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CoronavirusKoalition will Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtern

Arbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, die Hürden für Kurzarbeitergeld zu senken. Damit will die Koalition die Auswirkungen durch das Coronavirus eindämmen. 09.03.2020 - 02:20 Uhr

Wegen der Coronavirus-Krise will die große Koalition nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld rasch senken. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Epidemie würden an diesem Mittwoch im Bundeskabinett dazu „alle erweiterten Instrumente für Kurzarbeit“ ermöglicht, teilte der SPD-Politiker am Sonntagabend auf Twitter mit. „Dazu wird der Entwurf für das Arbeit-von-morgen-Gesetz ergänzt.“ Dies sei im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen.

Die Koalitionsspitzen von Union und SPD waren am Sonntagabend im Kanzleramt im Koalitionsausschuss zusammengekommen, um unter anderem über die Folgen der Coronavirus-Ausbreitung auf die Wirtschaft zu beraten. Dabei ging es auch um das Kurzarbeitergeld. Das Treffen dauerte am späten Abend noch an.

Mit dem Gesetz will Heil unter anderem die Förderung beruflicher Weiterbildung in vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen stärken und das Kurzarbeitergeld verlängern. Bereits Ende Januar fasste der Koalitionsausschuss dazu entsprechende Beschlüsse – was jetzt darüber hinaus noch ergänzt werden soll, war am späten Abend zunächst noch nicht bekannt.

Ende Januar hatten die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD sich damals unter anderem darauf verständigt, dass die Regierung Kurzarbeitergeld leichter als bisher von 12 auf 24 Monate verlängern kann. Bei dieser Leistung übernimmt der Staat 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Lebt ein Kind mit im Haushalt, sind es 67 Prozent. Kündigungen sollen so vermieden werden können.

Sozialversicherungsbeiträge sollen zur Hälfte von Arbeitsamt übernommen werden

Das Kurzarbeitergeld – so der Beschluss vom Januar – soll bereits verlängert werden können, wenn es einen lang anhaltenden Arbeitsausfall auf betrieblicher Ebene gibt und eine zweckmäßige Weiterbildung stattfindet. Bisher ist eine Verlängerung nur bei einer Störung auf dem gesamten Arbeitsmarkt möglich.

Die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Stunden sollen künftig zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können – so der Stand in der Koalition vor dem Koalitionsausschuss am Sonntag. Zuletzt waren Forderungen seitens der Arbeitgeber laut geworden, dass die Sozialbeiträge komplett übernommen werden sollen.

Die Arbeitgeber hatten angesichts absehbarer schwerer Folgen der Coronavirus-Pandemie auf eine schnelle Umsetzung der Pläne zur Kurzarbeit gedrungen. Die Metallarbeitgeber hatten dabei auch gefordert, dass die Bundesagentur für Arbeit ab dem ersten Tag die vollen Kosten für Kurzarbeit übernimmt. Sie warnten vor Absatzeinbrüchen, Betriebsschließungen und unterbrochenen Lieferketten.

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld hatten während der Finanzkrise geholfen, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begrenzen.

dpa
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