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ArbeitsmarktDie 15-Euro-Frage: Wie teuer wird der Mindestlohn?

Spätestens in den Koalitionsverhandlungen wird er Thema: der Mindestlohn. SPD und Grüne wollen ihn auf 15 Euro erhöhen. Doch gerade in Krisenzeiten könnte das Jobs kosten.Sophie Crocoll 01.02.2025 - 15:15 Uhr

Eine Reinigungskraft reinigt ein Treppengeländer aus Messing: In der Branche wird häufig nur Mindestlohn gezahlt.

Foto: dpa

Wer bietet mehr? Ein angemessener Mindestlohn läge in diesem Jahr bei 14,83 Euro und 2026 bei 15,27 Euro, empfiehlt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Eine Zielmarke für die Lohnuntergrenze von 15,19 Euro schon 2025 gibt der Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, Thorsten Schulten, aus. Da wirkt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geradezu maßvoll, als er sagt: „Ich gehe davon aus, dass der Weg in Richtung 15 Euro steht.“

Vor zehn Jahren hat die damalige Bundesregierung, haben Union und SPD in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. An einem Mittwoch Ende Januar hat nun der DGB eingeladen, über die Errungenschaften und Perspektiven der Lohnuntergrenze zu diskutieren. Zu Jahresanfang ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde gestiegen – liegt also derzeit gut zwei Euro unter der Marke von 15 Euro, die in Gewerkschaftskreisen als erstrebenswert gilt.

Zur Erinnerung: Respekt, Rente, Mindestlohn – mit diesen drei Schlagworten hat Olaf Scholz (SPD), im Grunde chancenlos in den Bundestagswahlkampf gestartet, seine Kanzlerschaft 2021 doch errungen. Kurz nach dem Wahlsieg hob seine Regierung die Lohnuntergrenze auf zwölf Euro an.

Kein Wunder also, dass Scholz erneut versucht, mit dem Thema Wähler und Wählerinnen zu überzeugen. Sollte er Bundeskanzler bleiben, werde er den Mindestlohn 2026 auf 15 Euro erhöhen, kündigte er beim Wahlkampfauftakt seiner Partei an. Das sei „gerecht“, der Anstieg auf 12,82 Euro „zu wenig“ – und er daher „alles andere als glücklich mit der einseitigen Entscheidung der Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission“.

Damit kam Scholz selbst auf den entscheidenden Punkt: Es ist nicht Sache der Politik, die Höhe der Lohnuntergrenze festzusetzen. Das soll eine unabhängige Kommission mit sechs stimmberechtigten Mitgliedern aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften tun, so beschloss es die große Koalition. Auch 2022 hieß es noch: Ja, man habe den Mindestlohn nun zwar heraufgesetzt, dies sei aber ein einmaliger politischer Eingriff. Die Mindestlohnkommission werde ihre Arbeit nach bekanntem Muster fortsetzen, eben ausgehend von der neuen Basis zwölf Euro.

Der bislang letzte Beschluss der Kommission im Juni 2023 hatte dann allerdings für erheblichen Ärger gesorgt. Erstmals kam er nur mit der Stimme der Vorsitzenden Christiane Schönefeld und gegen den Willen der Gewerkschaften zustande. Dieser „Fehltritt“, wie Kommissions- und DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell die Entscheidung nennt, beschäftigt auch die Vortragenden bei der Jubiläumsveranstaltung des DGB.

Das Ziel: wieder einvernehmlich zu entscheiden

Vom „Sündenfall“ spricht gar WSI-Tarifexperte Schulten. Eine Entwicklung vom Saulus zum Paulus sieht der Politikwissenschaftler daher in der neuen Geschäftsordnung, die sich die Mindestlohnkommission gerade gegeben hat. Damit kann zwar weiterhin eine Seite die andere mit der Stimme der oder des Vorsitzenden überstimmen. Bis dahin müssen jedoch mehrere Verfahrensschritte durchlaufen werden, die darauf zielen, eine Einigung zu finden.

Es sei erklärtes Ziel aller Mitglieder, „künftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen“, sagte die Vorsitzende Schönefeld. Dieses Jahr muss die Kommission über die nächste Erhöhung entscheiden, und zwar bis Ende Juni. In Kraft tritt der neue Mindestlohn dann im Januar 2026.

Neu in der Geschäftsordnung steht außerdem: Die Kommission will die sogenannte „Armutsfestigkeit“ stärker berücksichtigen. Der Mindestlohn gilt als armutsfest, wenn er bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns, also des Bruttomedianlohns, der Beschäftigten liegt. Diesen Referenzwert nennt auch die Mindestlohnrichtlinie der Europäischen Union als eines von mehreren möglichen Kriterien für einen angemessenen Mindestlohn.

Ob diese EU-Richtlinie aber überhaupt Bestand hat, darüber entscheidet der Europäische Gerichtshof. Dessen Generalanwalt zweifelt an der Zuständigkeit der EU, Lohnfestsetzung sei Sache der Mitgliedstaaten. Das Urteil steht aus, der Gerichtshof folgt allerdings meist, wenn auch nicht immer der Argumentation des Generalanwalts.

Es gebe nicht die perfekte Formel für die Höhe des Mindestlohns, gibt auch Schulten beim DGB zu. Aber 60 Prozent des Medianlohns sei doch ein pragmatischer Ansatz, der für die meisten westeuropäischen Länder passe. Er empfiehlt daher der künftigen Bundesregierung, dieses Kriterium im deutschen Mindestlohngesetz zu verankern. Starker Applaus beim Publikum.

So weit will Arbeitsminister Heil nicht gehen. Noch nicht. Das müsse man ins Gesetz nicht reinschreiben, wenn die Kommission tue, was sie sich selbst aufgegeben habe. Wenn sie es allerdings nicht tue… Heil lässt offen, ob es dann doch für ihn in Frage käme, das Gesetz zu ändern. Spätestens in den Koalitionsverhandlungen wird das Thema Mindestlohn besprochen werden müssen. Die SPD will die Orientierung an mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens, das ist für sie die Zielmarke.

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Um die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen, brauche es jetzt einen Mindestlohn von 2025 zunächst 15 Euro, steht im Wahlprogramm der Grünen. Die Union wiederum will „keine Mindestlohnentscheidung im Deutschen Bundestag“. Auch sie erwartet aber „eine einvernehmliche Entscheidungsfindung“ der Mindestlohnkommission. Zwischen diesen Vorstellungen müssten künftige Koalitionspartner einen Kompromiss finden.

Wie hoch ist zu hoch?

Dabei ist die Frage nach der Höhe des Mindestlohns auch immer eine Frage nach deren Folgen. Bei der DGB-Tagung belustigt man sich mehrfach an einer Zahl: „Wenn wir diesen flächendeckenden Mindestlohn machen, kostet das zwischen Hunderttausenden und über eine Million Arbeitsplätze – und zwar kurzfristig, an dem Tag, an dem es beschlossen wird“, zitiert Hubertus Heil den ehemaligen Ministerpräsidenten von Hessen, Roland Koch (CDU).

Der ehemalige Chef des ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, habe den Verlust von bis zu 900.000 Arbeitsplätzen vorhergesagt, erinnert WSI-Experte Schulten. Tenor: „blanker Unsinn“ (Heil). Tatsächlich belegen mittlerweile viele Studien: Die Einführung des Mindestlohns hat so gut wie keine Jobs gekostet. Zwar verschwanden kleine, weniger effiziente Betriebe vom Markt, ihre Mitarbeiter kamen aber bei größeren, produktiveren Unternehmen unter. Viele Ökonomen bewerten das positiv.

Nur einen Rückgang von etwa 76.000 Beschäftigungsverhältnissen führen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bis einschließlich 2020 auf den Mindestlohn zurück – und das weniger, weil Menschen entlassen, sondern vor allem, weil etwas weniger Leute eingestellt worden seien.

Die Frage ist allerdings, bis zu welcher Höhe dies gilt. „Gerade in Krisenzeiten kann eine zu starke Anhebung des Mindestlohns zu einer merklichen strukturellen Arbeitslosigkeit bei Geringqualifizierten führen“, sagt beispielsweise der Ökonom Lars Feld, der auch die Mindestlohnkommission berät. Die Einführung der Lohnuntergrenze fiel in Deutschland mit wirtschaftlich goldenen Jahren zusammen. Doch in den vergangenen zwei Jahren ist die Wirtschaft nicht gewachsen, die Arbeitslosigkeit nimmt zu.

Fast jeder fünfte Betrieb rechnet mit Arbeitsplatzabbau

Tarifexperte Schulten tut Felds Warnung dennoch als „Kipppunkt-Theorie“ ab: Der Mindestlohn sei den Tariflöhnen bis zur Erhöhung auf zwölf Euro „immer hinterhergerannt“. Doch auch eine IAB-Studie vom Oktober 2024 zeigt: Sollte die Lohnuntergrenze von – zum Zeitpunkt der Untersuchung noch – 12,41 Euro auf 14 Euro angehoben werden, rechnet fast jeder fünfte Betrieb in Deutschland mit einem Arbeitsplatzabbau.

Demnach würde schon ein Mindestlohn von 14 Euro mehr als die Hälfte aller Betriebe direkt betreffen – und damit weit mehr als bei der Erhöhung auf zwölf Euro 2022. Insgesamt beschäftigten 58 Prozent der Betriebe in Deutschland Arbeitskräfte, die weniger als 14,41 Euro verdienen.

Er sei seiner Vorgängerin Andrea Nahles sehr dankbar, hatte Arbeitsminister Hubertus Heil bei der DGB-Tagung noch gesagt, denn ihr sei es gelungen, den Mindestlohn durchzusetzen. Nahles, heute Chefin der Bundesagentur für Arbeit, hat für die Jubiläumsbroschüre des DGB einen Beitrag verfasst. Mit Blick auf aktuelle Diskussionen, schreibt sie da, sei sie skeptisch, „wenn in Teilen der Öffentlichkeit versucht wird, den Mindestlohn zu einer politischen Verhandlungsmasse zu machen“.

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