Bundestagswahl 2025: Wie Führungskräfte die Politik am Arbeitsplatz managen
Zwischen Heizungsgesetz und AfD: So lenken Sie politische Diskussionen am Arbeitsplatz als Führungskraft.
Foto: Getty ImagesDoch nicht nur in der Familie, auch am Arbeitsplatz wird über diese Themen gestritten. Was für die Meinungsbildung und -vielfalt im Unternehmen gut ist, kann sich negativ auf das Betriebsklima auswirken. Vor allem, wenn sehr unterschiedliche Meinungen aufeinander prallen. Wie gehen Führungskräfte damit um? Und wie können sie den Betriebsfrieden wahren?
Wie weit reicht die Meinungsfreiheit?
Im Mai 2024 kursierte in den sozialen Netzwerken ein Video: Es zeigt junge Erwachsene auf einer Party auf Sylt, wie sie rassistische Parolen singen. In der Folge wurden teils die Arbeitgeber der Feiernden ausfindig gemacht. „Eine wirksame Kündigung ist in einem solchen Fall eher unwahrscheinlich, da das Video nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist“, erklärt Arbeitsrechtler André Kasten.
Anders sähe es aus, wenn die Betroffenen beispielsweise Kleidung ihres Arbeitgebers getragen hätten. Wäre dann der Name des Unternehmens im Video zu sehen gewesen, hätte dies arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen können – auch wenn sich der Vorfall außerhalb des Arbeitsplatzes abgespielt hat.
Kurz vor der Bundestagswahl wird aber auch im Büro über politische Themen diskutiert. „Politische Meinungsbildung und Meinungsäußerung sollten am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich unterbunden werden. Vielmehr sollte ein offener Dialog gefördert werden, bei dem unterschiedliche Standpunkte ausgetauscht und ein Verständnis für verschiedene Perspektiven entwickelt wird“; sagt Arbeitsrechtler Kasten und fügt hinzu: „Gerade heute ist es wichtig, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und den gegenseitigen Respekt zu stärken.“
Unterschiedliche Meinungen und Ansichten zu Themen sind nichts Ungewöhnliches. Durch die sozialen Netzwerke bilden sich Blasen, die dafür sorgen, dass oft nur Nachrichten angezeigt werden, die die eigene Meinung widerspiegeln. Andere Meinungen oder gar kritische Stimmen werden in Social Media hingegen kaum wahrgenommen. So kann der plötzliche Austausch in der realen Welt für Überraschungen sorgen – und damit eine Diskussion anregen.
„Unternehmen sind ein verkleinertes Abbild unserer Gesamtbevölkerung. Da gibt es unterschiedliche Positionen“, sagt Alexander Cisik, Professor für Wirtschafts-, Organisations- und Arbeitspsychologie an der Hochschule Niederrhein. Und in der Gesellschaft gibt es unterschiedliche Meinungen und politische Einstellungen.
Außerdem gehen Großereignisse wie die Bundestagswahl oder die US-Wahl nicht spurlos an den Menschen vorbei. Ein Austausch zwischen Arbeitskollegen sei daher verständlich, sagt Cisik. „Natürlich wird dann auch am Arbeitsplatz darüber diskutiert – genauso wie über die Fußballergebnisse vom Wochenende.“ Wenn jemand dann sag, dass er die Grünen schlecht findet, dürfe die Führungskraft nicht einschreiten. Nehme die Diskussion allerdings einen zu breiten Raum ein und beeinträchtige die eigentliche Arbeit, sollten Führungskräfte einschreiten. Vor allem, wenn politisch oder extremistisch agiert werde. Das gehöre nicht in das betriebliche Umfeld, erklärt Cisik.
Weisungen für den Betriebsfrieden
Aus arbeitsrechtlicher Sicht darf sich eine Führungskraft nicht ohne Grund einmischen. Allerdings haben Unternehmen und das mittlere Management die Befugnis, Weisungen zu erteilen. „Kommt es im Büro zu lauten Diskussionen, insbesondere zu politischen Themen, kann eine Führungskraft anordnen, dass solche Äußerungen während der Arbeitszeit zu unterlassen sind. Eine solche Anordnung stellt eine verbindliche Weisung dar, der die Mitarbeitenden grundsätzlich Folge leisten müssen“, erklärt Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gilt vor allem dann, wenn solche Diskussionen die Arbeitsleistung beeinträchtigen.
So kann der Arbeitgeber vorschreiben, wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben. Das Unterlassen politischer Äußerungen gegenüber Kundinnen und Kunden oder Vorgaben zum Erscheinungsbild sind mögliche Weisungen.
Die Pause gehört dagegen weiterhin zur Freizeit. Politische Diskussionen können hier nicht verboten werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Zum Beispiel dann, wenn der Betriebsfrieden durch Gespräche in der Kantine gestört wird. Grundsätzlich dürfen hier eigene Meinung geäußert werden, aber nur wenn die Wortwahl sachlich ist und in einem angemessenen Kontext erfolgt. Geht es allerdings hitzig und verbal heftig zu, kann der Arbeitgeber einschreiten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Angestellte durch die Äußerungen persönlich angegriffen fühlen oder wenn zum Beispiel ein Kollege den anderen Kolleginnen sein Parteiprogramm aufzwingen will. Wann dies der Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Eskaliert eine Diskussion und wird aus einer Meinungsverschiedenheit ein Konflikt, sollte die Führungskraft immer eingreifen. Cisik plädiert dafür, mit den Parteien zunächst einzeln zu sprechen. „Im Anschluss sollten dann beide Seiten gemeinsam mit der Führungskraft ihre Argumente zusammenführen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass alle auf einen möglichst großen gemeinsamen Nenner kommen.“
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Wann ist eine private Meinung nicht mehr privat?
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber und Führungskräfte zwischen Arbeitszeit und Freizeit unterscheiden. Alles, was ein Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit tut, ist privat und hat nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun.
Beschäftigte können also in ihrer Freizeit zum Beispiel an Demonstrationen teilnehmen, auf denen illegale Inhalte geteilt werden, ohne dass dies arbeitsrechtlich relevant wäre.
Allerdings gibt es Ausnahmen: die sogenannten Tendenzbetriebe, also zum Beispiel Medienunternehmen oder kirchliche Einrichtungen. „Es ist üblich, dass Mitarbeitende in Tendenzbetrieben verpflichtet werden, eine bestimmte weltanschauliche, politische oder religiöse Ausrichtung des Arbeitgebers zu respektieren und zu vertreten, sofern dies mit der Tätigkeit direkt zusammenhängt. Dies muss jedoch in der Regel im Arbeitsvertrag klar geregelt sein“, erläutert Abeln.
In solchen Fällen kann die Unternehmensleitung von den Arbeitnehmern verlangen, dass sie sich sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich mit den Überzeugungen und Einstellungen des Unternehmens identifizieren. Nimmt ein Mitarbeiter eines Tendenzbetriebes an einer illegalen Demonstration teil, kann dies zur Kündigung führen.
Social Media ist nicht immer Privatsache
Zudem kann ein Unternehmen eine eigene öffentliche Haltung einnehmen und erwarten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Haltung im Rahmen ihrer Arbeitsleistung nicht untergraben. Dies gilt auch für Social Media. Was dann auf X, Facebook und TikTok gepostet werden darf, hängt davon ab, ob man sich als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Arbeitgebers zu erkennen gibt.
So können Posts auf beruflichen Plattformen wie Xing oder LinkedIn direkt mit dem Job in Verbindung gebracht werden. Politische Posts, die die Position des Unternehmens untergraben, können zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen.
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