Gig-Economy Die Boten sind geliefert

Die „Gig Economy“, also die digitale Vermittlung einmaliger, zeitlich befristeter Dienstleistungen („gigs“) hat durch die Coronakrise einen zusätzlichen Schub erhalten. Quelle: imago images

Klicken, kaufen, bringen lassen: Im Corona-Lockdown boomen Internethandel und Kurierdienste. Die Politik fürchtet die Entstehung eines digitalen Prekariats von Soloselbständigen ohne soziale Absicherung. Die Vorschläge reichen von einer Altersversicherungspflicht bis zur Plattformregulierung.

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Beate Müller-Gemmeke ist eine der wenigen Politikerinnen, die persönliche Erfahrung in der Welt der Soloselbständigen gesammelt hat. Fast zehn Jahre verdiente die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihr Geld als Beraterin für Projektentwicklung und Fördermittel im Bereich öffentlicher Trägerschaften. Die Arbeit hat ihr Spaß gemacht, auch das große Maß an Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit von Chefs und Kollegen. Deshalb sieht die Grünen-Politikerin heute auch durchaus die Chancen von neuen Arbeitsformen.

Und sie vermutet längst nicht hinter jedem Soloselbständigen gleich einen Fall von versteckter Ausbeutung. Dennoch wächst ihre Skepsis. „Man sieht schon, dass viele Tätigkeiten, die früher normale sozialversicherungspflichtige Arbeit waren, heute als selbständige Tätigkeit behandelt werden“, sagt sie. „Es gibt dabei große Chancen, aber auch ein wachsendes Risiko einer Prekarisierung“.

Ihrer Ansicht nach hätte der Gesetzgeber wegen der „rasanten Entwicklung der digitalen Arbeitswelt schon längst handeln und für faire Rahmenbedingungen sorgen müssen“. Das soll spätestens dann nachgeholt werden, wenn die Grünen nach der Bundestagswahl in einer Koalition mit der Union an die Macht kommen. „In der nächsten Legislaturperiode müssen die Lücken im Bereich der neuen selbständigen Arbeit geschlossen werden,“ sagt Müller-Gemmeke. Ihr Fachkollege von der CDU stimmt jetzt schon zu.

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„Es kann auf Dauer nicht gut gehen, wenn ein wachsender Teil der Bevölkerung als Soloselbständige arbeitet, nicht in die Altersversorgung einzahlt und dann später ohne Absicherung dar steht“, warnt Peter Weiß, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Die Umwandlung von Arbeitnehmertätigkeiten in neue Formen der Soloselbständigkeit sollte nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen, die dann für die mangelnde Absicherung dieser Menschen in Haftung genommen würde“.

Der Wandel auf dem Arbeitsmarkt vollzieht sich rasant. Die „Gig Economy“, also die digitale Vermittlung einmaliger, zeitlich befristeter Dienstleistungen („gigs“) hat durch die Coronakrise einen zusätzlichen Schub erhalten. Es boomen digitale Warenhäuser und Bestellplattformen. Die im Internet georderten Services und Waren werden analog umgesetzt, vor allem durch Kurierfahrer, Pizzaboten oder Getränkelieferanten. Entsteht dort neue Beschäftigung mit neuen Chancen? Oder entwickelt sich vor allem ein Digitalprekariat ohne Schutz und Absicherung?

Nach einer neuen Studie des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln ist die Nachfrage nach „Gig“-Arbeit zwischen Januar und Mai 2020 um über 40 Prozent angestiegen. Treiber war die Pandemie, was sich auch in der Art der „Gigs“ niederschlägt: Während häusliche Dienstleistungen und Chauffeurdienste aus Angst vor Ansteckung etwas zurückgingen, schnellte die Nachfrage nach Lieferdiensten und IT-Beratung in die Höhe.

Zwar machen die Auslieferungsfahrer einen großen Teil des Beschäftigungszuwachses aus. Aber es sind bei weitem nicht nur einfache Tätigkeiten, die boomen. Computerexperten, die zahlreichen Angestellten bei der Installation oder Verbesserung ihres Homeoffice' helfen, erlebten in den vergangenen Monaten ebenfalls ein Auftragshoch. Hinzukommen nach der Max-Planck-Studie viele neue Arbeitssuchende, die im Zuge der Krise ihre Anstellung im traditionellen Stellenmarkt verloren haben und nun ihr Glück als Dienstleister in der Plattformökonomie versuchen. Es ergibt sich mithin ein gemischtes Bild, auf dem allerdings die sozialpolitischen Risiken deutlich erkennbar sind.

Entsprechend ihrem Selbstverständnis sehen sich die allermeisten Plattformen nur als reine Technologieunternehmen. Man führe, so die Eigenwahrnehmung, die „Gig“-Arbeiter und die Auftraggeber lediglich digital zusammen. Keinesfalls verstehen sich die Auftragsvermittler im Internet als Arbeitgeber oder als eine Institution, die die Bedingungen ihrer Auftragnehmer oft bis ins Detail bestimmt. Das reicht von technischen Anreizsystemen über die Drohung mit Ausschluss vom Portal bis hin zur Festlegung der Preise, Arbeitszeiten und Kommunikationsmittel. Die Frage, wie selbständig ein Auftragnehmer in der Plattformökonomie tatsächlich arbeitet ist nicht neu, hat aber durch den Digitalschub der Pandemie eine neue Dringlichkeit erhalten.

CDU-Experte Weiß spricht inzwischen von einem Graubereich. „Wir müssen neue Kriterien entwickeln, wie man Soloselbständigkeit von abhängiger Beschäftigung abgrenzt“, fordert er – ebenso wie seine Kollegin von den Grünen. „Ein Kurierfahrer ist ganz sicher kein echter Selbständiger“, sagt Müller-Gemmeke, „Er hat enge Vorgaben, keinerlei Selbstbestimmung und nur einen Auftraggeber.“ Vorsichtig ist sie allerdings bei Kriterien aus der alten Arbeitswelt – wie etwa die Nähe zum Betrieb oder die Eingliederung in die Firma. Ein IT-Experte könne heute durchaus von zuhause aus arbeiten, sagt die Grünen-Politikerin, und das als echter Selbständiger.

Dank der Corona-Beschränkungen profitieren Lieferdienste, so auch der Tiefkühlkost-Bringdienst Eismann. Unterwegs mit einem Eismann-Fahrer im rheinischen Erftstadt – zwischen Einfamilienhäusern und Homeoffice-Managern.
von Stephan Knieps

Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, ist bei der Frage gesetzlicher Regelungen zurückhaltender. „Wir erleben einen Boom bei den digitalen Geschäftsmodellen und das schafft auch jede Menge neue Arbeitsplätze – vom IT-Freelancer bis zum Online-Trainer oder Digitalberater“, sagt er. Aus seiner Sicht geht es „längst nicht nur um Boten und Fahrradkuriere“. Dass inzwischen „immer mehr Dienstleistungen ins Internet geschoben werden ist per se nicht schlecht, auch nicht für die Beschäftigten“, betont der FDP-Politiker.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) stehen bei der Frage gesetzlicher Nachbesserungen eindeutig auf Seiten von CDU und Grünen. Beide SPD-Minister haben jetzt einen Vorschlag entwickelt, wie sie die Position der Soloselbständigen gegenüber den „mächtigen Plattformen stärken“, wie Heil im Interview mit der Wirtschaftswoche sagt. „Ebenso wie in der analogen Welt wollen wir Mindestkündigungs- und Übergangsfristen für Plattformtätige verbindlich festlegen“, sagt er. Den heute jederzeit möglichen Ausschluss eines Auftragnehmers von einer Plattform sehen Heil und Lambrecht als „Wild-West-Methode“, die gesetzlich ausgeschlossen werden soll. (Lesen Sie hier einen Gastbeitrag der beiden Minister zu diesem Thema.)

Neben dem arbeitsrechtlichen Schutz der „Gig-Arbeiter“ wird in der Berliner Koalition aber auch über mehr soziale Absicherung gesprochen. CDU-Experte Weiß fordert eine Altersversicherungspflicht für Soloselbständige sowie eine Versicherung gegen Verdienstausfall. Zwar seien „gesetzliche Maßnahmen eine Frage des Zeitpunkts“, sagt Weiß. „Man kann nicht jetzt in der Krise eine Altersversicherungspflicht einführen. Aber danach sollte es eine solche Pflicht für alle geben, die ab einem Stichtag neu selbständig werden“. Wichtig sei dabei außerdem, „dass diese Altersabsicherung der Soloselbständigen insolvenzgeschützt ist“. Da nicht die Solidargemeinschaft für die mangelnde soziale Absicherung der „Gig“-Arbeiter haften dürfe, „sollte man auch eine Versicherung gegen Verdienstausfall prüfen“, fordert Weiß. „Das ist zwar teuer, aber immer noch billiger als Beiträge zur Arbeitslosenversicherung“.


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Ob die Vorschläge zur sozialen und arbeitsrechtlichen Absicherung der Soloselbständigen in der Plattformökonomie bis zum Ende der verbleibenden Legislaturperiode noch umgesetzt werden, erscheint mit Blick auf das kommende Wahljahr 2021 nicht sehr wahrscheinlich. Offenkundig ist jedoch, dass es in weiten Teilen der Politik den Willen gibt, den Bereich gesetzlich stärker zu reglementieren – notfalls dann nach der Bundestagswahl.

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