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FluggastentschädigungWann Airlines für Verspätungen und Ausfälle entschädigen müssen

Derzeit müssen viele Airlines Flüge wegen der Coronapandemie und Warnstreiks des Personals absagen. In vielen Fällen habe Reisende Anspruch auf eine Entschädigung. Ein Überblick der wichtigsten Regeln.Martin Gerth 10.06.2022 - 13:37 Uhr

Chaos am den Checkin-Schalter vom Eurowings an Pfingsten 2022. Inzwischen hat Eurowings angekündigt, hunderte Flüge zu streichen. Fluggäste sollten prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Foto: imago images

Kurz vor Beginn der Sommerferien brauchen Flugreisende starke Nerven. Denn an einigen europäischen Flughäfen geht wenig. Wegen Warnstreiks unter anderem an den Airports von Paris und Berlin fallen Flüge aus oder müssen verschoben werden. Für den Juli haben Lufthansa und Eurowings bereits Hunderte Flüge wegen der Coronapandemie gestrichen. 

Für solche und ähnliche Fälle hat die EU die Fluggastrechteverordnung geschaffen. Sie regelt, was die Airlines bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen den Reisenden an Entschädigung zahlen müssen. Die Verordnung hat dafür klare Regeln verfasst. Grundvoraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Fluggesellschaft die Verspätung oder den Ausfall eines Fluges zu vertreten hat. Liegt die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline, beispielsweise bei einem Unwetter oder einem Streik des Flughafenpersonals, gibt es kein Geld. 

Hat die Airline dagegen die Verspätung oder die Annullierung von Flügen zu vertreten, hängt die Höhe der Entschädigung von einer Vielzahl von Kriterien ab, die je nach Szenario unterschiedlich ausfallen. Diese Punkte sollten Fluggäste beachten:

Wann die EU-Fluggastrechteverordnung greift
Die Verordnung gilt für Flüge, die in der EU starten. Landet die Maschine in einem EU-Staat, kommt aber von außerhalb des EU-Raums, muss zusätzlich der Sitz der Fluggesellschaft innerhalb der EU sein.

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Szenario 1: Flug fällt aus
Flugreisende erhalten eine Entschädigung, wenn die Airline sie weniger als 14 Tage vor der Annullierung informiert und die Fluggesellschaft den Ausfall zu vertreten hat. Fällt der Flug aus, ohne dass die Airline dies verschuldet hat, haben Reisende Anspruch auf einen Ersatzflug oder können die Ticketkosten zurückverlangen. Streicht die Fluggesellschaft den Flug kurz vor dem Abflugtermin, können Fluggäste sowohl die Ticketkosten zurückverlangen als auch eine Entschädigung einfordern.  

Szenario 2: Flug verspätet sich
Eine Entschädigung ist dann zu zahlen, wenn der Flug mehr als drei Stunden später als geplant am Zielort ankommt. Die Verspätung beim Abflug spielt für die Entschädigung keine Rolle. Allerdings müssen die Airlines Fluggäste bei langen Wartezeiten mit kostenlosem Essen und Trinken versorgen, gegebenenfalls sogar eine Unterkunft stellen. 

Szenario 3: Flug ist überbucht
Airlines wollen ihre Flieger möglichst komplett auslasten. Weil ein bestimmter Prozentsatz der Reisenden erfahrungsgemäß den Flug storniert oder verpasst, sind Flüge oft überbucht. Deswegen kann es dazukommen, dass einige Fluggäste am Boden bleiben müssen. Sie haben Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises, wenn sie ihre Reise nicht wie geplant durchführen können. Bei längeren Wartezeiten wegen der Überbuchung müssen die Airlines die Reisenden kostenlos mit Essen und Trinken versorgen. 

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Szenario 4: Absage wegen Corona-Regeln
Lufthansa und Eurowings haben Flüge wegen Corona abgesagt. Ist dies die Folge behördlicher Anordnungen haben die Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings muss die Airline die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen erstatten. Gutscheine müssen die Reisenden nicht akzeptieren. Wer einen Ersatzflug in Anspruch nimmt, kann von der Fluggesellschaft kein Geld mehr einfordern. Hat die Airline die Coronapandemie dagegen nur als Vorwand genutzt, um Flüge abzusagen, dann steht den Reisenden wieder eine Entschädigung zu. 

Wie viel Geld gibt es? Die Höhe der Entschädigung
Wie viel Geld die Airline als Entschädigung zahlen muss, hängt von der Länge des Fluges ab. Bei weniger als 1500 Kilometer steht den Fluggästen 250 Euro zu. Für Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer sind es 400 Euro. Bei Flügen über 3500 Kilometer müssen die Fluggesellschaften 600 Euro zahlen. 

Welche Verjährungsfrist gilt für die Entschädigungen?
Flugreisende können auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung bis zu drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Flug ausgefallen ist oder verspätet war, eine Entschädigung von der Airline einfordern. Das heißt, wenn der betreffende Flug im Juli 2022 stattfinden sollte, können die Betroffenen noch bis Ende 2025 Ansprüche geltend machen. 

Lesen Sie auch: Wie ich 500 Euro Entschädigung von Eurowings bekam - Erfahrungen mit den Entschädigungen nach einer Flugverspätung (aus dem WiWo-Archiv, von 2019).

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