Coronahilfen Wer die neuen Ausfallmilliarden bekommt – und wie

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Wie kommt man an das Geld?

Wie auch schon bei den bisher gewährten Krediten und Überbrückungshilfen wird es wieder einen Zielkonflikt geben: je unbürokratischer das Geld gewährt werden soll, desto mehr Mittel dürften nötig sein – und desto umfangreicher könnte es auch zu Missbrauch kommen.

Das Kriterium des Vorjahresumsatzes klingt jedenfalls nicht nach einer gänzlich trivialen Lösung. Denn selbst wenn es wohl keine Bedarfsprüfung im engeren Sinn geben wird: Der Umsatz des Monats November 2019 muss dennoch zunächst glaubhaft dokumentiert werden, bevor er dann geprüft werden und die konkrete Summe ausbezahlt werden kann.

Die neue Sonderhilfe soll wie Überbrückungshilfen über ein bestehendes digitales Antragsportal beantragt und dann über die Bundesländer abgewickelt werden. Das heißt dann auch, dass wieder Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zwischengeschaltet werden müssen. So ist es jedenfalls bei der Überbrückungshilfe II geregelt, auf die Altmaier explizit Bezug nahm.

Durch die neuen Corona-Einschränkungen müssen Gastronomiebetriebe im November erstmal dicht machen. Auf sie kommen schwere Zeiten zu – mit fatalen Folgen für die Branche.
von Henryk Hielscher

Was dann wiederum mit Antragstellern passiert, die beispielsweise im Oktober und Dezember des letztens Jahres hohe, im November aber geringe oder gar keine Einnahmen hatten? Hier soll ein Mittelwert aus mehreren Monaten gebildet werden dürfen. Auch Unternehmen, die im vergangenen Herbst noch gar nicht existierten, also auch keine Umsätze hatten, sollen Alternativmonate angeben dürfen.

Können die in Aussicht gestellten zehn Milliarden Euro reichen?

Zunächst einmal: Mittel sind genügend vorhanden. Da hat Olaf Scholz recht. Allein die Töpfe der Überbrückungshilfen sind noch lange nicht ausgeschöpft. Dort liegen noch mehr als 20 Milliarden Euro bereit. Allerdings klingt das neue Hilfsprogramm nach einer sehr breit angelegten Förderung – es dürften also sehr viele Firmen dafür in Frage kommen. Und anders als bei bisherigen Programmen bemisst sich die Förderfähigkeit auch nicht an einem bestimmten Umsatzeinbruch zu Vor-Coronazeiten.
Es dürfte also sehr fraglich sein, ob die in Aussicht gestellten zehn Milliarden reichen – und sich im Nachhinein nicht als frei gegriffene Zahl erweisen werden.

Und gäbe es denn auch Alternativen?

Die gäbe es durchaus. Letzten Endes geht es ja vor allem darum, Liquidität zu garantieren. Eine von zahlreichen Ökonomen von allen Seiten des Spektrums seit Monaten propagierte Möglichkeit wäre es, die Flexibilität des Steuerrechts deutlich stärker zu nutzen als bisher.
Gerade erst wieder hat Ifo-Chef Clemens Fuest darauf hingewiesen, dass der steuerliche Verlustrücktrag ein kluger Weg wäre: „Die derzeit geltende Beschränkung der Verlustverrechnung verstärkt die Krise, denn sie belastet gerade Unternehmen, die vor der Krise positive Erträge erwirtschaftet haben und nun krisenbedingt Verluste erleiden“, sagt er. Bislang ist diese Option jedoch auf fünf Millionen Euro gedeckelt.


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Zu wenig, findet auch BDI-Präsident Dieter Kempf, der eine sofortige Stärkung der Verlustrechnung in der Einkommen- und Körperschaftsteuer für „notwendig“ erachtet, „um die Betriebe in schwerer Zeit schnellstmöglich mit Liquidität zu versorgen“.
Diese Variante fände im Übrigen auch FDP-Mann Christ noch sinnvoller als dem Umsatzausgleich: „Dieser Liquiditätsimpuls würde sofort wirken.“ Doch dem Vernehmen nach sperrte sich in der großen Koalition bisher die SPD gegen eine Ausweitung. Sie wittert zu viele Steuergestaltungsmöglichkeiten. Dass Altmaier das anders sieht, ließ er heute durchblicken. Aber die Krise ist ja noch lange nicht zu Ende.

Mehr zum Thema: Ein neues Gesetz soll die Rettung von Unternehmen erleichtern. Doch für viele Corona-Opfer wird die Sanierung zu komplex und teuer.

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