Landtagswahl Sachsen 2024: So funktioniert das sächsische Wahlsystem
Am 1. September 2024 ist Landtagswahl in Sachsen. Ein Überblick über das Wahlsystem, die Wahlberechtigung und die Sitzverteilung im Landtag.
Foto: dpaAlle fünf Jahre werden 15 der 16 Landtage in Deutschland neu gewählt. Im Osten gestaltet sich die Suche nach politischen Mehrheiten oft besonders herausfordernd. Im Jahr 2024 stehen dort gleich drei Landtagswahlen an: In Brandenburg, Thüringen und Sachsen wird der Landtag bereits zum achten Mal gewählt.
Das Wahlsystem mag wegen der vielen Fachbegriffe wie Sperrklausel oder Überhang- und Ausgleichsmandate kompliziert erscheinen. Dieser Artikel erklärt, wie das Wahlsystem der Sächsischen Landtagswahlen funktioniert, wie viele Stimmen Sie haben und wie sie sich auf den Landtag verteilen.
Landtagswahl in Sachsen 2024: Wahlsystem, Wahlberechtigung und Sitzverteilung
Wer darf bei der Landtagswahl in Sachsen wählen?
Das Wahlrecht Sachsens ist in Paragraf 11 des Sächsischen Wahlgesetzes (SächsWahlG) verankert. Demnach sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 wahlberechtigt. Zusätzlich müssen sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen haben, was bedeutet, dass sie im Einwohnermelderegister gemeldet sein müssen. Das Recht, bei Wahlen seine Stimme abzugeben, bezeichnet man als aktives Wahlrecht.
Wer kann gewählt werden?
Das passive Wahlrecht hingegen bezeichnet das Recht einer Person, bei Wahlen selbst als Kandidat gewählt zu werden. Gemäß § 14 SächsWahlG muss diese Person das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Jahr in Sachsen ihre Wohnung haben oder, sofern sie keine Wohnung im Inland hat, sich sonst im Freistaat Sachsen gewöhnlich aufhalten. Außerdem darf sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wie funktioniert das Wahlsystem bei der Landtagswahl?
Die einzelnen Bundesländer entscheiden nach Artikel 28 Abschnitt 1 Grundgesetz (GG) selbst über das Wahlsystem und das Wahlverfahren. Dabei müssen jedoch alle Bundesländer die grundlegenden Wahlprinzipien nach Artikel 38 GG einhalten: Wahlen müssen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Laut der Bundeswahlleiterin nutzen die meisten Länder, einschließlich Sachsen, das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl.
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Dieses Wahlsystem kombiniert eine Mehrheitswahl für Direktkandidaten in Wahlkreisen mit einer Verhältniswahl für die Parteien, um eine gerechte Sitzverteilung im Parlament zu gewährleisten.
Wie viele Stimmen habe ich und wen wähle ich damit?
Deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen, die sie abgeben können: Eine Direktstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Listenstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei (§ 4 SächsWahlG).
- Erststimme: Der Wahlkreiskandidat wird nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt, das heißt, der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt. Sachsen ist in 60 Wahlkreise unterteilt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen in seinem Wahlkreis gewinnt und erhält ein Direktmandat als Abgeordneter im Landtag.
- Zweitstimme: Die Zweitstimme wird auch Listenstimme genannt, weil auf dem Stimmzettel jeweils die Spitzenkandidaten der Parteien aufgelistet sind. Sie entscheidet maßgeblich über die Zuteilung der 120 Sitze. Die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Landtag erhält, ist proportional zu den Stimmen, die sie bei der Wahl erhalten hat.
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Gibt es bei der Sächsischen Landtagswahl eine Sperrklausel?
Wie bei der Bundestagswahl gilt auch bei der Landtagswahl in Sachsen eine fünfprozentige Sperrklausel. Diese Regelung sorgt dafür, dass Parteien eine Mindestanzahl an Stimmen erreichen müssen, um im Landtag vertreten zu sein.
Nach dem Sächsischen Wahlgesetz können Parteien die Fünf-Prozent-Hürde mit Hilfe der sogenannten Grundmandatsklausel allerdings umgehen. Diese besagt, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Landtag vertreten ist, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält, aber mindestens zwei Direktmandate einholt (§ 6 Abs. 1 SächsWahlG).
Aktuelle Wahlumfragen von Meinungsforschungsinstituten wie INSA und Infratest Dimap deuten darauf hin, dass es für die Linke bei der kommenden Landtagswahl in Sachsen schwierig werden könnte, die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden. Im Freistaat ist der Einsatz der Grundmandatsklausel bislang noch nicht vorgekommen. Möglicherweise ändert sich das mit der kommenden Wahl.
Wie werden Stimmen in Abgeordnetenmandate umgerechnet?
Der Sächsische Landtag besteht im Normalfall aus 120 zu verteilenden Sitzen (§ 1 Absc. 1 SächsWahlG). Die Hälfte der Abgeordneten (60 Sitze) wird über die Erststimme, die andere Hälfte (weitere 60 Sitze) über die Zweitstimme gewählt (§ 1 Abs. 2 SächsWahlG). Die Umrechnung der Wählerstimmen in diese Mandate des Sächsischen Landtags erfolgt nach dem sogenannten Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Das Verfahren berechnet die Sitzverteilung nach den Listenstimmen der Parteien.
Michael Kretschmer – CDU
Der CDU-Politiker Michael Kretschmer ist Ministerpräsident des Freistaats Sachsen. Als er 2017 das Amt des Ministerpräsidenten übernahm, zählte er zu den jüngsten Regierungschefs in Deutschland. Der 49-Jährige gilt als Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2024.
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Foto: imago imagesJörg Urban – AfD
Die AfD liefert sich laut Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Spitze mit der CDU. Im Februar 2018 übernahm er den Vorsitz seiner Partei in Sachsen. Zudem führt der 59-Jährige die AfD-Landtagsfraktion.
Franziska Schubert, Wolfram Günther und Katja Meier – Die Grünen
In Sachsen tritt ein Spitzentrio für die Grünen an: Franziska Schubert, Wolfram Günther und Katja Meier (von links).
Franziska Schubert, 42 Jahre alt, ist seit 2020 Fraktionsvorsitzende. Wolfram Günther, 51 Jahre alt, ist seit 2019 Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Katja Meier, 45 Jahre alt, wurde 2019 zur Staatsministerin für Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung ernannt.
Petra Köpping – SPD
In der gegenwärtigen Koalition von SPD, CDU und Grünen leitet die 66-jährige SPD-Politikerin Petra Köpping Sachsens Ministerium für Soziales und Gleichstellung, das auch den Gesundheitsbereich umfasst.
Foto: imago imagesSabine Zimmermann – BSW
Die 63-jährige Sabine Zimmermann schloss sich 2023 dem Bündnis Sahra Wagenknecht an. Im Februar 2024 wurde sie gemeinsam mit dem Unternehmer Jörg Scheibe zur Landesvorsitzenden des BSW in Sachsen gewählt.
Foto: Sebastian Kahnert/dpaSusanne Schaper und Stefan Hartmann – Die Linke
Die 46-jährige Landtagsabgeordnete Susanne Schaper und der 56-jährige Politikberater Stefan Hartmann treten gemeinsam als Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl 2024 für die Linke an.
Foto: Sebastian Kahnert/dpaRobert Malorny – FDP
Die Freien Demokraten streben unter der Führung von Robert Malorny den Wiedereinzug ins Landesparlament an. Der 45-jährige Malorny ist seit 2019 für die FDP im Dresdner Stadtrat tätig, zuletzt als Fraktionsvorsitzender.
Foto: imago imagesWie erfolgt die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag? – Höchstzahlverfahren nach Saint-Laguë/Schepers
Die Verteilung der Sitze im sächsischen Landtag erfolgt nach einem komplexen Verfahren. Dieses wurde in der jüngeren Vergangenheit auch noch einmal geändert.
Bei der Landtagswahl 2014 wurde in Sachsen noch das Höchstzahlverfahren des belgischen Rechtswissenschaftlers Victor d’Hondt (1841–1901) für die Berechnung der Sitzverteilung angewendet. Dieses Verfahren kann bei großen Unterschieden in den Stimmenanteilen der Parteien allerdings dazu führen, dass insbesondere kleinere Parteien vernachlässigt werden. Daran gab es viel Kritik.
Seit 2023 wird daher das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verwendet. Das wird derzeit auch in ähnlicher Form bei Bundestagswahlen und Europawahlen eingesetzt. Besonders deshalb, weil es die geringste Verzerrung zwischen den Stimmanteilen einer Partei und den verteilten Sitzen im (Landes-)Parlament verspricht.
Beim Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren wird die Anzahl der Sitze proportional zu den Zweitstimmen verteilt. Das Sächsische Wahlgesetz beschreibt das Verfahren in Paragraf 6 Abschnitt 3 wie folgt:
- Zuerst werden die jeweiligen Zweitstimmen der einzelnen Parteien durch 0,5, 1,5, 2,5, 3,5 usw. geteilt. Hat beispielweise Partei A insgesamt 10.000 Zweitstimmen erhalten, so wird diese Zahl erst durch 0,5 (ergibt 20.000), dann durch 1,5 (ergibt 6.666) und so weiter geteilt. Dieser Prozess wird mit allen Parteien fortgesetzt.
- Daraus ergibt sich eine Vielzahl von sogenannten Höchstzahlen, die in einem zweiten Schritt absteigend sortiert werden. Dabei werden die Zahlen aller Parteien berücksichtigt.
- Danach können die Sitze verteilt werden: Die Partei mit der größten errechneten Zahl erhält den ersten Sitz. Die Partei mit der zweitgrößten Zahl bekommt den zweiten Sitz usw., bis alle Sitze verteilt sind.
- Falls mehrere Parteien die gleiche Höchstzahl für den letzten Sitz haben, entscheidet ein Los über die Zuteilung dieses Sitzes. Das folgende Beispiel inklusive Tabelle verdeutlicht den Prozess nochmals.
Beispielberechnung der Sitzverteilung nach Saint-Laguë/Schepers
Wahlergebnis (Listenstimmen):
- Partei A: 10.000 Stimmen
- Partei B: 7.600 Stimmen
- Partei C: 1.300 Stimmen
Es sind insgesamt 18.900 Stimmen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die Zuteilung von zwölf Sitzen erfolgt.
Hat eine Partei die Mehrheit der Stimmen, aber nach der obigen Berechnung nicht entsprechend viele Sitze bekommen, so erhält sie zunächst einen zusätzlichen Sitz, bevor die restlichen Sitze wie üblich verteilt werden (§ 6 Abs. 4 SächsWahlG).
Beispiel: Partei A hat 60 Prozent der Stimmen erhalten und müsste daher theoretisch 72 der 120 Sitze im Landtag erhalten. Hat sie nach der Sitzverteilung jedoch nur 69 Sitze erhalten, wird Partei A ein zusätzlicher Sitz zugeteilt, so dass sie nun über 70 Sitze verfügt. Nach diesem Vorgang werden noch die Direktmandate abgezogen (§ 6 Abs. 5 SächsWahlG). Die Anzahl der Direktmandate einer Partei ergibt sich aus der Anzahl der Wahlkreise, in denen ihre Kandidaten gewonnen haben.
Beispiel: Partei B hat drei Direktmandate gewonnen. Laut der Beispieltabelle stehen Partei B fünf Sitze zu. Daher verbleiben zwei Sitze, die an die Kandidaten der Landesliste von Partei B in der Reihenfolge ihrer Platzierung vergeben werden.
Überhang- und Ausgleichsmandate: In welchem Fall erhöht sich die Zahl der Sitze im Landtag?
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr gemäß dem proportionalen Sitzanspruch zustehen.
Beispiel: Partei A hat sieben Direktmandate gewonnen, ihr stehen jedoch nur sechs Sitze zu. Partei A erhält dann ein Überhangmandat, was bedeutet, dass sie alle sieben Direktmandate behält. Die Gesamtzahl der Sitze im Parlament wird durch die Überhangmandate erhöht, was auch Auswirkungen auf die Verteilung der verbleibenden Sitze hat (§ 6 Abs. 6 SächsWahlG).
Um das dadurch entstandene Ungleichgewicht der Sitze auszugleichen, erhalten die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Diese werden so verteilt, dass die Sitzverteilung möglichst genau dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Wichtig ist dabei, dass die Zahl der Ausgleichsmandate die Zahl der Überhangmandate nicht übersteigt (§ 6 Abs. 6 SächsWahlG).
Beispiel: Angenommen, durch das Überhangmandat von Partei A erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze von 120 auf 121. Der durch das Überhangmandat entstandene zusätzliche Sitz wird zunächst der Partei zugeteilt, die am stärksten von ihrem proportionalen Sitzanspruch abweicht, sprich die Prozentzahl der Zweitstimmen weicht am stärksten von der Anzahl der zugeteilten Sitze ab. Kommt es auch bei anderen Parteien zu Differenzen, werden weitere Ausgleichsmandate verteilt, um die Sitzverteilung gerechter zu gestalten.
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