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Leser fragen, die WiWo antwortet Für wen Riester unschlagbar ist

Gerade für Geringverdiener kann aus wenig Kapitaleinsatz eine üppige Riester-Rente werden Quelle: imago images

Angesichts von Coronapandemie und Börsenbeben suchen viele Sicherheit in der Altersvorsorge – und landen nicht selten bei der Riester-Rente. Aber für wen lohnt sich die? Und wer hat überhaupt Anspruch darauf? Die Fragen und Antworten aus unserem WirtschaftsWoche-Experten-Call.

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Am 13. März 2020 haben sich zahlreiche WiWo-Leser im Rahmen des WiWo-Clubs in einen Expertencall zum Thema Riester-Rente eingewählt. Dort konnten sie Niklas Hoyer, Leiter Verbraucherfinanzen, und Redakteurin Kristina Antonia Schäfer eine halbe Stunde lang alle Fragen stellen, die ihnen rund um Förderung, Steuern, Sparpläne und Last-Minute-Tipps unter den Nägeln brannten. Hier finden Sie die Fragen – und Antworten –, die rund um das Thema Riester aufkamen.

Die Riester-Rente wurde extra eingeführt, um die Rentenlücke zu stopfen. Aber was ist Riester eigentlich genau?
Die Riester-Rente wurde 2001 im Rahmen einer Rentenreform eingeführt. Damals hat die Politik entschieden, dass sie die gesetzliche Rente demografiefest machen will. Faktisch hieß das, dass die gesetzlichen Renten weniger stark steigen sollen als die Löhne. Dadurch sinkt das Absicherungsniveau durch die gesetzliche Rente. Das heißt übrigens nicht, dass die absolute Rentenhöhe sinkt. Sie steigt nur weniger schnell an als die Löhne. Das soll mit privater Altersvorsorge aufgefangen werden. Die wird immerhin staatlich gefördert, unter anderem mit der Riester-Förderung. Allerdings muss man sagen, dass nicht alle Anspruch auf die Riester-Förderung haben.

Wer hat Anspruch?
Selbstständige zum Beispiel können Riester in aller Regel nicht nutzen. Grundsätzlich haben all die vollen Förderanspruch, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also zum Beispiel Angestellte. Aber auch wer Beamter ist oder Beamten-gleich angestellt ist, kann in der Regel die Riester-Förderung komplett nutzen. Und dann gibt es noch die, sagen wir mal, abgespeckte Riester-Förderung. Im Jargon – und Riester hat oft sehr komplizierte Regeln – nennt man das eine „mittelbare Zulageberechtigung“. Das sind Leute, die zwar nicht selbst förderberechtigt sind, aber die einen Partner haben, der es ist. Wenn der Partner einen Riester-Vertrag hat, können diese Menschen zumindest von einem Teil der Riester-Förderung profitieren.

Sie haben gerade schon von Zulagen gesprochen. Was gibt es bei Riester noch für Förder-Möglichkeiten?
Schon das ist leider relativ kompliziert, bietet aber auch einigen Gestaltungsspielraum. Die Riester-Förderung besteht aus zwei Teilen: der Zulagen-Förderung und einer steuerlichen Förderung. Für Besserverdiener zum Beispiel ist die Steuer-Förderung das Entscheidende. Bei Geringverdienern hingegen spielen eher die Zulagen eine Rolle.

Welche Zulagen gibt es?
Als Riester-Sparer habe ich Anspruch auf eine sogenannte Grundzulage. Das sind aktuell 175 Euro im Jahr, die mir der Staat sozusagen zuschießt. Für Kinder kommt nochmal was oben drauf. Wenn die ab 2008 geboren sind, sind das 300 Euro im Jahr, bei Geburten vorher 185 Euro. Junge Sparer unter 25 Jahren bekommen einmalig noch 200 Euro oben drauf. Zusätzlich gibt es die steuerliche Förderung. Die besagt, dass alles, was das Jahr über eingezahlt wurde, steuerlich absetzbar ist. Das klingt erstmal beides gut.

Aber?
Die Zulagen werden von meinem Steuervorteil abgezogen. Wenn der Steuervorteil kleiner ist als die Summe der Zulagen, darf ich die trotzdem voll behalten. Bei Besserverdienern überwiegt aber der Steuervorteil, sodass die Zulagen eigentlich keine echte Rolle spielen. Nehmen wir an, jemand zahlt 2100 Euro im Jahr ein, inklusive der Zulagen, was der maximal geförderte Beitrag ist. Wenn der einen Grenzsteuersatz von 33 Prozent hat, hätte er hier 700 Euro an Steuern gespart. Hiervon werden jedoch die Zulagen abgezogen. Es bleibt also dabei, dass in Summe 700 Euro vom Staat kommen.

Kann man grob sagen, für welche Gruppen sich Riester lohnt?
Lohnend ist Riester vor allem für Geringverdiener, vielleicht so bis 20.000 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr. Wenn die dann noch mehrere Kinder haben, wird es wirklich sehr attraktiv. Selbst, wenn ich einen Minijob habe und der rentenversicherungspflichtig ist – was inzwischen der Regelfall ist – bekomme ich darüber Anspruch auf Riester-Förderung. Das kann sich lohnen. Da zahle ich im Zweifel nur 60 Euro im Jahr aus eigener Tasche ein und habe trotzdem Anspruch auf volle Förderung. Wenn ich zwei jüngere Kinder habe, würde ich in dem Fall 775 Euro an Zulagen pro Jahr bekommen und nur 60 Euro aus eigener Tasche einzahlen. In so einem Fall ist Riester tatsächlich unschlagbar.

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