Landtagswahl Thüringen 2024: So funktioniert das Wahlsystem in Thüringen
Der Thüringer Landtag hat aktuell 90 Sitze und gehört damit zu den kleineren Landtagen in Deutschland. Zum Vergleich: Der Landtag Nordrhein-Westfalen verfügt über 195 Sitze.
Foto: Martin Schutt/dpaThüringen bereitet sich auf die Landtagswahl am 1. September 2024 vor. Für den ein oder anderen Wähler wirft die Wahl möglicherweise noch Fragen auf: Wer darf wählen? Wer kann gewählt werden? Wie funktioniert die Wahl genau? Was bedeuten Sperrklausel sowie Überhang- und Ausgleichsmandat? Das Wahlsystem kann komplex sein und es ist nicht immer einfach, sich darin zurechtzufinden. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt einen umfassenden Überblick über das Thüringer Wahlsystem, die Sitzverteilung und weitere Regelungen für die anstehende Landtagswahl.
Landtagswahlen in Thüringen 2024: Wer darf wählen?
Das Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG) regelt in § 13, wer am 1. September 2024 wahlberechtigt ist und somit das aktive Wahlrecht besitzt. Wahlberechtigt sind demnach alle Deutschen, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
- ihren Hauptwohnsitz außerhalb Thüringens haben, sofern sie auf Antrag nachweisen, dass sich ihr Lebensmittelpunkt am Nebenwohnsitz in Thüringen befindet,
- nicht nach § 14 ThürLWG von der Wahl ausgeschlossen sind.
Wer kann gewählt werden?
Ein passives Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich zur Wahl aufzustellen, haben gemäß § 16 ThürLWG alle Deutschen, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Jahr im Wahlgebiet ihren Wohnsitz, ihren Lebensmittelpunkt oder dauernden Aufenthalt haben,
- nicht nach § 17 ThürLWG von der Wahl ausgeschlossen sind.
Wie funktioniert das Wahlsystem bei der Landtagswahl?
Wahlen in Deutschland beruhen auf den fünf Wahlprinzipien des Artikel 38 Grundgesetz (GG). Sie müssen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Neben dieser gemeinsamen Grundlage steht es den einzelnen Bundesländern frei, wie sie ihr Wahlsystem sowie ihr Wahlverfahren auslegen (Art. 28 Abs. 1 GG). Die meisten Bundesländer, einschließlich Thüringen, verwenden bei der Wahl ihrer Landtage eine personalisierte Verhältniswahl.
Dabei werden Direktkandidaten in Wahlkreisen durch eine Mehrheitswahl gewählt und Parteien durch eine Verhältniswahl. Dieses System soll eine gerechte Sitzverteilung im Parlament garantieren.
Wie viele Stimmen habe ich und wen wähle ich damit?
Deutsche Staatsbürger, die für die Wahl in Thüringen wahlberechtigt sind, können bei der Landtagswahl zwei Stimmen abgeben:
- eine Wahlkreisstimme, um einen Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wählen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewinnt den Wahlkreis und damit ein Direktmandat für den Landtag.
- eine Landesstimme, um die Landesliste einer Partei zu wählen. Sie entscheidet maßgeblich über die proportionale Zuteilung der Sitze im Landtag.
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Fünf-Prozent-Klausel: Gibt es bei der Landtagswahl in Thüringen eine Sperrklausel?
Wie bei der Bundestagswahl gilt auch bei der Landtagswahl in Thüringen eine Fünf-Prozent-Klausel. Sie stellt sicher, dass nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, in den Landtag einziehen dürfen. Die rechtliche Grundlage dafür ist Artikel 49 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen (ThürVerf).
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hatte beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zuletzt einen Eilantrag auf Aufhebung der Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen gestellt. Neben dem Eilantrag reichte die Partei auch eine Klage zur kompletten Abschaffung der Klausel ein. Damit will die Partei erreichen, dass auch Parteien mit weniger als fünf Prozent der Stimmen in den Landtag einziehen können. Sie argumentiert, dass die Sperrklausel keine stabilen Mehrheitsregierungen garantiere und den Aufstieg der AfD nicht verhindert habe. Ein Urteil steht bislang aus. Bei der Landtagswahl 2019 erreichte die ÖDP 0,4 Prozent der Landesstimmen.
Björn Höcke – AfD
Seit Monaten erzielt die AfD in Thüringen die höchsten Umfragewerte, zeitweise bis zu 30 Prozent. An der Spitze der Partei steht Björn Höcke. Der 52-Jährige ist seit 2014 Vorsitzender der AfD-Fraktion und hegt selbst Ambitionen auf das Ministerpräsidentenamt. Trotz des hohen Zuspruchs gelten seine Chancen als gering, da keine der bisher im Landtag vertretenen Parteien bereit ist, mit der AfD zu koalieren.
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Foto: imago imagesBodo Ramelow – Die Linke
Bodo Ramelow ist seit 2014, mit kurzer Unterbrechung, der einzige Ministerpräsident, den die Linke in Deutschland stellt. Ein weiteres Novum in der politischen Landschaft: Der 68-Jährige führt eine Minderheitsregierung aus Linken, SPD und Grünen, die im Landtag keine Mehrheit hat und auf Kompromisse mit der Opposition angewiesen ist.
Mario Voigt – CDU
Als aussichtsreicher Herausforderer gilt CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt. Er strebt danach, die Partei nach zehn Jahren in der Opposition zurück in die Regierung zu führen. CDU-Chef Friedrich Merz hat ihm dabei freie Hand gegeben, über mögliche Koalitionen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu entscheiden.
Bundesweit für Aufsehen sorgte der 47-jährige Voigt in diesem Jahr, als er sich mit AfD-Politiker Björn Höcke ein TV-Duell lieferte.
Foto: imago imagesGeorg Maier – SPD
Die SPD zieht mit dem Landesparteichef und aktuellen Thüringer Innenminister Georg Maier in den Wahlkampf. Das Ziel des 57-Jährigen ist ein zweistelliges Ergebnis, doch in den Umfragen erreicht die Partei lediglich sechs bis neun Prozent.
Foto: imago imagesKatja Wolf – BSW
Erstmals bei der Landtagswahl in Thüringen tritt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an und könnte aus dem Stand direkt auf Platz zwei landen. In den Umfragen erzielt das BSW derzeit 16 bis 21 Prozent und überholt damit die Linkspartei.
Die Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Katja Wolf trat bereits mit 16 Jahren in die Linke ein. Mit ihrem Eintritt ins BSW hat die 48-jährige Wolf nach der Landtagswahl Chancen auf ein Regierungsamt.
Foto: imago imagesThomas L. Kemmerich – FDP
Thomas Kemmerich war schon einmal kurzzeitig Ministerpräsident. Nach der letzten Landtagswahl wurde er mit den Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt, was bundesweit Empörung auslöste. Dies führte zu einer Regierungskrise, woraufhin Kemmerich zurücktrat.
Jetzt wagt der 59-Jährige einen erneuten Versuch. In den Umfragen lag die FDP jedoch zuletzt unter drei Prozent und würde somit den Einzug in den Landtag verpassen.
Foto: imago imagesMadeleine Henfling und Bernhard Stengel – Die Grünen
Die Grünen, aktuell ebenfalls Teil der Minderheitsregierung in Thüringen, setzen auf ein Spitzenduo für den Wahlkampf: Die Landtagsabgeordnete Madeleine Henfling und der Landesumweltminister Bernhard Stengele.
Angesichts der Umfragen, die den Grünen nur vier bis fünf Prozent prognostizieren, wird dies keine leichte Aufgabe für die 41-jährige Henfling und den 61-jährigen Stengele.
Foto: Martin Schutt/dpaWie werden Stimmen in Mandate umgerechnet?
Der Thüringer Landtag besteht in der Regel aus 88 Sitzen (§ 1 Abs. 1 ThürLWG). Die Zahl kann jedoch variieren. Aktuell gibt es beispielsweise 90 Sitze im Thüringer Parlament, was an sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten liegt. Die Hälfte der Abgeordneten (44 Sitze) des Landtags wird über die Erststimme, die andere Hälfte (44 Sitze) über die Zweitstimme gewählt (§ 1 Abs. 2 ThürLWG).
Direktwahl durch die Erststimme: Die ersten 44 Sitze gehen an die Kandidaten, die in den jeweiligen Wahlkreisen gewonnen haben.
Verhältniswahl durch die Zweitstimme: Die Umrechnung der Zweitstimmen in Sitze ist in den §§ 5 und 6 ThürLWG geregelt und erfolgt in mehreren Schritten:
- Die Zweitstimmen, die jede Landesliste (Partei) landesweit erhalten hat, werden zusammengezählt. Stimmen für Parteien ohne Landesliste oder für Kandidaten, deren Partei nicht auf den Landeslisten vertreten ist, werden bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt.
- Die Zahl der Wahlkreiskandidaten wird von der Gesamtzahl der Abgeordneten abgezogen.
- Die verbleibenden Sitze werden im Verhältnis der Landesstimmen auf die Parteien verteilt. Dazu werden die Landesstimmen jeder Partei durch die Gesamtzahl der Landesstimmen dividiert und mit der Zahl der zu verteilenden Sitze multipliziert.
- Ganze Zahlen bestimmen die erste Sitzverteilung, die weiteren Sitze werden nach den größten Bruchteilen zugeteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beispielberechnung zur Sitzverteilung im Thüringer Landtag
Nachfolgend gibt es ein Beispiel zur Veranschaulichung der Sitzverteilung nach dem Prinzip der Proportionalität.
Es gibt insgesamt 88 Sitze im Thüringer Parlament. 44 davon wurden bereits durch die Direktwahl der Wahlkreisabgeordneten verteilt. Drei Parteien haben die Fünf-Prozent-Hürde überschritten und ihre Landesstimmen erhalten:
- Partei A: 150.000 Stimmen
- Partei B: 100.000 Stimmen
- Partei C: 50.000 Stimmen
Die Zahl der gültigen Landesstimmen beträgt insgesamt 300.000 Stimmen.
- Berechnung der Gesamtstimmenverteilung:
- Partei A: 150.000 Stimmen/300.000 Gesamtstimmen = 0,5 (50 Prozent)
- Partei B: 100.000 Stimmen/300.000 Gesamtstimmen = 0,33 (33 Prozent)
- Partei C: 50.000 Stimmen/300.000 Gesamtstimmen = 0,17 (17 Prozent)
- Multiplikation der Anteile mit der Gesamtzahl der Sitze:
- Partei A: 0,5 * 44 = 22 Sitze
- Partei B: 0,33 * 44 = 15 Sitze
- Partei C: 0,17 * 44 = 7 Sitze
- Falls nötig: Verteilung der Sitze anhand der Bruchteile:
- Bei der Zuteilung der restlichen Sitze werden die höchsten Bruchteile einer Dezimalstelle berücksichtigt. In diesem Beispiel fällt Schritt drei weg, da die Sitze in ganzen Zahlen verteilt wurden.
Erhält eine Partei mehr als die Hälfte aller gültigen Zweitstimmen, aber nicht mehr als die Hälfte aller zu vergebenden Sitze, so erhält sie einen zusätzlichen Sitz.
Überhang- und Ausgleichsmandate: Wann kann sich die Zahl der Sitze im Landtag erhöhen?
Gewinnt eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate als ihr nach dem Verhältnis der Landesstimmen zustehen würden, behält sie gemäß § 6 Abs. 5 ThürLWG diese zusätzlichen Sitze. Sie werden auch Überhangmandate genannt.
Beispiel: Partei B gewinnt in den Wahlkreisen 17 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung anhand der Landesstimmen stehen ihr allerdings nur 15 Sitze zu. Partei B besitzt somit zwei Überhangmandate, welche sie behalten darf. Die Zahl der Landtagssitze erhöht sich auf insgesamt 90.
Das durch die Überhangmandate entstandene Ungleichgewicht wird durch die Vergabe von sogenannten Ausgleichsmandaten wieder hergestellt. Dadurch soll eine gerechte Sitzverteilung geschaffen werden.