Bundesgesundheitsminister: Lauterbach will Arzneimittelproduktion per Gesetz fördern
Der Gesundheitsminister will gegen Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten vorgehen.
Foto: imago imagesBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Erforschung und Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland mit einem neuen Gesetz fördern.
Das Gesetz trage das Kürzel „ALBVVG“, „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“, und solle bis zum Jahresende kommen, sagte der SPD-Politiker am Rande des Treffens der G20-Gesundheitsminister in der indischen Stadt Gandhinagar im Bundesstaat Gujarat. Es solle möglich werden, in Deutschland einfacher Arzneimittelstudien zu machen und Arzneimittel dann schneller zuzulassen.
Der Forschungsstandort Deutschland habe in den vergangenen zehn Jahren schleichend an Attraktivität verloren, sagte Lauterbach. „Wir sind zurückgefahren in der Arzneimittelforschung, wir sind zurückgefahren bei der Zulassung neuer Arzneimittel.“ Der Minister betonte, das G20-Gastgeberland Indien sei ein wichtiger Standort für die Produktion und Erforschung von Arzneimitteln. Auch seien hier Produkte erhältlich, die man zu vergleichbaren Kosten in Deutschland noch nicht herstellen könne. Zudem sei Indien ein wichtiger strategischer Partner und man wolle die Zusammenarbeit noch ausbauen.
Trotzdem müsse die Produktion wichtiger Arzneimittel etwa zur Krebsbehandlung in Europa erfolgen, um Lieferengpässe zu verhindern. Derzeit sind offiziell über 490 Engpassmeldungen registriert worden.
„Die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen ist durch den Medikamentenmangel europaweit gefährdet. Eine schnelle, zuverlässige und dauerhafte Lösung ist dringend erforderlich!“, heißt in einem Schreiben, in welchem Mediziner aus mehreren europäischen Ländern an ihre Gesundheitsminister appellierten, gegen die Knappheit vorzugehen. Bis vor kurzem schien diese Situation noch undenkbar.
Gemäß dem Gesetz ist geplant, als Sicherheitsmaßnahme Vorräte von mehreren Monatsmengen für häufig verwendete Arzneimittel verpflichtend vorzuhalten. Darüber hinaus sollen Preisvorschriften gelockert werden, um Herstellern Lieferungen nach Deutschland attraktiver zu gestalten. Zusätzlich dazu ist geplant, eine langfristige Option für Krankschreibungen per Telefon einzuführen, ohne dass ein zusätzlicher Besuch in der Praxis erforderlich ist. Dies ähnelt der vorübergehenden Maßnahme, die bereits während der Corona-Krise umgesetzt wurde.
Es besteht jedoch die Sorge, dass das Gesetz nicht schnell genug greifen wird. „Es ist zu befürchten, dass bei hohen Infektionswellen wie im vergangenen Jahr Eltern wieder durch die halbe Stadt laufen müssen, um Fiebersäfte oder Antibiotika zu bekommen”, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Thomas Fischbach, der „Neuen Osnabrücker Zeitung”. Auch die Apothekerverbände und der Pharmagroßhandel befürchten, dass zukünftige Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen sind.
Nachdem im vergangenen Herbst eine Welle von Infektionen auftrat, verschärften sich die Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit von Kindermedikamenten wie Fieber- und Hustensäften. Zudem gab es Herausforderungen bei Krebsmedikamenten und Antibiotika. Die Knappheit bei Arzneimitteln führte dazu, dass in einigen Praxen der Betrieb beeinträchtigt wurde. Mitarbeiter waren gezwungen, telefonisch zahlreiche Apotheken zu kontaktieren, um die erforderlichen Medikamente zu finden.
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Richtung Jahresende waren Kinderfiebersäfte knapp erhältlich, da immer mehr Hersteller aufgrund unrentabler Produktion aus dem Markt ausgeschieden waren. Das im Bundestag zur abschließenden Debatte stehende Gesetz gegen Engpässe bei Arzneimitteln könnte im Idealfall eine zuverlässigere Versorgung mit Kinderarzneimitteln ermöglichen.
Der Forschungsstandort Deutschland habe in den vergangenen zehn Jahren schleichend an Attraktivität verloren, sagt Karl Lauterbach.
Foto: dpaPharmazieunternehmen sollen außerdem die Befugnis erhalten, ihre Verkaufspreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt gültigen Festbetrags zu erhöhen. Bei Ausschreibungen für Antibiotika soll berücksichtigt werden, ob die Wirkstoffe zu mindestens 50 Prozent innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums produziert wurden.
Das Gesetz stößt jedoch auch auf Kritik. Fischbach erklärte, dass selbst mit der Reform der Anreiz für Pharmaunternehmen nicht ausreiche, um Medikamente in Deutschland herzustellen und zu verkaufen. „Das sind Wirtschaftsunternehmen, die im Ausland mehr verdienen.”
Kritiker argumentieren, dass das Gesetz in erheblichem Maße die etablierten Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfestlegung für neuartige Arzneimittel untergrabe, und somit zu einer Deaktivierung eines bewährten Systems führe. Die COVID-19-Pandemie habe verdeutlicht, dass ein herausragender Forschungsstandort einer der entscheidenden Faktoren für die erfolgreiche Bewältigung von bedeutenden Gesundheitskrisen sei. Dies umfasse nicht nur die Entwicklung von Impfstoffen und Wirkstoffen, sondern auch ein gut funktionierendes Produktionsnetzwerk, zügige Genehmigungsverfahren, eine global vernetzte Logistik und fortschrittlichen Spezialmaschinenbau.
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