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Weg zur NeuwahlDeutschland soll im Februar wählen

Knapp eine Woche nach dem Bruch der Ampel-Koalition sind sich die Politiker in Berlin einig geworden. Der Termin der Bundestagswahl 2025 steht damit wohl fest. 12.11.2024 - 13:52 Uhr aktualisiert Quelle: dpa

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Im Streit um einen Termin für die vorgezogene Bundestagswahl konnten sich Union und SPD auf einen Termin einigen. Die Wahl soll am Sonntag, den 23. Feburar 2025, stattfinden. Das berichteten mehrere Medien und berufen sich auf Informationen von beiden Seiten. Nun muss der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die endgültige Entscheidung über den Wahltermin treffen.

Grundlage war offenbar eine Einigung zunächst zwischen SPD und CDU/CSU, nachdem CDU-Chef Friedrich Merz am Montag in internen Sitzungen von seiner Forderung nach dem 19. Januar abgerückt war und den 16. oder 23. Februar vorgeschlagen hatte. Auch Olaf Scholz war nach starkem öffentlichen Druck von seinem ursprünglichen Vorschlag abgerückt, die Vertrauensfrage am 15. Januar zu stellen und so eine Neuwahl Ende März herbeizuführen. Auch FDP und Grünen tragen laut Insidern der Nachrichtenagentur Reuters den Vorschlag mit.

Die Vertrauensfrage wird Bundeskanzler Olaf Scholz nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aus Koalitionskreisen am 16. Dezember im Bundestag stellen. Die Union hatte Scholz zuvor aufgefordert, die Vertrauensfrage bereits an diesem Mittwoch zu stellen, was dieser aber ablehnte. Die erwartete Niederlage bei dieser Vertrauensabstimmung würde den Prozess zu Neuwahlen einleiten.

Schneller schlau: Vertrauensfrage im Bundestag
Das Grundgesetz regelt die Frage nur knapp. Dort heißt es in Artikel 68, Absatz 1: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.“ Dieses Recht erlösche, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kanzler wähle. Festgelegt wird in Absatz 2 zudem, dass zwischen dem Antrag des Kanzlers und der Abstimmung im Bundestag 48 Stunden liegen müssen.
Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage allein oder aber in Verbindung mit einer konkreten Sachentscheidung stellen. Letzteres gab es bislang nur einmal: 2001 stellte die Bundesregierung den Antrag auf Entsendung deutscher Streitkräfte für den von den USA angeführten Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Rahmen der Operation „Enduring Freedom“ in Afghanistan. „In Verbindung mit der Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung (...) stelle ich den Antrag nach Artikel 68 Abs. 1 des Grundgesetzes“, hieß es in einem weiteren Antrag von Kanzler Schröder.Vier Jahre später verzichtete er auf eine Verknüpfung mit einer konkreten Sachfrage. Sein Antrag lautete damals: „Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Freitag, dem 1. Juli 2005, hierzu eine Erklärung abzugeben.“ Schröder zog damals die Konsequenzen aus einer Reihe bitterer SPD-Niederlagen bei Landtagswahlen und aus dem starken Widerstand in der eigenen Partei gegen die Hartz-IV-Reformen. In seiner Erklärung im Bundestag gab Schröder damals unumwunden zu: „Mein Antrag hat ein einziges, ganz unmissverständliches Ziel: Ich möchte dem Herrn Bundespräsidenten die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen vorschlagen können.“ Durch die schmerzlichen Wahlniederlagen sei deutlich geworden, „dass es die sichtbar gewordenen Kräfteverhältnisse ohne eine neue Legitimation durch den Souverän, das deutsche Volk, nicht erlauben, meine Politik erfolgreich fortzusetzen“.
Das Pikante bei Schröder 2005 war: Seine rot-grüne Bundesregierung hatte im Bundestag eine Mehrheit. Das Vorgehen des Kanzlers zielte nicht darauf ab, sich diese bestätigen zu lassen, sondern im Gegenteil die Vertrauensfrage zu verlieren, um zu einer Neuwahl zu kommen. Diese sogenannte unechte Vertrauensfrage ist umstritten, weil sie der Intention des Grundgesetzes zuwiderläuft. Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) zogen deshalb vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie sich in ihren Abgeordnetenrechten verletzt sahen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die sehr knappen Ausführungen von Artikel 68 Grundgesetz in mehreren Urteilen inhaltlich angereichert. Nach der Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten im Januar 1983 erklärte es einen Monat später, der Kanzler solle das Verfahren nach Artikel 68 Grundgesetz nur anstrengen dürfen, wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet sei, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiterzuregieren. „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.“Karlsruhe machte zugleich deutlich, dass es dem Sinn von Artikel 68 nicht gerecht würde, wenn ein Kanzler mit einer ausreichenden Mehrheit im Bundestag sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten ließe mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben. „Desgleichen rechtfertigen besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben die Auflösung nicht“, heißt es in den Leitsätzen des Urteils.In seinem Urteil vom August 2005 ging das Bundesverfassungsgericht direkt auf die unechte Vertrauensfrage ein: „Die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Handlungsfähigkeit einer parlamentarisch verankerten Bundesregierung verloren gegangen ist“, urteilten die Richter. „Handlungsfähigkeit bedeutet, dass der Bundeskanzler mit politischem Gestaltungswillen die Richtung der Politik bestimmt und hierfür auch eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich weiß.“
Wenn er die Auflösung des Bundestages verkündet, wird Bundespräsident zugleich einen Termin für die Neuwahl bekanntgeben. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Die Bundesregierung bleibt derweil geschäftsführend im Amt – bis ein neuer Kanzler gewählt und seine Ministerinnen und Minister ernannt sind.

Stärkung des Verfassungsgerichts soll umgesetzt werden

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt versicherte in den ARD-„Tagesthemen“, sobald der Fahrplan geklärt sei, könne das Parlament sehr schnell wieder in einen Arbeitsmodus kommen. Es gebe überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Union die Vereinbarungen, die sie in der Vergangenheit mit der Ampel getroffen habe, auch einhalten werde.

Allerdings werde die Spitze der Unionsfraktion vor der Vertrauensfrage mit der verbliebenen rot-grünen Minderheitsregierung nur über wenige Projekte im Bundestag beraten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten, Thorsten Frei (CDU). Er rechne damit, dass sich der Bundestag in dieser Woche etwa noch mit dem Nachtragshaushalt 2024 befassen, über diesen aber nicht entscheiden, sondern ihn in den Haushaltsausschuss zurück überweisen werde.

Zudem könne es in der laufenden Woche noch die Verabschiedung eines Gesetzes geben, in dem es unter anderem um die Überwachung der Telekommunikation bei Diebstahl während Wohnungseinbrüchen gehe. Dieses Gesetz sei bis zum 11. Dezember befristet – wenn man nicht wolle, dass dieses Ermittlungsinstrument nicht mehr zur Verfügung steht, müsse das Gesetz geändert und am 22. November durch den Bundesrat gehen.

Ein weiteres Projekt sei die geplante Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Dabei gehe es um ein interfraktionelles Vorhaben, das die Union nach wie vor für sinnvoll und notwendig halte, sagte Frei. Er gehe davon aus, dass dieses Gesetzespaket noch im laufenden Jahr den Bundestag passieren werde. Auch die vier Bundeswehr-Mandate, die in den ersten Monaten des kommenden Jahres auslaufen, würden mit Sicherheit rechtzeitig verlängert werden, sagte der CDU-Politiker.

Dobrindt: Union erarbeitet „Positivliste“ mit Parlamentsvorhaben

Alexander Dobrindt ergänzte, die Union erarbeite derzeit eine „Positivliste“ mit Projekten, von denen die Union glaube, dass sie noch vor der Wahl ins Parlament eingebracht werden müssten, weil sie zeitkritisch seien. Die Abschaffung der kalten Progression etwa sei nicht zeitkritisch, weil diese auch rückwirkend abgeschafft werden könne. Frei hatte gesagt, das vor allem von der SPD mitgetragene Rentenpaket 2 werde von der Union mit Sicherheit nicht mitgetragen. Auch eine Verlängerung des Deutschlandtickets sei nicht mit der Union vereinbart.

Nötig sei allerdings ein rascher „Comeback-Plan für die Wirtschaft“, da das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder gefestigt werden müsse, sagte Dobrindt. Zudem müsse die Migrationsfrage vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Dies dulde angesichts der Überforderung der Kommunen keinen weiteren Aufschub. Zudem müsse die innere Sicherheit vordringlich gestärkt werden.

Ökonom Südekum

„SPD, Grüne und Union könnten zusammen keine Zweidrittelmehrheit mehr bekommen“

von Sonja Álvarez

Die Union werde auch vorliegende Beschaffungsvorlagen für die Bundeswehr mittragen, ergänzte der CSU-Landesgruppenchef. Zu den Ukraine-Hilfen sagte er, es seien derzeit keine zusätzlichen Mittel notwendig. Sollte sich dies anders darstellen, sei man aber bereit, über solche Fragen zu reden. Es gehe aber angesichts der Lage in der Ukraine aktuell eher um Waffenlieferungen.

FDP will nur wirtschaftlich wichtige Vorhaben stützen

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hat Kooperationsbereitschaft bei einigen Vorhaben im Parlament in Aussicht gestellt. „Im nächsten Schritt sind wir natürlich bereit, über konkrete Vorhaben im Bundestag zu sprechen, die unser Land wirtschaftlich voranbringen. Das betrifft in erster Linie die Initiativen, die Christian Lindner innerhalb der Bundesregierung vorangetrieben hat, etwa den Ausgleich der Kalten Progression“, sagte Dürr der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Dafür liege ein fertiger Gesetzentwurf auf dem Tisch. Dürr kündigte an: „Angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Lage werden wir nur über Vorhaben beraten, die zu einer neuen Dynamik und einer Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit führen.“

Vor einer Faktionssitzung nannte er auch Verschärfungen beim Bürgergeld mit dem Ziel den Sozialstaat effizienter zu machen und insbesondere mehr Arbeitsmarktmobilisierung in Deutschland zu gewährleisten. Zudem nannte Dürr „Maßnahmen auch aus der Wachstumsinitiative, die unser Land voranbringt“. Darüber werde man in den kommenden Tagen und Wochen mit den anderen Fraktionen sprechen. Es gebe aber keine Ampel-Koalition mehr und neue Mehrheiten müssten in jedem Fall gesucht werden.

Südekum: Parteien der Mitte könnten Zweidrittelmehrheit verpassen

Der Top-Ökonom Jens Südekum warnte im Interview mit der WirtschaftsWoche, dass es nach den Neuwahlen zu einer angespannten Situation im Parlament kommen könnte. „Wenn ich mir die aktuellen Umfrage-Daten anschaue, könnten SPD, Grüne und Union zusammen womöglich keine Zweidrittelmehrheit mehr bekommen.“ Diese sei nötig, um eine verfassungsändernde Mehrheit zu erreichen. Union, SPD und Grüne müssten dann Sahra Wagenknecht um Hilfe bitten, „die macht dann womöglich mit, aber nur zu einem hohen Preis“.

Generell geht Südekum davon aus, dass Friedrich Merz als Bundeskanzler die finanziellen Spielräume fehlten, um seine politischen Pläne umzusetzen –sollte Merz an der jetzigen Form der Schuldenbremse festhalten. Das wisse Merz auch, sagte Südekum. Der Ökonom plädiert daher für eine Reform der Schuldenbremse. Südekum: „Ich hoffe deshalb auf demokratischen Pragmatismus – denn einen großen Wurf für Deutschland können die Parteien jetzt nur gemeinsam auf den Weg bringen.“

Lesen Sie auch: „Die Wahl von Donald Trump ist keine Notlage – zumindest nicht für Deutschland“

dpa, rtr
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