Schufa-Auskunft beantragen: Wie beantragt man die Selbstauskunft und was ändert sich beim Schufa-Score?
So können Sie eine Schufa-Auskunft beantragen.
Foto: imago imagesEgal ob für den Vermieter, bei der Beantragung eines Kredits oder bei der Geschäftsabwicklung mit einem Transaktionspartner – um Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person zu erhalten, ist eine Schufa-Bonitätsauskunft unerlässlich. Viele Vermieter und Banken bestehen daher darauf, dass Interessenten oder Kunden eine entsprechende Bonitätsauskunft vorweisen können. Die ist in der Regel allerdings kostenpflichtig.
Doch neben der Schufa-Bonitätsauskunft gibt es die Schufa-Selbstauskunft. Sie lässt sich kostenlos beantragen und gibt einen Überblick, wie die Schufa Ihre Kreditwürdigkeit einschätzt. Zwischen den beiden Auskünften gibt es wichtige Unterschiede, die es zu beachten gilt.
Wie Sie eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft beantragen können, was der Unterschied zur Schufa-Bonitätsauskunft ist und was sich beim Schufa-Score ändern soll, erfahren Sie hier.
Was ist eine Schufa-Selbstauskunft?
Eine Schufa-Selbstauskunft gibt Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person. Die Schufa-Selbstauskunft zeigt, wie die Schufa Ihre Zahlungsmoral einschätzt. Das Recht auf eine kostenfreie Datenkopie haben Sie mindestens einmal im Jahr.
Seit dem 1. April 2010 haben Verbraucher nach Art. 15 des Bundesdatenschutzgesetz das Recht, diese Auskunft jährlich kostenlos zu beantragen. Die Schufa-Selbstauskunft ist an dieser Stelle allerdings klar von einer Schufa-Bonitätsauskunft zu unterscheiden, bei der grundsätzlich Kosten anfallen.
Was ist eine Schufa-Bonitätsauskunft?
Mithilfe gespeicherter Daten kann die Schufa die Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Verbrauchers bestimmen. Mit einem Scoring-Wert der jeweiligen Schufa-Bonitätsauskunft errechnet die Schufa die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher Kredite und andere Schulden auch tatsächlich zurückzahlen.
Was ist der Unterschied zwischen der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft und der Schufa-Bonitätsauskunft?
Anders als die Selbstauskunft, ist die Bonitätsauskunft kostenpflichtig. Die 29,95 Euro teure Bonitätsauskunft enthält neben dem Dokument für die Selbstauskunft auch noch ein Dokument zur Weitergabe an Drittparteien, wie zum Beispiel den Vermieter, und enthält Informationen zu Ihrer Bonität. Informationen über Einkünfte und Vermögen der Verbraucher hat die Schufa hingegen nicht.
Außerdem liegt die Bonitätsauskunft in Form eines Originaldokuments der Schufa vor. Im Bezug auf den Informationsgehalt bei der kostenlosen Selbstauskunft und der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft gibt es jedoch nur kleine Unterschiede. Die Bonitätsauskunft ist dann zu bevorzugen, wenn Sie Ihre Kreditwürdigkeit bei Dritten nachweisen müssen, für die eigene Auskunft reicht dagegen die kostenlose Schufa-Auskunft.
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Wie beantrage ich eine gratis Schufa-Selbstauskunft 2024?
Sie können auf der Internetseite der Schufa Holding AG online und kostenlos eine Selbstauskunft nach Art. 15 des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) beantragen. Dafür müssen Sie lediglich das entsprechende Bestellformular mit ihren Personendaten ausfüllen und absenden.
Wer ist die Schufa Holding AG?
Die Abkürzung „Schufa“ steht für die Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa speichert die Informationen zur Zahlungsfähigkeit einer Person und gibt so Auskunft über die Bonität von Vertragspartnern. Anders als viele glauben, ist die Schufa keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen.
Das Zahlungsverhalten der Verbraucher kann positiv oder negativ bewertet sein. Zu positiven Schufa-Einträgen zählen unter anderem Kredit- oder Bankverträge. Zu den negativen Einträgen zählen hingegen Zahlungsverzüge, Privatinsolvenzen sowie gerichtliche Mahnverfahren. Ein einfacher Zahlungsverzug führt derweil nicht sofort zu einer Meldung an die Schufa. Für die Meldung offener Forderungen gelten bestimmte Voraussetzungen: Nach Eintritt der Fälligkeit müssen Schuldner mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein, wobei die erste Mahnung zum Zeitpunkt der Meldung an die Schufa mindestens vier Wochen zurückliegen muss. Zudem muss die betroffene Person bereits zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, auf eine bevorstehende Übermittlung an die Schufa beziehungsweise eine mögliche Berücksichtigung der betreffenden Forderung durch die Schufa hingewiesen worden sein. Darüber hinaus darf der jeweilige Schuldner die Forderung im Zeitpunkt der Einmeldung nicht bestritten haben.
Welche Informationen enthält eine Schufa-Auskunft?
Die Schufa-Auskunft enthält verschiedene Daten einer Person. Darunter fallen zum Beispiel frühere Adressen, Namen oder das Geburtsdatum. Neben verschiedenen personenbezogenen Daten enthält die Schufa-Auskunft auch Informationen über beispielsweise Girokonten oder Ratenkredite. Folgende Daten werden verarbeitet:
- Personendaten: Dazu zählen beispielsweise Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und frühere Anschriften.
- Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung.
- Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und Bekanntmachungen.
- Informationen über vertragsgemäße Durchführung von Geschäften. Dazu zählen zum Beispiel Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite.
- Scorewerte.
- Informationen über betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten wie zum Beispiel Bonitäts- oder Identitätstäuschung.
Was sind die Scorewerte bei der Schufa-Auskunft?
Die Bonitätsscores basieren bislang auf den gespeicherten Daten zu Ihrer Person. Anhand der gesammelten Erfahrungen werden dann Prognosen für die Zukunft erstellt, die angeben, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand seinen aktuellen und zukünftigen Zahlungspflichten nachkommt. Dadurch wird nicht nur das Unternehmen vor eventuellen Zahlungsausfällen geschützt. Auch ein Verbraucher kann somit vor Überschuldung oder einer Kreditunfähigkeit geschützt werden.
Was soll sich beim Schufa-Score ändern?
Ab dem vierten Quartal 2025 wird die SCHUFA ihr Bonitätssystem grundlegend überarbeiten. Ziel der Reform ist es, die Bewertung für Verbraucher transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Im Mittelpunkt steht die deutliche Reduktion und Vereinfachung der bislang komplexen Bewertungsstruktur: Statt wie bisher über 100 teils schwer verständlicher Einzelkriterien in verschiedenen Branchenscores, werden künftig nur noch zwölf klar definierte und aussagekräftige Merkmale berücksichtigt. Diese Merkmale fließen in ein einheitliches Punktesystem ein, das für alle Verbraucher leicht verständlich und auch ohne statistisches Vorwissen nachvollziehbar sein soll.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuausrichtung ist die stärkere Einbindung der Verbraucher. Über einen neuen, kostenfreien SCHUFA-Account erhalten Nutzer nicht nur Zugriff auf ihre gespeicherten Daten, sondern können mithilfe eines integrierten Tools selbst nachvollziehen, wie sich die einzelnen Merkmale auf ihren Score auswirken.
Trotz der Vereinfachung setzt die SCHUFA darauf, dass ihre Auswertungen weiter statistisch aussagekräftig sind. Ziel sei es, verlässliche Kreditentscheidungen zu ermöglichen und zugleich Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen. Bereits 17 Banken und Unternehmen testen das neue System in der Praxis – ein Hinweis auf breite Akzeptanz und die Anwendungsreife des Modells.
Ende Juni 2024 gab die Schufa einen ersten Einblick in ihr laufendes Projekt „Next Generation Scoring“ (NGS). Die Vorstandsvorsitzende Tanja Birkholz erklärte, dass der Score-Simulator bei seinem Start für alle Beteiligten offensichtlich „nicht vollständig befriedigend“ war.
Die Schufa hatte stets betont, es sei wichtig zu verstehen, dass es nicht den einen Schufa-Score gibt, sondern allein sechs Branchenscores sowie weitere für spezifische Geschäfte und „kundenindividuelle Scoremodelle“, wodurch die Zahl auf über 50 ansteige. Am bekanntesten davon sei der Bankenscore, der 62 Prozent der Werte umfasse und von Finanzhäusern genutzt werde. Laut Birkholz sei das bisherige System auf „sehr gute Trennschärfe“ ausgerichtet gewesen. Der Score sollte auf diese Weise vor allem verdeutlichen, wo hohe Ausfallrisiken liegen und gleichzeitig einen Überschuldungsschutz für Verbraucher bieten. Als Brücke hatte die Auskunftei den Schufa-Basisscore eingeführt, der seit 2006 in der Selbstauskunft angegeben wird. Dieser spiele als „gewichtetes Mittel“ in Entscheidungen jedoch „eigentlich keine Rolle“, so Birkholz. Der Basisscore habe jedoch als Grundlage für den Simulator zusammen mit dem Bankenscore gedient.
Laut Andre Muhle, Abteilungsleiter für Entscheidungsstrategien bei der Schufa, beeinflussen im letzteren Fall derzeit sechs verschiedene Faktoren den Score. Dazu zählen:
- Anzahl der Kreditkarten
- das Alter der ältesten Karte
- die Anzahl der gespeicherten Bankverträge und Girokonten.
Jeder dieser Faktoren ist „statistisch gesehen hochsignifikant“, was die Berechnung komplex macht. Obwohl dieses statistische Verfahren wissenschaftlich korrekt ist, führte es letztlich für aber für alle Beteiligten zu einer unbefriedigenden Situation.
Was bedeuten die neuen Regeln für die Schufa-Einschätzung?
Eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes zielt darauf ab, die Rechte der Verbraucher gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa zu stärken. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet, der als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) präsentiert wurde.
Das EuGH hatte festgestellt, dass die Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nur unter strengen Auflagen zulässig ist. Gemäß diesem Entwurf sollen künftig bestimmte Daten nicht mehr zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit einer Person herangezogen werden dürfen. Dazu gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name sowie personenbezogene Informationen aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Ebenso sollen Daten über Ein- und Auszahlungen auf Bankkonten nicht mehr verwendet werden dürfen.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung waren zwei Fälle aus Deutschland. In einem dieser Fälle reichte eine Frau Klage ein, nachdem ihr ein Kredit verweigert worden war. Sie verlangte von der Schufa die Löschung eines Eintrags und den Zugang zu ihren Daten. Die Schufa gab lediglich den Score-Wert und allgemeine Berechnungsinformationen Preis, jedoch nicht die exakte Methode der Berechnung.
Infolge dieser Entscheidungen wurde im Mai 2024 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Sie soll die Umsetzung der EuGH-Vorgaben berücksichtigen. Ein weiteres EuGH-Urteil aus dem Februar 2025 setzte Insitute wie die Schufa zuletzt zusätzlich unter Druck, die Datenerfassungs- und Berechnungsmethoden transparenter zu gestalten. Geklagt hatte eine Verbraucherin, die sich nicht mit der Auskunft zufrieden gab, bei der Berechnung ihres Scores seien bestimmte sozidemographische Daten berücksichtigt worden. Dem EuGH-Urteil zufolge reicht das jedoch nicht aus. Das Berufen auf Geschäftsgeheimnisse ist demnach unzulässig. Zumindest gegenüber dem Gericht muss das genaue Zustandekommen der Beurteilung offengelegt werden.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Juni 2020 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.
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