Einbürgerung in Deutschland: Wie man den deutschen Pass erhält – und was die Merz-Regierung ändern will
Über 200.000 Menschen wurden zuletzt innerhalb eines Jahres in Deutschland eingebürgert.
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Foto: dpa/dpawebIm vergangenen Jahr hat die Ampel-Koalition das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Daran gab es viel Kritik. CSU-Politiker Joachim Herrmann sprach etwa vom „Verramschen“ der deutschen Staatsbürgerschaft. Denn: Seit Ende Juni 2024 sind die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft herabgesetzt worden. In den Koalitionsverhandlungen zu einer neuen Regierung ist das Thema wieder auf den Plan gerückt. Bereits im Wahlkampf hatten Unionspolitiker angekündigt, die jüngst beschlossenen Regeln wieder ändern zu wollen. Wir zeigen, welche Regeln für den Erwerb der Staatsbürgerschaft gelten und was im neuen Koalitionsvertrag steht. Ein Überblick.
Was bedeutet Einbürgerung?
Von einer Einbürgerung spricht man, wenn Menschen mit Migrationsgeschichte die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Ausgestellt werden der jeweiligen Person damit die Ausweisdokumente der Bundesrepublik Deutschland. Zudem erlangt sie faktisch dieselben Rechte wie eine Person, die in Deutschland geboren wurde. Dazu gehört beispielsweise das Wahlrecht.
Eine Möglichkeit der Einbürgerung besteht zum Beispiel für Fachkräfte aus dem Ausland. Generell gilt für die Einbürgerung in Deutschland ein Mindestalter von 16 Jahren. Vorher können Kinder unter spezifischen Bedingungen gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden. Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren Eltern hier leben, erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Einbürgerung in Deutschland? Was hat die Staatsbürgerschaftsreform 2024 geändert?
Unter welchen Voraussetzungen man die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und damit eingebürgert werden kann, steht im sogenannten Staatsangehörigkeitsgesetz (kurz: StAG). In 42 Paragraphen findet man dort die Regularien rund um Antragsberechtigung, Aufenthaltsdauer, Ehe und Lebenspartnerschaft, Herkunft und Flucht sowie verschiedene Altersklassen. Die im Juni 2024 von der Ampel verabschiedeten Änderungen beziehen sich vor allem auf die Artikel vier und zehn. Sie sind seit dem 27. Juni in Kraft und gelten bis zur Verabschiedung einer Änderung durch die neue Regierung
Die tatsächliche Einbürgerung ist dabei an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Sind sie alle erfüllt, geht es um eine sogenannte Anspruchseinbürgerung. Kann eine der Voraussetzungen aber nicht erfüllt werden, gilt die Einbürgerung zunächst als gescheitert. In einzelnen Fällen können die zuständigen Behörden dann jedoch einer Ermessenseinbürgerung zustimmen, etwa wenn hinsichtlich anderer Zugangsvoraussetzungen besonders gute Leistungen erbracht werden. Eine Übersicht:
- Aufenthalt und Aufenthaltsdauer
Bis Juni 2024 galt: Wer eingebürgert werden wollte, musste zuvor schon mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Dabei musste es um einen berechtigten Aufenthalt gehen. Also ein Aufenthalt mittels Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blauer Karte. Eine Ausnahme bestand lediglich für EU-Bürger. Eine Duldung, etwa von abgelehnten Asylbewerbern, reichte nicht aus. Die Aufenthaltsdauer von acht Jahren konnte jedoch verkürzt werden. Wurde ein Integrationskurs vollständig absolviert, verringerte sich die Mindestaufenthaltsdauer auf sieben Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen (zum Beispiel bei abgeschlossener Ausbildung oder Studium in Deutschland) auf sechs Jahre.
Mit dem 2024 geänderten Staatsbürgerschaftsrecht wurde die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen beträgt der kürzeste Zeitraum, bevor eine Einbürgerung möglich wird, aktuell noch drei Jahre. Die erst im Juni 2024 verabschiedete Gesetzesänderung zur Mindestaufenthaltsdauer wird aber laut einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD (Stand: April 2025) wieder heraufgesetzt.
- Sprachkenntnisse
Entscheidend ist aktuell das sogenannte „B1-Niveau“. Es beschreibt das Minimum an Deutsch-Kenntnissen, die für eine Einbürgerung notwendig sind. Auf welche Weise es erlangt wird, kann unterschiedlich sein. Ein Schulabschluss in deutscher Sprache umfasst etwa schon das B1-Niveau. Wurden anderweitig Sprachkurse absolviert und Sprachzertifikate erworben, sollen diese behördlich geprüft werden. Wer das nicht nachweisen kann, muss dagegen einen Sprachtest für Zuwanderer ablegen. Ausgenommen sind Menschen mit Behinderung oder Krankheiten, die das Erlernen der deutschen Sprache unmöglich machen. Darüber hinaus gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren, ab der ein Sprachtest entfällt. Mit der Neuregelung ab Juni 2024 entfällt er zudem für die sogenannte Gastarbeitergeneration. Dazu zählen Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik oder bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. Diese Generation ist allerdings meist ohnehin bereits 65 Jahre oder älter. An dieser Regel ist laut dem Koalitionsvertrag von Union und SPD (Stand: April 2025) keine Änderung geplant.
- Lebensunterhalt
Auch für das geänderte Staatsbürgerschaftsrecht gilt: Wer eingebürgert werden möchte, muss selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen (können). Wie viel Geld man am Ende verdienen muss, um diese Voraussetzung zu erfüllen, ist aber unterschiedlich. Zum Beispiel kommt es darauf an, wie viele Personen an welchem Ort und in welchen Wohnverhältnissen leben, wie viele Personen von dem Einkommen leben müssen und ob es weitere erwerbstätige Personen in der Familie gibt. Der Bezug von Grundsicherung, Bürgergeld oder ähnlichen Leistungen gilt entsprechend als Hindernis. Es sei denn, es gibt dauerhafte und schwerwiegende gesundheitliche Gründe. Die neue Regierung aus Union und SPD (Stand: April 2025) plant daran keine Änderung.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
Für viele Migranten war die Einbürgerung lange mit einer sehr persönlichen Hürde verbunden. Diese ist 2024 abgeschafft beziehungsweise aufgeweicht worden: Bis dahin war üblich, dass bei der Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden musste. Ausgenommen davon waren Bürger anderer EU-Länder sowie einzelner Nicht-EU-Staaten, darunter die Schweiz, aber auch Afghanistan, Iran oder Marokko. Sie konnten auch zuvor die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.
Durch die Neuregelung ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr auf wenige Länder beschränkt. Der „Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ ist seit dem 26. Juni 2024 entfallen. Von deutscher Seite steht der Annahme einer anderen ausländischen Staatsbürgerschaft ebenfalls nichts mehr entgegen, ohne den deutschen Pass abgeben zu müssen. Es kommt dann jedoch darauf an, welche Kriterien das jeweilige Land für die Annahme seiner Staatsbürgerschaft voraussetzt und ob dieses die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Kritiker sehen in der generellen Erlaubnis des Doppelpasses ein Integrationshindernis und fürchten ein womöglich fehlendes Bekenntnis zur deutschen Demokratie und dem Grundgesetz. Der Vorwurf: Indem die eindeutige Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft wegfällt, wackelt auch das eindeutige Bekenntnis zu Deutschland.
Allerdings müssen sich Einbürgerungswillige im Laufe des Verfahrens zumindest schriftlich und vor Ausgabe der Einbürgerungsbestätigung auch mündlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen. Zudem sind Straftaten, die während des Aufenthalts in Deutschland mit mehr als 90 Tagessätzen bestraft wurden, ein zwingender Hinderungsgrund.
Um diesen Punkt wurde in den Verhandlungen zu einer neuen Koalition im Frühjahr 2025 lange gestritten. Zumindest ist gemäß dem neuen Koalitionsvertrag angedacht, dass die deutsche Staatsbürgerschaft weiter möglich bleibt.
Welche Dokumente und Zeugnisse braucht man für die Einbürgerung in Deutschland?
Damit Migranten erfolgreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen können, müssen sie einige persönliche Dokumente als Nachweis ihres berechtigten Aufenthalts und eines legitimen Interesses am deutschen Pass vorweisen. Zudem müssen sie die Herkunft und familiäre Abstammung belegen.
Für das Einbürgerungsverfahren sind laut Online-Auftritt des Bundes folgende Dokumente vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde
- Familienbücher
- Ausländische Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Identitätskarten, Ausländerausweise)
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Personen unter 16 Jahren)
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- Aufenthaltsberechtigung
- Nachweise über weitere Staatsangehörigkeiten
Liegen Nachweise über einen Schulabschluss, ein aktuelles oder abgeschlossenes Studium in deutscher Sprache oder absolvierte Berufsausbildungen vor, können sie zur Vereinfachung beitragen. Das gilt auch für Dokumente zu absolvierten Sprachkursen.
Was kostet eine Einbürgerung in Deutschland?
Für die Einbürgerung fällt eine pauschale Gebühr an. Für eine Einzelperson liegt sie bei 255 Euro. Für minderjährige Familienmitglieder, die zeitgleich ebenfalls eingebürgert werden sollen, erhöhen sich die Kosten um 51 Euro je Familienmitglied. Für unbegleitete Minderjährige oder Minderjährige ab 16 Jahren, die ohne ihre Eltern die Einbürgerung beantragen, liegen die Kosten laut dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge ebenfalls bei 255 Euro. Oft wird es allerdings noch etwas teurer, etwa wenn für die Übersetzung von Dokumenten aus dem Herkunftsland Kosten anfallen. Auch die Ausstellung der Pässe bei einem erfolgreichen Verfahren kostet noch einmal Geld.
Gibt es einen Einbürgerungstest in Deutschland? Kann man ohne Einbürgerungstest eingebürgert werden?
Der Einbürgerungstest gehört seit vielen Jahren zum üblichen Verfahren. Laut dem zuständigen Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge soll er bei Einbürgerungen Kenntnisse zu „Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ sicherstellen.
Aktuell umfasst der Einbürgerungstest in allen Bundesländern 33 Fragen. Sie drehen sich vor allem um die Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. In drei Fragen geht es um das Bundesland, in dem man lebt. Das sind allerdings nicht immer dieselben Fragen. Der Fragenkatalog umfasst insgesamt 310 verschiedene Fragen, aus welchen sich die unterschiedlichen Fragebögen zusammensetzen können. 17 der 33 Fragen aus dem jeweiligen Fragebogen müssen dann richtig beantwortet werden.
Ist der Test nicht bestanden, gilt die Einbürgerung zunächst als gescheitert. Allerdings gibt es die Möglichkeit erneut anzutreten. Das alles ist in einer eigenen Verordnung geregelt, der Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV). Die Grundlage bildet das bereits erwähnte Staatsangehörigkeitsgesetz.
Im bisherigen Staatsbürgerschaftsrecht gab es einige Ausnahmeregelungen, unter denen Menschen ohne Einbürgerungstest eingebürgert werden konnten. Daran hat die Erneuerung des Gesetzes auch nichts geändert. Allerdings sieht es vor, dass die Ausnahme um eine weitere Gruppe erweitert wird. Dabei geht es um die sogenannte Gastarbeitergeneration, demnach um Migranten, die schon viele Jahrzehnte in Deutschland leben. Für sie kann der Einbürgerungstest – als Anerkennung ihrer Leistungen – entfallen. Ebenso kann ein Sprachtest nur noch in mündlicher Form erfolgen.
Wie lange dauert eine Einbürgerung in Deutschland?
Die Dauer einer Einbürgerung lässt sich nicht pauschal beziffern. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass sich die Biographien der Einbürgerungswilligen stark unterscheiden. In vielen Fällen müssen auch Dokumente aus den Herkunftsländern gesondert geprüft oder auch zusätzlich eingeholt werden. Sollen mehrere Personen zugleich, zum Beispiel Elternteile mit ihren Kindern, eingebürgert werden, kann sich das Verfahren ebenfalls verlängern. Hinzu kommen weitere Einflussfaktoren, etwa ob das Aufkommen an neuen Anträgen hoch oder gering ist.
Offizielle Zahlen darüber, wie viele Anträge seit der Reform gestellt wurden, liegen allerdings noch nicht vor. Auf der Seite einbürgerung.de, die die Bundesbeauftragte für Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD) verantwortet, wird die Dauer aktuell mit 18 Monaten oder mehr angegeben. Eine Analyse des Portals migrando aus Dezember 2024 zeigte auf, dass die Einbürgerung in einigen Städten meist schneller geht. So beträgt die übliche Dauer in Berlin, Cottbus oder Nürnberg zwischen sechs und 15 Monaten. In anderen Städten, darunter Darmstadt (32 Monate) und Frankfurt (27 Monate) dauert es wesentlich länger. In Leipzig wurde sogar eine Dauer von 50 Monaten gemessen.
Können auch Flüchtlinge in Deutschland eingebürgert werden?
Insbesondere ab 2015 ist die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland deutlich gestiegen. Viele von ihnen halten sich nach wie vor in Deutschland auf. Inwieweit Geflüchtete einen Anspruch auf eine Einbürgerung haben, ist daher eine relevante Frage. Sie lässt sich jedoch leicht beantworten: Für Geflüchtete gelten aktuell weitestgehend gleiche Regeln wie für andere Migranten auch, allerdings ist eine Anerkennung des Asylantrags die entscheidende Voraussetzung. Eine Duldung, ein negativer Asylbescheid oder eine drohende Abschiebung stehen einer Einbürgerung hingegen im Weg. Allerdings könnte sich dies zukünftig ändern. Die zukünftige Regierung aus Union und SPD plant (Stand: April 2025) laut Koalitionsvertrag, eine Übergangsregelung für geduldete und straffrei gebliebene Flüchtlinge zu schaffen. Sie soll bis Ende 2027 gelten. Im Einzelfall könnte dies dazu führen, dass für geduldete Flüchtlinge Ausnahmen bei der Einbürgerung möglich werden. Hier besteht jedoch keine Klarheit.
Wie viele neue Einbürgerungen gibt es durch die Staatsbürgerschaftsreform?
Im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes vermeldete das Statistische Bundesamt einen neuen Rekord an Einbürgerungen. Das hat mit der gestiegenen Zuwanderung nach Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zu tun. Durch die bisherige Regelung konnten im Jahr 2023 rund 200.100 Menschen Neubürger der Bundesrepublik werden. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 19 Prozent mehr Einbürgerungen als im Vorjahr.
Für 2024 dürfte diese Zahl noch einmal höher liegen. Mit Einführung des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit rechneten die meisten Bundesländer mit einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungsanträge. Vollständige Zahlen zum Jahr 2024 fehlen aber noch. Daher lässt sich über den Effekt der Staatsbürgerschaftsreform noch keine endgültige Aussage treffen.
Schafft die Merz-Regierung die neuen Regeln zur Einbürgerung wieder ab?
Nach dem Bruch der Ampel ist das Staatsbürgerschaftsrecht wieder zu einem Streitthema geworden. Im Wahlkampf polterten unter anderem Jens Spahn (CDU) und Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU), man wolle die doppelte Staatsbürgerschaft wieder zur Ausnahme machen, straffällig gewordenen Neubürgern die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Deshalb forderte die Union in ihrem Wahlprogramm: Die von der Ampel eingeführte Express-Einbürgerung solle zurückgenommen werden – ebenso die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Der deutsche Pass, so die Union, solle erst am Ende einer gelungenen Integration stehen – nicht am Anfang. In den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union wurde das entsprechend intensiv diskutiert. Ebenso, wie über die Möglichkeit, Staatsbürgerschaften zu entziehen.
Die Verhandler der Parteien waren sich jedoch bis zum Ende uneins. Das war unter anderem im Verhandlungsprotokoll der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration nachzulesen. Während die SPD ihre Position zu dem Thema auf einen Satz beschränkt hatte: „Wir halten an der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fest“, schrieb die Union einen längeren Forderungskatalog zu diesem Thema nieder. Sie wollte zahlreiche Einschränkungen für eine Einbürgerung gesetzlich verankern lassen. Man werde „(...) verfassungsrechtlich prüfen, ob wir Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen, die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen können,“ hieß es in dem Verhandlungspapier.
Einbürgerungen von Asylbewerbern sollten zudem zum Ausnahmefall werden: „Wir stellen klar, dass ein solcher vorübergehender Aufenthalt (Asylverfahren, humanitärer Aufenthalt) kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, und verhindern damit eine Einbürgerung von lediglich humanitär aufenthaltsberechtigten Ausländern.“ Auch neue sprachliche Anforderungen sollte es geben. „Eine Einbürgerung darf (...) nur erfolgen, wenn der Ausländer die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt.“
Die Parteispitzen von Union und SPD haben sich nun auf eine Art Minimalkonsens verständigt. Auf Seite 96 des Koalitionsvertrags ist dieser in zwei Sätzen zusammengefasst: „Wir schaffen die Turboeinbürgerung nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht fest.“ Demnach bleibt die doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Auch die bisherigen Standards mit Blick auf den Einbürgerungstest und den Sprachtest werden offenbar erhalten. Verändert wird allerdings die Mindestaufenthaltsdauer. Anstatt wie zuletzt drei Jahre gilt zukünftig wieder eine längere Mindestaufenthaltsdauer. Ob eine Rückkehr zur Fünf-Jahres-Frist angedacht ist oder eine andere Vereinbarung getroffen wird, ist aktuell nicht bekannt. Bekannt ist auch nicht, ab wann die geänderten Regeln gelten.
Was ändert die neue Regierung noch?
Auf Seite 96 des Koalitionsvertrags findet sich ein weiterer Passus, der beim Thema Einbürgerung relevant werden könnte. Für geduldete Flüchtlinge, „(...) die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben (...), werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen. Die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten“, schreiben Union und SPD dort.
Wer nur eine Duldung besitzt, kann bisher kein deutscher Staatsbürger werden. Ein neuer Aufenthaltstitel für geduldete Asylbewerber könnte dies ändern und eine spätere Einbürgerung erleichtern, indem er ihre bisherige Aufenthaltsdauer anerkennt. Der Gesetzgebungsprozess steht allerdings noch aus. Der neue Aufenthaltstitel soll laut Koalitionsvertrag für alle jene gelten, die schon mindestens vier Jahre in Deutschland sind und zugleich „(...) über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern.“ Voraussetzung ist zudem, dass sie nicht straffällig geworden sind, wobei aktuell unklar ist, unter welchen Umständen die Straffälligkeit angenommen wird. Es geht jedoch um eine Übergangsregel, die Ende 2027 ausläuft.
Transparenzhinweis: Dieser Text erschien erstmals am 7. Februar 2024 bei der WirtschaftsWoche. Er wird entsprechend der neuen Sachlage laufend aktualisiert.