5G-Ausbau Und dieses Bürokratie-Monster soll die Huawei-Frage lösen?

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Diskussion mitten im anlaufenden Wahlkampf

Denn nach der Kabinettsentscheidung folgt zunächst die Notifizierung bei der EU-Kommission, die drei Monate dauern könnte. Zwar darf das Gesetz parallel dazu bereits zur ersten Lesung in den Bundestag, die zweite und dritte aber darf erst stattfinden, wenn es grünes Licht aus Brüssel gibt. Und so könnte die parlamentarische Debatte mitten in den Wahlkampf geraten. 

Dass es im Parlament noch Nachbesserungsforderungen geben wird, steht bereits fest. Zwar geht der vorliegende Vorschlag „in die richtige Richtung“, meint Hakverdi, dass das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium „sich bewegt und den Weg für eine Prüfung der politischen Vertrauenswürdigkeit endlich freigemacht“ haben. Doch der angedachte Mechanismus lasse ihn zweifeln, „ob man innerhalb von 30 Tagen eine so komplexe und weitreichende Entscheidung über die politische Vertrauenswürdigkeit treffen kann.“ Nachgedacht werden sollte deshalb darüber, „diese Frist zu verlängern, insbesondere, wenn es im Kabinett unterschiedliche Meinungen dazu gibt.“

Die Unionsfraktion hatte sich Anfang Februar 2020 in einem Positionspapier zwar nicht explizit für einen Huawei-Ausschluss ausgesprochen. Doch Norbert Röttgen, Vorsitzender des Auswärtiges Ausschusses und Bewerber um den CDU-Parteivorsitz, unterstreicht immer wieder seine Skepsis, kürzlich erneut im WirtschaftsWoche-Interview: „Technische Sicherheit und politische Vertrauenswürdigkeit“ seien die Kriterien bei der Anbieter-Auswahl, „also die Frage, ob ein Unternehmen am Ende dem Einfluss und den Interessen seines Herkunftsstaates ausgeliefert ist. Wenn das der Fall ist, dann würde die digitale Infrastruktur Deutschlands mittelbar in die Hände eines fremden Staates geraten. Die Souveränität über die Netze ist eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit.“

Doch dass das neue Gesetz das leisten kann, genau daran haben Praktiker wie Elmar Geese erhebliche Zweifel. Der IT-Sicherheitsexperte ist Mitglied im Forum Digitale Souveränität des Digitalgipfels der Bundesregierung und kritisiert die Verknüpfung von Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit: „Ob eine technische Komponente vertrauenswürdig ist, kann nicht durch politische Institutionen getroffen werden, sondern nur durch technische Experten.“ Was der Gesetzentwurf als Prüf- und Zulassungsprozess fordere, erst recht kombiniert mit dem Einigungsvorbehalt, werde sich praktisch nicht umsetzen lassen. „Es sei denn man will in letzter Konsequenz ganz auf 5G verzichten.“

Huawei lobt „höhere Sicherheitsstandards“

Und was sagt Huawei? Der Gesetzentwurf „bietet eine gute Grundlage, um die IT-Sicherheit in Deutschland weiter zu verbessern“, erklärte ein Sprecher. Für „alle Anbieter“ gebe es „höhere und einheitliche Sicherheitsstandards“. Durch „erweiterte Erklärungen und prozessorientierte Prüfungen werden alle Technologieanbieter gleichermaßen eingeladen, sich fair am Wettbewerb, um die Bereitstellung von 5G-Technologie zu beteiligen, wenn sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen“, sagte der Sprecher. Dieser „fakten- und standardbasierte Ansatz“ sei „von exemplarischer Bedeutung für die Bewältigung globaler Herausforderungen der Cybersicherheit“, Huawei werde weiterhin „transparent mit Regulierungsbehörden, Kunden und Branchenorganisationen zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Mobilfunknetze zu gewährleisten.“

Aber im Zweifel muss der Konzern eben auch mit dem chinesischen Staat zusammenarbeiten – und das dürfte bei der Vertrauensprüfung die kritische Komponente sein, wenn es um die „einvernehmliche“ Entscheidungsfindung geht.

Mehr zum Thema: Die Huawei-Frage spaltet die Bundesregierung

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