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Einreise in die USADie wichtigsten Visa für US-Reisen

Donald Trump krempelt die Einwanderungspolitik der USA um. Sie planen eine US-Geschäftsreise, ein Aufbaustudium in den USA oder einen Verwandtenbesuch? Das müssen Sie über die wichtigsten Visaarten wissen.Stefan Hajek 08.08.2017 - 11:40 Uhr aktualisiert

Für die Einreise in die USA müssen auch deutsche Staatsangehörige einiges beachten.

Foto: AP

Gleich vorneweg: Sämtliche Visa sind nur eine nötige Vorstufe für die Einreise in die USA. Ein Visum, egal welches, stellt keinen Rechtsanspruch auf die Einreise dar. Letztlich entscheidet allein der Beamte am US-Zielflughafen über die Einreisegenehmigung. Er oder sie hat dabei beängstigend weitreichende Ermessensspielräume, er stempelt auch die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer in den Pass. Der Reise-Pass muss vor Antritt der Reise noch mindestens sechs Monate gültig sein – also rechtzeitig um eine Verlängerung zu Hause kümmern.

Machen Sie auf keinen Fall unwahre Angaben beim Visa-Antrag. Wer sich bei der Einreise auf Rückfragen (und die kommen häufig...) in Widersprüche verwickelt, kann arge Probleme bekommen. Ein paar lapidare Standardfragen wie die nach der geplanten Dauer, dem Zielort und dem Zweck der Reise sind normal und kein Grund zur Besorgnis.

Wer zu einer zweiten Interviewrunde in einen anderen Raum gebeten wird, hat dabei irgendeinen Anlass zur Skepsis geboten und kann sich schon mal auf mehrere Stunden und anstrengende Kreuzverhöre am Flughafen einstellen. Dringende Termin-Anliegen wie Meetings interessieren die Beamten dann herzlich wenig.

Wir sind alle potenzielle Migranten

Hintergrund ist, dass das US-Gesetz zunächst jeden, der ein Visum beantragt, als potenziellen Einwanderer betrachtet. Die Beweislast, dass Sie das nicht sind und nach Erledigung Ihres Anliegens wieder abreisen möchten, liegt also im Prinzip bei Ihnen. Dazu gehört bei fast allen Visa, dass Sie hinreichende finanzielle Mittel nachweisen können müssen, um ihren Lebensunterhalt während des US-Aufenthaltes zu bestreiten – also etwa ein Gehalt, das weiter von Deutschland aus bezahlt wird, oder liquides Vermögen. Bei komplexeren, länger laufenden Visa sind zudem Eheverträge, Immobilienbesitz im Heimatland und familiäre sowie berufliche Bindungen nach dort hilfreich.

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Aber keine Sorge; wenn alles in Ordnung ist, werden die allermeisten Visaanträge genehmigt – noch, denn wer weiß schon, was der neue US-Präsident Donald Trump und sein Beraterstab noch alles ändern?

Bitte keine Behörden-Prokrastination!

Bei allen Visa, außer ESTA, ist ein persönliches Vorsprechen bei einem der US-Konsulate in Frankfurt, München oder Berlin nötig. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie dazu mitbringen müssen; oft ist vor dem Besuch das Ausfüllen ausführlicher Online-Fragebögen nötig. Erst wenn das erledigt ist, bekommt man einen Termin bei der Botschaft. Auch neue Passfotos (quadratisch!) brauchen Sie. Es gibt zwar Visa-Expressverfahren, die sind aber für dringende Ausnahmefälle reserviert, etwa eine medizinische Behandlung. Wenn Sie ihre Reise länger planen, warten sie mit dem Visa-Antrag keineswegs zu lange. Drei Wochen vor dem Start sollten sie spätestens mit den Onlinefragebögen beginnen, damit Sie rechtzeitig einen Botschaftstermin bekommen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten US-Visa im Überblick.

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ESTA

Der einfachste Weg, um zu einmaligen Anlässen in die USA zu reisen. Genau genommen ist ESTA kein Visum, sondern ein Visa-Ersatzverfahren für die Bürger von insgesamt 90 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie alle EU-Länder.

ESTA kann sowohl für touristische, als auch für einmalige geschäftliche Anlässe von kurzer Dauer benutzt werden, also etwa die Teilnahme an einem Meeting, einer Konferenz, einer Messe oder einer Verhandlung. Auch, wenn ESTA theoretisch für private und geschäftliche Anlässe gilt, sollte man beim Online-Antrag bei der Wahrheit bleiben, und bei Geschäftsterminen nicht leichtfertig "Tourist" angeben. Wer sich sonst bei der Einreise in Widersprüche verwickelt, kann zurückgeschickt und schlimmstenfalls mit einer mehrjährigen Einreisesperre belegt werden.

  • Kein Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat nötig; nur Online.
  • maximale Gültigkeit / maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: 90 Tage/ 90 Tage[--]Element_SMALL[--]

B1

Genau definierter, geschäftlicher Anlass. Etwa ein Projekt bei einem US-Kunden oder der dortigen Niederlassung des eigenen Arbeitgebers. Das Projekt muss im Antrag genau benannt werden mit Ort, Zweck und Dauer.

Wichtig: Mit einem B1-Visum darf auf keinen Fall für ein US-Unternehmen gearbeitet werden; das Gehalt muss während des Aufenthalts von außerhalb der USA bezogen werden. Bei der Einreise muss man glaubhaft machen können, dass man nach Ablauf des Projekts in sein Heimatland zurückkehren will, etwa durch Ehe, Immobilienbesitz, einen deutschen Arbeitsvertrag.

Theoretisch darf man mehrfach pro Jahr mit einem ESTA-Waiver einreisen. Wer aber sehr oft und regelmäßig zu beruflichen Zwecken in die USA muss, sollte sich eines der unten genauer erklärten Besucher-Visa besorgen, sonst kann es bei der Einreise zu Komplikationen kommen.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • maximale Gültigkeit / maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: 10 Jahre / 180 Tage

B2

Genau definierter privater Anlass. Also etwa längerer Urlaub, Verwandtenbesuch, medizinische Behandlung. Wird gerne von Besitzern von US-Ferienhäusern über die Wintermonate genutzt. Glaubwürdigkeit des Rückkehr-Willens nach Ablauf des Visums wie oben unter B1.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • maximale Gültigkeit / maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: 10 Jahre / 180 Tage

H 1-B

Längerer beruflicher Aufenthalt, auf Antrag eines US-Arbeitgebers. Sehr aufwendiger Prozess. H1-B wird nötig, wenn Sie in den USA für ein amerikanisches Unternehmen arbeiten möchten, also ein Arbeitsvertrag mit einer US-Firma geschlossen werden soll und das Gehalt vom US-Arbeitgeber kommt.

Außerdem ist ein akademischer Abschluss nötig, da dieses Programm nur dem Anwerben von Hochqualifizierten dient. Der Visa-Inhaber darf den US-Arbeitgeber nicht wechseln, sonst verfällt das H1-B-Visum. Es wird gerne von Techkonzernen wie Apple, Google oder IBM genutzt, um ausländische Fachkräfte anzuwerben. Trump wird es wohl modifizieren oder gar abschaffen.

Unterschied zu B1: Wer als Deutscher bei der deutschen Tochter eines US-Konzerns arbeitet, etwa Microsoft München, braucht kein H1-B-Visum, wenn ihn die Firma für begrenzte Zeit in die USA entsendet; solange das Gehalt weiter von der deutschen GmbH überwiesen wird, reicht ein B1-Visum. Schließt der Arbeitnehmer aber einen Vertrag mit Microsoft Inc oder einem anderen US-Arbeitgeber und kündigt dazu seinen deutschen Vertrag, benötigt er ein H1-B.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • US-Arbeitgeber muss vorher eine Petition einreichen.
  • maximale Gültigkeit und maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: 3 Jahre; einmalige Verlängerungsoption auf 6 Jahre möglich [--]Element_SMALL[--]

H 3

Ein H-3-Visum braucht, wer von seinem Arbeitgeber zur beruflichen Weiterbildung in die USA geschickt wird oder ein Aufbaustudium in den USA absolvieren möchte. Man kann für diese Ausbildung bezahlt werden (im Unterschied zu Studenten-Visa, siehe unten) und praktische Arbeit ist damit erlaubt. Bedingung: dieselbe berufliche Weiterbildung oder dasselbe akademische Aufbaustudium darf nicht im Heimatland des Antragstellers angeboten werden.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • maximale Gültigkeit und maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: 2 Jahre

H 4

Für Ehepartner beziehungsweise ledige Kinder (unter 21 Jahren) von H-Visa-Inhabern. Wichitg: H-4-Visa Inhaber sind selbst nicht berechtigt, in den USA zu arbeiten.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • maximale Gültigkeit und maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: 2 Jahre

L 1

Das "Manager Visum". Bürokratisch und finanziell ähnlich aufwendig wie H1-B. Ein L-1-Visum benötigen Angestellte eines internationalen Konzerns, die vorübergehend in die USA versetzt werden sollen. Ob es sich um ein US- oder ein ausländisches Unternehmen handelt, ist hierbei egal. Antragsteller müssen "eine Position innerhalb der Geschäftsführung oder auf Management-Ebene bekleiden", oder über "spezielle Kenntnisse" verfügen. Dies muss der Konzern nachweisen, so die US-Behörden.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • Zusätzlich ist ein Antrag des Arbeitgebers nötig.
  • Maximale Gültigkeit und maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: 7 Jahre

L 2

Für Angehörige, wie H4, nur hier von Managern.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • Maximale Gültigkeit und maximaler Aufenthalt: wie der begleitete Angehörige.

E 1 / E 2

Das "Investoren-Visum". Für Investierende in ein US-Startup oder Handelsunternehmen. Die Investition muss erheblich sein, es muss sich um ein Unternehmen handeln (nicht etwa um eine Fonds, Aktien, oder eine Beteiligungsgesellschaft), der Investor muss dort eine "leitende Tätigkeit" innehaben und seine Investition muss dem "geschäftlichen Risiko" unterliegen, sprich im Ernstfall verloren sein.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • Maximale Gültigkeit: Dauer des Investments, praktisch unbegrenzt

F 1 / J 1

Das "Studentenvisum". Das Studium muss an einem anerkannten College oder einer Uni stattfinden, einer privaten Hochschule oder im Rahmen eines anerkannten Sprachschulprogramms. Wird in der Regel auch für Schüleraustausch an höheren Schulen (über der 8. Klasse) genutzt.

Für Austauschschüler und -studenten kann auch das J-1 Visa („exchange Visa“) infrage kommen, wenn zum Beispiel "erhebliche Teile der Studienkosten fremdfinanziert" werden, also etwa durch Stipendien; welches Visum Studenten im Einzelfall benötigen, erfragt man am besten beim Konsulat selbst.

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • Maximale Gültigkeit und maximaler, ununterbrochener Aufenthalt: Dauer des US-Studiums, maximal 5 Jahre

I 1

Das "Journalistenvisum" , Bedingungen und Einschränkungen wie B1, jedoch nur für Vollzeit-Medienschaffende mit festem Wohnsitz außerhalb der USA. Dazu zählen neben schreibenden Journalisten auch Dokumentarfilmer, Fotografen, Radio- und TV-Journalisten sowie Kameraleute, letztere allerdings nur für dokumentarische, nicht für künstlerische Filme.

Für Kinofilm-Personal, Schriftsteller, bildende Künstler und Musiker gibt es das Künstlervisum XX, das auch Profisportler, die zu Wettbewerben und Tourneen anreisen, umfasst.

D und C 1

Das "Crewmember-Visum". Wird meist für Besatzungsmitglieder von Fluglinien oder Schiffen benötigt. Wer als Pilot oder Stewardess nicht im gleichen Flieger zurückreist, sondern von den USA aus weiter in ein anderes Land reist, benötigt zusätzlich ein Transit-Visum (C 1). D und C 1 werden aus pragmatischen Gründen von den US-Behörden jedoch gerne in Kombination bewilligt (C 1/D-Visa).

  • Der Besuch bei einer Botschaft oder einem Konsulat ist nötig.
  • Der maximale, ununterbrochene Aufenthalt beträgt nur 29 Tage

Genaue Informationen zu allen US-Visa finden Sie auf der Seite des Bureau of Consular Affairs und auf dieser deutschsprachigen Übersichtsseite.

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