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StaatshaftungEU kündigt Vertrag zur Energiecharta

Sieg für die Umweltlobby: Unternehmen haben nun keine Möglichkeit mehr, gegen Staaten zu klagen, wenn politische Entscheidungen wie etwa ein vorgezogener Kohleausstieg ihre Investments im Energiebereich entwerten.Daniel Goffart 31.05.2024 - 15:52 Uhr

Beim Atomausstieg musste die Bundesregierung eine Milliardenentschädigung an die Stromkonzerne zahlen.

Foto: imago images

Der Rat der EU hat einstimmig den Austritt der Gemeinschaft aus dem Vertrag zur Energiecharta beschlossen. Diese Entscheidung stellt den letzten Schritt in einem mehrstufigen Prozess dar und entfaltet damit unmittelbare Wirksamkeit. Der Vertrag zur Energiecharta (Energy Charter Treaty, ECT) war in den 1990er-Jahren geschlossen worden, um große private Investitionen in fossile Energien, vor allem in Öl, Gas und Kohle, rechtlich besser abzusichern.

Mit dem Vertrag erhielten Unternehmen die Möglichkeit, direkt einen Staat zu verklagen, wenn sie durch Entscheidungen der jeweiligen Regierung negativ betroffen wurde. Als prominentes Beispiel in Deutschland dient Vattenfall. Der schwedische Staatskonzern hatte die Bundesregierung 2012 vor einem internationalen Schiedsgericht auf sechs Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Begründet hatte der Konzern diesen Schritt damit, dass er wegen der vorgezogenen Abschalttermine für seine Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nicht mehr alle Strommengen produzieren konnte, die ihm ursprünglich einmal zugeteilt worden waren.

Die Stromkonzerne bekamen Milliarden für den Atomausstieg

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil 2016 einen Ausgleichsbedarf für diese nicht mehr verwertbaren Reststrommengen festgestellt. Am Ende hatte sich die Bundesregierung mit den betroffenen Stromkonzernen Vattenfall, RWE, Eon/PreußenElektra und EnBW auf einen Vergleich verständigt. Als Ausgleich für die wirtschaftlichen Folgen des vorgezogenen Atomausstiegs zahlte die Bundesregierung eine Entschädigungssumme von 2,43 Milliarden Euro.

Verschiedene Umweltgruppen hatten immer wieder argumentiert, dass die Energiewende aufgehalten werde, wenn große Projekte in politisch unerwünschte Energiearten wie etwa Öl, Gas und Atomkraft dadurch abgesichert wurden, dass die jeweiligen Regierungen sie aus Angst vor Schadensersatzklagen der betroffenen Unternehmen unangetastet ließen.

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Ein weiteres Beispiel waren die deutschen Unternehmen RWE und Innogy. Sie hatten die die Regierung der Niederlande wegen ihrer Entscheidung zum vorgezogenen Kohleausstieg auf 1,4 bis zwei Milliarden Euro verklagt, weil davon ihre Investments in Holland betroffen waren, konkret die frühere Stilllegung der beiden Kohlekraftwerke Eemshaven und Amer. Nachdem der deutsche Staat aber Uniper im Sommer 2022 vor dem Konkurs gerettet hatte rettete, zog Uniper die Klage zurück.

Energiecharta nur ein Relikt aus alter Zeit?

Die Energiecharta galt ihren Gegnern als Relikt aus der Zeit, als ehemalige Ostblockstaaten für Investoren aus dem Westen interessant wurden. Die ursprüngliche Absicht des Vertrags bestand darin, Investitionen westlicher Konzerne in den ehemaligen Ostblockstaaten anzuregen und abzusichern. Dies erfolgte über die Möglichkeit, Staaten vor eigens geschaffenen Schiedsgerichten zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie enteignet wurden. Als Enteignung beziehungsweise als enteignungsgleicher Eingriff galt aber auch schon das Verschlechtern der Investitionsbedingungen durch die jeweiligen Regierungen.

Der Europäische Gerichtshof urteilte indes wenige Monate nach der Klage von RWE, dass der Energiecharta-Vertrag nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Konzerne aus EU-Mitgliedstaaten dürften demnach keine Mitgliedsländer vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen. Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und deren Bewohnern – und damit auch von Unternehmen – seien allein Sache nationaler Gerichte und des EuGH. Auch der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Verfahren im vergangenen Sommer die Unzulässigkeit privater Schiedsverfahren.

Umsetzung der Energiewende gefährdet

Als treibende Kraft für die Aufkündigung des Energiecharta-Vertrags gelten Deutschland, die Niederlande und auch Spanien, weil sie dadurch die Umsetzung der Energiewende gefährdet sahen. Dem schlossen sich dann in einem längeren Diskussionsprozess die anderen EU-Mitgliedstaaten an, so dass die Entscheidung zum Austritt am Ende einstimmig erfolgte. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das weniger Rechtssicherheit.

Dagegen argumentiert Nikki Reisch, Direktor des Zentrums für Internationales Umweltrecht, dass mit dem Austritt aus der Energiecharta nun die endgültige Anerkennung verbunden sei, dass dadurch nur fossile Investitionen geschützt worden seien, was im völligen Gegensatz zur heute notwendigen Klimapolitik stehe, um Mensch und Natur vor den Folgen der Erderwärmung zu schützen.

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