ist“, sagt Michael Schultz, von der Kanzlei Müller Radack Schultz. Eine klare Rechtslage gibt es aber bislang nicht. Bestenfalls suchen Mieter und Vermieter daher eine einvernehmliche Lösung. 

Recht haben und Recht bekommen – das sind eben zwei verschiedene Dinge. Vor allem in diesen turbulenten Tagen. Derzeit, erzählt Janina Benduski, landeten an jedem Tag etwa zwei Absagen für bereits vereinbarte Veranstaltungen in ihrem Postfach. Und „unheimlich viele Fragen von verunsicherten Kollegen“. Benduski ist freie Dramaturgin und Produzentin, verdient auch mit Vorträgen und Beratungen bei Fachtagungen und Festivals Geld, zudem sitzt sie im Vorstand des Bundesverbandes freie darstellende Künste. 

von Philipp Frohn, Volker ter Haseborg, Henryk Hielscher

Die Rücklagen von kleineren Häusern, wozu etwa auch Proberäume zählen, reichten kaum länger als ein bis zwei Monate. Gestern hat Benduski eine E-Mail von einem kleineren freien Theater erhalten, das nur zu einem kleinen Anteil von Fördermitteln lebe – und sich vor allem aus den eigenen Einnahmen finanziere. „Die hatten bereits mit ihrem Vermieter gesprochen, aber der wollte von einem Nachlass nichts wissen – und hat vorgeschlagen, sich an die Bank mit der Bitte um einen Kredit zu wenden.“ Doch das, so schrieben ihr die Theaterleute, sei aussichtslos. Schließlich habe das Haus nur einen Raum, den es entweder bespielen oder vermieten könne – und das gehe, selbst wenn es im Sommer oder Herbst wieder öffnen kann, schließlich an jedem Abend nur ein- und nicht zwei oder drei Mal. 

Es wird also vor allem auch auf die Solidarität der Kunden ankommen: Wenn bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden können, beispielsweise vom Fitnessstudio, müssten Mitglieder rein rechtlich wohl nicht zahlen. Machen sie von diesem Recht massenhaft Gebrauch, wird das in vielen Fällen zu Insolvenzen führen. Auch hier ist eine offene Kommunikation vermutlich die beste Lösung. Einzelne Fitnessstudios informieren Mitglieder zum Beispiel, dass die Zeit ohne Nutzungsmöglichkeit bei einer späteren Kündigung als beitragsfreie Zeit an die Vertragsdauer angehängt wird. So können sie weiter die Mitgliedsbeiträge abbuchen und die eigenen Kosten bestreiten. Erst später, und nicht bei allen Mitgliedern zur gleichen Zeit, fallen Einnahmen weg. Mitglieder müssen sich darauf allerdings nicht einlassen. Auch hier ist ihr Verständnis gefragt, damit eine solche Lösung gelingt.

Auch im Yogastudio von Birgit Damisch fragen die Leute nach, wie sie ihre Zehnerkarten verlängern können, wenn diese bald ablaufen. Die Yogalehrerin gibt sich kulant, gewehrt Verlängerung gegen einen kleinen Aufpreis, denn auch sie weiß: Nur wenn sie den Kunden entgegenkommt, kann sie auch auf deren Loyalität hoffen. 

Zweites Standbein aufbauen

Arne Weychardt, 54, lichtet seit Jahrzehnten die Stars bei der Goldenen Kamera ab. George Clooney, Kate Winslet, Michael Douglas – sie alle hatte er schon vor der Linse. Doch dieses Jahr kommt ihm der Coronavirus in die Quere. Die Gala wurde von März in den November verlegt. Der Vorstand eines Unternehmens sagte sein Foto-Shooting ebenfalls ab. „Das waren 4500 Euro auf einen Schlag, die mir durch die Lappen gingen“, sagt Weychardt.

Ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend. Denn Weychardt hat sich schon vor Jahren ein zweites Standbein aufgebaut. 2014 machte er gemeinsam mit seiner Familie Urlaub in Malaysia. Die Auftragslage für Fotografen wurde schon damals deutlich schlechter, die Printmedien mussten sparen. Im Urlaub hatte Weychardt viel Zeit, um über seine Zukunft nachzudenken und legte noch am Strand den Grundstein für sein Start-up. Er bastelte eine Website, kaufte drei ältere Mercedes auf Ebay und gründete Rent an Oldie, ein Car-Sharing-Unternehmen. Heute ist er darüber glücklicher denn je, denn während seine Fotoaufträge einbrechen, gehört sein Start-up zu den Gewinnern dieser Krise. Im Moment würden die Leute auf Bus und Bahn verzichten, sich lieber für mehrere Tage ein Auto mieten. „Dieses zweite Standbein rettet mir heute den Arsch“, sagt Weychardt. 

Er hat es besser als seine Kollegen, die heute andere Jobs annehmen müssten, um sich und ihre Familien zu finanzieren. Einer etwa arbeite derzeit als Leiharbeiter in einem Logistikzentrum, erzählt Weychardt.

Auch viele aus der freien Theaterszene tun sich derzeit eher schwer mit ihrem zweiten Standbein, erzählt die Berliner Dramaturgin Benduski. Die meisten verdienten sich beispielsweise etwas dazu, indem sie an Hochschulen unterrichten oder Kurse in Jugendzentren geben. „Aber das ist derzeit eben auch nicht drin.“ Und selbst experimentierfreudige Kulturschaffende, die ihre Inszenierungen mit Virtual-Reality-Brillen oder Augmented-Reality-Anwendungen erweitern, haben dies bislang doch meist mit einem Stadtspaziergang kombiniert – oder mit einem Ausgangspunkt in einem Theaters angeboten. Zwar beobachtet Benduski, dass manche Theater ihre Stücke nun im Netz streamen oder Choreographen bei Youtube Tutorials für Kollegen anbieten, um sich zu Hause fit zu halten. „Aber dass dafür jemand Geld nimmt, das habe ich noch nicht gesehen.“ Es gehe vor allem darum, das Publikum zu halten. Ob davon jemand lebe könne, bezweifelt Benduski.

Gelder beantragen

Um einen Überblick zu bekommen, sollten Selbstständige auflisten, mit welchen Ein- und Ausgaben sie während der Coronakrise rechnen müssen, empfiehlt Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen. Nur so könnten sie abschätzen, wie lange sie durchhalten und ob sie auf Förderprogramme zurückgreifen sollten. Fotograf Weychardt hat sich bereits auf der Website der KfW informiert, denn die dort angebotenen Kredite sind nicht nur für Großunternehmen und Mittelständler, sondern auch für Kleinstunternehmer und Selbstständige relevant. Außerdem bieten neben der Bundesregierung auch einige Länder Hilfen für diese Zielgruppe an. Weychardt will etwa den gestern angekündigten Corona-Schutzschirm der Hansestadt Hamburg in Anspruch nehmen. Solo-Selbstständige erhalten dort 2500 Euro, Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 5000 Euro. 

Honorare eintreiben

Aber auch anderweitig kann Geld in die Kasse kommen. So sollten etwa Künstler prüfen, ob sie Anspruch auf ein Ausfallhonorar haben, wenn eine Veranstaltung wegen des Virus abgesagt wurde. Schwierig wird das voraussichtlich bei kleineren, freien Produktionen. 

Gerade freie Theaterproduktionen oder Festivals leben auch von öffentlichen Fördermitteln und Gelder aus Stiftungen. „Die sind aber meist an die Bedingung geknüpft, dass es eine bestimmte Anzahl an Aufführungen gibt oder man eine bestimmte Zahl an Zuschauern erreicht“, erzählt die Berliner Dramaturgin Benduski. Teilweise arbeiten die Schauspieler, Bühnenbildner oder Technikverleiher bereits seit Monaten an Aufführungen, die nun nicht stattfinden – und damit die Bedingungen der Förderer nicht mehr erfüllen können. Im schlimmsten Fall bleiben sie auf ihren Kosten sitzen, im allerschlimmsten Fall müssen sie sogar mit Rückforderungen rechnen. „Von den Förderern kommt derzeit zwar das Signal, wir sollten uns keine Sorgen machen, aber die Unsicherheit bleibt“, sagt Benduski. Dass derzeit alle im Homeoffice sind, mache die Sache nicht leichter. „Du kannst dich gerade nicht mit den Leuten zusammensetzen, um mal in Ruhe über deinen Fall zu reden.“

Sicher entschädigt werden Selbstständige, die selbst am Coronavirus erkranken oder als Kontaktperson eines Infizierten in Quarantäne geschickt werden. Sie hätten „Glück im Unglück“, meint Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen. Denn dann greife das Infektionsschutzgesetz. Dadurch können sie sich Verdienstausfälle und einen Teil der laufenden Kosten erstatten lassen.

Fragen, die sich die Betroffenen ebenfalls stellen sollten, lauten: Gibt es Rechnungen, die bisher nicht gestellt wurden? Haben alle Kunden für die geleistete Arbeit gezahlt? Kann bei manchen Aufträgen bereits eine Zwischenrechnung geschrieben werden? Alles Möglichkeiten, mit denen Selbstständige flüssig bleiben können. Zudem rät der Verbandsvorsitzende dazu, mit Kunden zu besprechen, welche Aufträge sie aus dem Homeoffice erledigen können. Vielleicht lohnt es sich auch, das eigene Geschäftsmodell kurzfristig umzustellen. 

Geschäftsmodell anpassen

Wie im Hamburger Bistro Spajz – dort gibt es an diesem Donnerstag wahlweise Käsespätzle, einen Pulled Pork Burger oder für die Kinder Milchreis mit hausgemachtem Apfelkompott. Bistro-Inhaberin Nora Horvath hat ihren Laden in ein Abholrestaurant verwandelt. Täglich können Gäste zwischen 12 und 15 Uhr zwischen drei Gerichten wählen und diese abholen. Dazu hat Horvath ein Schleusensystem in ihrem Lokal installiert. Den Gast und die Servicekraft trennen dabei eine Barrikade aus drei Barhockern und einem Podest. „So schaffen wir mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand“, erläutert Horvath.

Bezahlt der Gast mit Bargeld, wirft er dieses einfach in eine Schale auf dem Podest oder er überweist via Paypal. Die Kunden nähmen das Angebot gerne an, wie die Inhaberin berichtet: „Unsere Verkaufszahlen beim Mittagstisch sind um 100 Prozent gestiegen.“ Ein Lichtblick im Vergleich zu den ersten durch das Coronavirus gebeutelten Tagen. Zu der Zeit brach das Geschäft rapide ein. Es gab Abende, an denen sämtliche Reservierungen storniert wurden. 

Neben dem Abholservice hat die Hamburgerin zudem eine Gutscheinaktion gestartet. Diese werden jetzt verkauft und können dann nach der Krise eingelöst werden. „So können wir einen Teil unserer laufenden Kosten decken“, erzählt Horvath. Unter ihren Kunden gäbe es ein großes „Fürsorgeempfinden“, sie wollten nicht, dass das Spajz schließen muss. 

Wenn das nicht reicht, hat Horvath noch weitere Ideen parat. Kommt eine Ausgangssperre, sei ein Lieferservice eine Option, genauso wie Lunch- und Dinnerkisten mit Lebensmitteln und Rezeptanweisungen zum Nachkochen.

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