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Haushaltstrick der Ampel-KoalitionChristian Lindners Dilemma um den Honigtopf

Mit einem prall gefüllten Startguthaben aus der Coronahilfe will sich die Ampel-Regierung ihre Wünsche erfüllen. Ob das verfassungsgerecht ist?Christian Ramthun 26.11.2021 - 15:32 Uhr

Monetärer Honigtopf: Die Ampelkoalition mit Christian Lindner als Finanzminister startet mit sattem Startguthaben.

Foto: dpa Picture-Alliance , Getty Images, WirtschaftsWoche

Eine der ersten gesetzlichen Maßnahmen der Ampelregierung dürfte gleich die Verfassungsrechtler auf den Plan rufen: Denn SPD, Grüne und FDP wollen einen Nachtragshaushalt für das auslaufende Jahr 2021 noch im Dezember in den Bundestag einbringen. In diesem Nachtragshaushalt will sich die künftige Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gleich ein fettes Polster für die nächsten vier Jahre anlegen. Schätzungsweise 80 Milliarden an nicht verbrauchten Mitteln aus Coronahilfsmaßnahmen sollen einem noch zu schaffenden „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ zugeschlagen werden, heißt es unverblümt im Koalitionsvertrag. Die gleiche Aktion könnten Scholz und sein Kabinett in einem Jahr noch einmal durchziehen, wenn die für 2022 geplante Nettokreditaufnahme in erneut dreistelliger Milliardenhöhe ebenfalls in großen Teilen nicht für die Pandemiebewältigung benötigt wird. 

Umwidmung der Corona-Hilfen „verfassungsrechtlich problematisch“

Was für Laien nur wie eine einfache Umschichtung aussehen mag – etwa vom Giro- zum Depotkonto bei der Kreissparkasse Köln -, birgt jedoch haushaltsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Sprengstoff. Denn eigentlich darf der Bund so gut wie gar keine neuen Schulden machen; die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet es sogar und lässt dies ausdrücklich nur in Notsituationen wie jetzt zu.

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Dass die nächste Regierung nun die Krise nutzen will, um milliardenschwere Rücklagen für zukünftige Investitionen zu bilden, hält der Präsident des Bundesrechnungshofes Kai Scheller für „verfassungsrechtlich problematisch“. Da fehle dann „der Bezug zu der Notlage, mit der die Aussetzung der Schuldenbremse begründet wurde“, sagt Scheller im Interview mit dem Handelsblatt.

Doch die künftigen Koalitionäre brauchen die Kohle, um all ihre Vorhaben bei der öko-digitalen Transformation zu finanzieren und überdies noch zig Milliarden Euro für die Rente, für ein Bürgergeld und andere soziale Aufgaben auszugeben. Ab 2023, wenn dann die Pandemie endlich soweit im Griff ist, dass keine gesamtwirtschaftliche Notsituation mehr vorliegt, muss der Bund aber wieder die Schuldenbremse einhalten. 

Lindners Spagat zwischen Schuldenbremse und Tatendrang

Und FDP-Chef Christian Lindner? Der künftige Bundesfinanzminister, der stets die Schuldenbremse verteidigt hat? Nun, so richtig wohl dürfte Lindner bei diesem Taschenspielertrick nicht sein. Andererseits möchte auch ein liberaler Finanzminister nicht immer nur auf der Bremse stehen und Njet sagen. Gerade ein tatendurstiger Lindner möchte Politik gestalten. Und wenn er überhaupt eine Chance für Steuerentlastungen oder gar eine Unternehmensteuerreform haben will, braucht er, nun ja: einen monetären Honigtopf. Oder er müsste an anderer Stelle sparen, etwa bei den konsumptiven Ausgaben. Das aber dürfte mit den Koalitionspartnern schwer möglich sein.

Im übrigen wäre Lindner in der Tradition seines Amtsvorvorgängers Wolfgang Schäuble (CDU), der auch diverse Haushaltspolster anlegte (Stichwort Flüchtlingsrücklage), um dann bei knapper Kasse das Geld wieder hervorzuzaubern. Als Houdini des Haushalts erwies sich dabei Staatssekretär Werner Gatzer (SPD), der seit 2005 allen Finanzministern diente. Ihm wird nachgesagt, nur er wisse, wie es um die Haushaltslage des Bundes wirklich stehe und wo welche Gelder gebunkert seien. Gut möglich, dass Minister Lindner auch demnächst die Künste von Gatzer in Anspruch nimmt

Etwas peinlich könnte es für Lindner dennoch werden. Und zwar dann, wenn ihn sein einstiger Wunschkoalitionspartner, die Union, immer wieder auf „die faulen Zaubertricks“ hinweist, wie es der finanz- und haushaltpolitische CSU-Experte Sebastian Brehm formuliert. Dass die Ampelregierung nun Geld für künftige Ausgaben unter Umgehung der Schuldenbremse bunkern will, hält Brehm für „eindeutig verfassungswidrig“. Und dass die Union hier nach einiger Aufregung wieder zur Tagesordnung übergehen wird, ist nicht zu erwarten. Schließlich gehe es um die haushalterischen Grundsätze des Staates, so Brehm.

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