
Ikea ist zwar ein schwedischer Konzern. Doch die hohen Lizenzgebühren, die die deutsche Tochter für die Nutzung von Marke und Verkaufssystem zahlt, fließen an eine niederländische Ikea-Stiftung. Der Vorteil: In Deutschland kann das etwas andere Einrichtungshaus kräftig Steuern sparen, weil die Lizenzausgaben den – so kaum noch vorhandenen – Gewinn schmälern. In den Niederlanden fließen die entsprechenden Lizenzeinnahmen in eine sogenannte Lizenzbox – eine besondere rechtliche Konstruktion, für die ein spezieller Steuersatz von nur fünf Prozent gilt – statt regulär 25 (oder knapp 30 in Deutschland). Auch Google nutzt die holländische Lizenzbox, um seine europäischen Gewinne zum Schnäppchentarif zu versteuern.
Besteuerung von Lizenzen und Patenten
Wie einzelne Länder Einkünfte aus Lizenzen und Patenten besteuern (in Prozent)
Quelle: Bundesregierung, Jones Day
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Solchen Steuerschlupflöchern wollen die Regierungen der G20- und OECD-Länder seit über zwei Jahren ein Ende bereiten. Alle paar Monate treffen sie sich deswegen, vor einer Woche waren sie im australischen Cairns. Am OECD-Sitz in Paris ringen Hunderte Experten um eine Lösung. Doch bei der Lizenzbox verteidigen Niederländer, Luxemburger und Briten zäh ihre Lockangebote für Unternehmen.
Vor Kurzem platzte einem der beteiligten Finanzminister der Kragen. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion ließ er von seinen Beamten Gegenmaßnahmen erarbeiten und diese von der großen Koalition absegnen – die sogenannte Lizenzschranke war geboren. Seit diesem Frühjahr dürfen Unternehmen ihre Lizenzgebühren, wenn diese ins Ausland fließen und dort mit weniger als zehn Prozent versteuert werden, nicht mehr daheim als Betriebsausgaben deklarieren.

Das Lizenzschranken-Land heißt Österreich. Es war Bundesfinanzminister Michael Spindelegger (ÖVP), der das beliebte Steuerschlupfloch kurz und bündig zustopfte. Sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble (CDU) bemüht sich derweil noch um eine internationale Lösung.
Aber auch Schäubles Langmut ist begrenzt. Sein Ministerium arbeitet bereits an einem Bündel von „Abwehrmaßnahmen“, sollten die diplomatischen Bemühungen keine Erfolge zeigen. Dabei erfinden seine Beamten das Rad nicht neu. Vielmehr dient der kleine experimentierfreudigere Nachbar Österreich offenkundig als Vorbild – fast so wie bei der Pkw-Maut.
Das Finanzministerium in Wien hat eine ganze Melange aus positiven und negativen Anreizen gegen grenzüberschreitende Steuergestalter geschaffen. Die Lizenzschranke ist da nur ein Instrument von mehreren. So überprüfen die Finanzbeamten jede Lizenzzahlung ins Ausland penibel auf ihre sachliche Berechtigung. Neben der Peitsche bieten die Österreicher aber auch Zuckerbrot – in Form einer steuerlichen Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.