Migration: Abschiebung nach Afghanistan – Taliban offen für direkte Gespräche
Seit der erneuten Machtübernahme der Taliban in Kabul im August 2021 gilt in Deutschland ein Abschiebestopp für Afghanen.
Foto: imago imagesDas Auswärtige Amt warnt vor einer Zusammenarbeit mit den islamistischen Taliban bei Abschiebungen von Afghanen. „Etwaige Rückführungen werden sich die Taliban mindestens durch internationale Anerkennung bezahlen lassen wollen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums von Annalena Baerbock ((Grüne)) am Freitag in Berlin. „Und es ist nun mal Fakt, dass die Bundesregierung die De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan, genau wie jedes andere Land der Welt, nicht anerkennt und nicht mit ihr zusammenarbeitet.“ Es gebe nur punktuell in Einzelfällen Kontakt „auf technischer Ebene“.
Zuvor hatten sich die Taliban angesichts der in Deutschland neu entflammten Debatte um Abschiebungen afghanischer Straftäter und Gefährder offen für eine Zusammenarbeit gezeigt. „Das Islamische Emirat Afghanistan fordert die deutschen Behörden auf, die Angelegenheit im Rahmen der üblichen konsularischen Beziehungen und eines geeigneten Mechanismus auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zu regeln“, teilte der Sprecher des Taliban-Außenministeriums, Abdul Kahar Balchi, am Freitag auf der Plattform X mit.
Nach der tödlichen Messerattacke von Mannheim hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen zu wollen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) prüft das derzeit. Seit der erneuten Machtübernahme der Taliban in Kabul im August 2021 gilt in Deutschland ein Abschiebestopp für Afghanen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, Abschiebungen bedeuteten für Kriminelle nicht Straffreiheit in Deutschland. „Bei Mordfällen heißt das, mindestens zehn Jahre Haft in Deutschland als Minimum, bevor eine Abschiebung dann in Anschluss an diese Strafhaft in Betracht kommt.“
Kritiker warnen vor Gesprächen mit den Islamisten, die international isoliert sind. Die Taliban könnten von Abschiebungen profitieren, indem sie diese als Möglichkeit für eine Zusammenarbeit mit einem westlichen Staat nutzten, erklärte der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig. Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp bezeichnete die Pläne in der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitag) als rechtswidrig. „Das Völkerrecht verbietet ganz eindeutig jegliche Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien“, meinte er. „Denn in beiden Ländern drohen Folter und unmenschliche Strafen.“ Dies betonten auch die Vereinten Nationen immer wieder.
Auch Vertreter der Grünen lehnen Abschiebungen von Afghanen und eine Kooperation dafür mit den Taliban ab oder stehen dem Vorhaben skeptisch gegenüber. „Jede Ausweisung und jede Abschiebung nach Afghanistan erfordert eine Zusammenarbeit mit diesem islamistischen Terrorregime und damit quasi eine Anerkennung der Taliban“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), der „taz“ (Freitag/online). Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke bezeichnete Scholz' Ankündigung als „realitätsfremd“ und juristisch nicht umsetzbar. Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) habe nach der Taliban-Machtübernahme 2021 Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt, weil Gerichte sie sonst gekippt hätten, sagte Pahlke der „taz“. Ein Umweg über Pakistan mache dabei rechtlich keinen Unterschied.
Ein Umweg über Nachbarländer Afghanistans wie Pakistan wird derzeit ebenfalls von der Bundesregierung erwogen. Diese Möglichkeit lehnen die Taliban jedoch offensichtlich ab. Auslieferungen an Drittstaaten seien ein Verstoß gegen geltende Konventionen, hob der Sprecher des Taliban-Außenministeriums in seiner Mitteilung hervor.
Bislang hat kein Land die Taliban-Regierung offiziell anerkannt. Westliche Staaten fordern für eine Anerkennung unter anderem die Einhaltung von Menschen- und vor allem Frauenrechten in dem Land. Andere Staaten, vor allem Nachbarländer, haben sich gleichwohl für einen pragmatischeren Umgang mit den Islamisten ausgesprochen.
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