Corona-Impfreihenfolge Die Impf-Priorisierung nach Bundesländern

Wer sich jetzt impfen lassen darf. Quelle: imago images

Wer darf sich in welchem Bundesland für die Impfung gegen das Coronavirus anmelden? Die Impfreihenfolge in den einzelnen Bundesländern im Überblick.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Seit dem 6. April ist das Impfen gegen das Coronavirus in Deutschland nicht mehr nur in Impfzentren möglich, sondern auch bei niedergelassenen Hausärzten. Aufgrund der Lieferengpässe auf Seiten der Impfstoff-Hersteller Biontech, AstraZeneca oder Johnson & Johnson und der hohen Nachfrage der deutschen Bürgerinnen und Bürger können viele Impfzentren und Hausärzte keine kurzfristigen Impftermine vergeben.

Daher entschied die Bundesregierung, zunächst Menschen mit höherem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs und Menschen in medizinischen Einrichtungen zu impfen. Nach und nach soll jedoch ein möglichst großer Teil der Bevölkerung geimpft werden. Wir zeigen, welche Priorisierung in welchen Bundesländern gilt und wann Sie sich impfen lassen können.

Welche Priorisierungen gibt es für Corona-Impfungen?

Noch ist der Corona-Impfstoff nicht für alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands verfügbar. Darum hat die Bundesregierung beschlossen, bei der Vergabe bestimmte Personengruppen zu priorisieren. Wer zu denjenigen zählt, die für eine Covid-Impfung berechtigt sind:

  • Gruppe 1 - Höchste Priorität: U.a. Über 80-jährige, Personal in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten, Menschen in Pflegeheimen
  • Gruppe 2 - Hohe Priorität: U.a. Über 70-jährige, Menschen mit Demenz oder Trisomie 21, Transplantationspatienten, Personal in Kitas und Grundschulen
  • Gruppe 3 - Erhöhte Priorität: U.a. Über 60-Jährige, medizinisch Vorbelastete Menschen, Polizei, Feuerwehr, Personal im Lebensmittelhandel

Zur kompletten Auflistung der Priorisierungsstufen der Bundesregierung: Diese Reihenfolge gilt bei der Impfung

Die Impfreihenfolge in den Bundesländern:

Baden-Württemberg 

Aktuell ist die Impfterminvergabe für alle Personen über 60, sowie für alle in den Priorisierungsgruppen 1 und 2 möglich. Bereits vor einigen Tagen wurden Teile der dritten Priorisierungsgruppe geöffnet und seit dem 17. Mai 2021 können Arztpraxen ohne Priorisierung mit allen Impfstoffen impfen. Eine komplette Auflistung der Impfberechtigten in Baden-Württemberg finden Sie auch auf der Website des Landes.

Bayern

Auch in Bayern ist seit dem 17. Mai die Priorisierung in Arztpraxen für sämtliche zugelassenen Impfstoffe aufgehoben. Zuvor konnte sich primär der Teil der Bevölkerung impfen lassen, der zur Risikogruppe für das Coronavirus gehört oder in Berufen mit hoher Ansteckungsgefahr arbeitet. Auf der Homepage des Landes Bayern finden Sie weitere Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus.

Berlin

In Berlin ist die Terminbuchung für die Impfung gegen das Coronavirus auch für Personen der Priorisierung 3 möglich. Inzwischen ist kein Buchungscode mehr nötig und Termine können online gebucht werden. Seit dem 17. Mai hat das Land Berlin die Priorisierung in Arztpraxen für alle Impfstoffe aufgehoben, in Impfzentren gelten die Priorisierungen jedoch noch immer. Weitere Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf der Website der KV Berlin

Brandenburg

In Brandenburg können sich momentan alle Bürgerinnen und Bürger der Priorisierungsstufe 1 und 2 impfen lassen. Aber auch erste Personengruppen aus der Priorisierungsstufe 3 können mittlerweile einen Impftermin ausmachen. Über 80-jährige erhalten zudem ein persönliches Schreiben per Post, das zur Impfung einlädt und dazu eine Sonderrufnummer für die Terminvereinbarung enthält. Über das Impfportal Brandenburg finden Sie weitere Informationen.

Bremen

Wie in den meisten Bundesländern ist die Impfung für Personen über 60 Jahre in Bremen mittlerweile im Impfzentrum möglich. Auch Personen der Priorisierung 1 und 2 sind zur Anmeldung für das Impfen autorisiert. Das Land Bremen stellt Impfberechtigten ein Einladungsschreiben mit einem persönlichen Code zu, über diesen kann dann online ein Termin vereinbart werden. Für die Priorisierungsgruppe 3 ist im Mai allerdings keine Impfung mehr im Impfzentrum möglich, da alle Termine ausgebucht sind. Für weitere Informationen zur Corona-Impfung besuchen Sie die Übersicht auf der Website des Landes Bremen.

Hamburg

In Hamburg können sich derzeit Personen über 70 Jahre, sowie Risikogruppen für die Corona-Impfung im Impfzentrum anmelden. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Polizisten, die Feuerwehr oder Lebensmitteleinzelhandel können einen Termin für die Impfung vereinbaren. Auch sind Menschen mit Trisomie 21, Epilepsie oder geistiger Behinderung zur Impfung berechtigt. Seit dem 17. Mai können sich auch Personen mit weiteren besonderen Vorerkrankungen impfen lassen. Mehr Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf der Homepage des Landes Hamburg.

Hessen

In Hessen soll die Impfregistrierung ab Juni für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Bisher sind die Priorisierungsgruppen 1 und 2 und seit Anfang Mai auch Prio 3 zur Impfung zugelassen. Impfberechtigte können sich online oder telefonisch für die Impfung registrieren, im Anschluss werden die Termine per Post oder Mail angegeben. Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft derzeit Personengruppen aus der Priorisierungsstufe 1, 2 und 3 zum Impfen auf. Auch Personen über 18 können sich bereits mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen. Alle Impfberechtigten sollten sich an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden. Durch eine Online-Registrierung ist es Impfberechtigten auch möglich im Impfzentrum einen Termin für die Impfung auszumachen. Impfberechtigte über 80 werden alphabetisch auf den Postweg über ihren Impftermin benachrichtigt. Informationen zum Impfen gegen Corona in Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Anmeldung zur Corona-Impfung für die Personen möglich, die zur Priorisierungsgruppe 1 oder 2 gehören. Sollten im Impfzentrum keine Termine mehr vergeben werden, können sich Impfberechtigte auf eine Warteliste setzen lassen. Personen ab 60 können sich ebenfalls für eine Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff auf die Warteliste setzen lassen. Alle über 70-Jährigen erhalten per Post die nötigen Informationen zur Corona-Impfung. Weitere Hinweise zur Corona-Schutzimpfung in Niedersachsen.

Nordrhein-Westfalen

NRW vergibt derzeit Termine für die Corona-Impfung im Impfzentrum für Personen der Priorisierungsstufe 1 und 2. Auch Teile der Priorisierungsgruppe 3 dürfen einen Impftermin vereinbaren, die Kassenärztliche Vereinigung meldete aber bis Juni keine freien Termine mehr. Am 7. Juni 2021, so kündigte Jens Spahn an, soll die Impfpriorisierung in Nordrhein-Westfahlen aufgehoben werden. Mehr Informationen zur Coronapandemie in Nordrhein-Westfahlen.

Rheinland-Pfalz

Derzeit können sich in Rheinland-Pfalz alle Personen der Priorisierungsstufen 1, 2 und 3 gegen das Coronavirus impfen lassen. Auch hier erfolgt die Anmeldung telefonisch oder online. Haben sich Impfberechtigte über die Website für die Corona-Schutzimpfung registriert, so ist es möglich, einen Sammeltermin für bis zu zwei Personen zu vereinbaren, die beide mit demselben Impfstoff geimpft werden. Informationen zur Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz.

Saarland

Im Saarland sind alle Personen der Priorisierungsgruppen 1, 2 und 3 impfberechtigt. Für die Corona-Schutzimpfung können sich Impfwillige der Priorisierungsgruppen online oder telefonisch anmelden. Wer aufgrund seines Jobs oder gesundheitlichen Zustands zu einer der Priorisierungsgruppen gehört, erhält von seinem Arzt oder Arbeitgeber einen Code, der die Impfberechtigung bescheinigt und vor dem Impfen vorgelegt werden muss. Auch Schwangere können bis zu zwei weitere Codes für Kontaktpersonen erhalten. Weitere Informationen zum Coronavirus im Saarland. 

Sachsen

In Sachsen können sich derzeit Personen, die der Priorisierungsstufe 1, 2 oder 3 angehören, für die Corona-Impfung anmelden. Ab dem 24. Mai soll die Priorisierung in Arztpraxen aufgehoben werden, im Impfzentrum dagegen bleibt sie weiterhin bestehen. Mehr Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Sachsen.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist die Corona-Schutzimpfung für Personen der Priorisierungsgruppen 1, 2 und 3 möglich. Seit dem 15. Mai können sämtliche Personen der Prio 3 impfen lassen. Informationen rund um die Impfung gegen das Coronavirus in Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein vergibt Impftermine zur Corona-Schutzimpfung derzeit an Personen der Priorisierungsstufen 1, 2 und 3. Die verfügbaren Termine sind abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Weitere Coronavirus-Informationen für Schleswig-Holstein.

Thüringen

Auch in Thüringen sind Personen der Priorisierungsstufen 1, 2 und 3 in Impfzentren, bei Ärzten oder anderen Impfstellen impfberechtigt. Sollte bei der Terminvergabe für Sie die „Indikation nach Beruf/Berufsgruppe“ zutreffend sein, sollten Sie unbedingt dafür einen Nachweis des Arbeitgebers zum Impftermin mitbringen. Weitere Informationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 in Thüringen.

Mehr zum Thema: Wie verlief der erste Lockdown?

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%