Klimageld 2025: Wann kommt die CO2-Preis-Entlastung und wie hoch fällt diese aus?
Das Klimageld soll einen Ausgleich für den CO2-Preis schaffen. Kommt das Klimageld 2025 für jeden Bürger?
Foto: dpaZum 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung die CO2-Bepreisung erneut angehoben: Der CO2-Preis ist von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Das bedeutet, dass alles, was Energie aus fossilen Trägern schöpft, teurer wurde. Vermieter sind besonders von dem Kostenanstieg betroffen, aber auch Heizen und Tanken kosten nun mehr.
Eingeführt hatte die Bundesregierung die Abgabe bereits 2021, um den klimaschädlichen Ausstoß von CO2 zu verteuern. Der Preis sollte ab dann schrittweise steigen. Ab 2026 soll ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 gelten. 2027 soll der deutsche CO2-Preis dann in ein europäisches Emissionshandelssystem übergehen. Er wird dann nicht mehr von der Regierung festgelegt, sondern durch den Markt bestimmt.
Um Mehreinnahmen, die die Regierung durch den CO2-Preis erwirtschaftet, in Teilen an die Bevölkerung zurückzugeben, hat sich die Politik das Klimageld ausgedacht. Bei der Umsetzung hakt es allerdings bislang. Eine Übersicht zum aktuellen Stand in der Debatte ums Klimageld in Deutschland.
Klimageld 2025: Höhe, Antrag, Auszahlung und Co. im Überblick
Klimageld: Wann kommt es?
Der CO2-Preis wurde noch von der Großen Koalition aus Union und SPD beschlossen, die Idee eines Klimagelds später von der Ampel-Regierung 2021 im Koalitionsvertrag festgehalten. Doch war die damalige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP an der Umsetzung gescheitert. Die Gründe dafür waren vielfältig: Unter anderem hatte die Ampel-Regierung die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Regierung fließen, für andere Förderprogramme verplant.
Zudem fehlte ein Auszahlungsmechanismus, der sicherstellt, dass das Geld auf dem Konto der Bürger ankommt. Diesen Mechanismus hatte die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen noch im Dezember 2024 beschlossen. Konkret sollte dafür die Kontoverbindung mit der Steueridentifikationsnummer der Bürger verbunden werden. Der Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) hatte Ende Dezember vergangenen Jahres gesagt, es sei Ziel, „dass der Basismechanismus, mit dem pauschale Auszahlungen möglich sind, im Jahr 2025 zur Verfügung steht“. Über konkrete Leistungen müsse dann die künftige Bundesregierung entscheiden, ergänzte er.
Zur Bundestagswahl 2025 nahmen einige Parteien das Klimageld wieder in ihr Wahlprogramm auf – wenn auch unter unterschiedlichen Bezeichnungen. Während Grüne, SPD und Linke am Begriff „Klimageld“ festhielten, sprach die FDP von einer „Klimadividende“, die Union von einem „Klimabonus“. Bereits im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD tauchte das Thema dann aber nicht mehr explizit auf.
Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD wird das Klimageld ebenfalls nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Zwar heißt es, man wolle die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an Bürger und Unternehmen zurückgeben – unter anderem durch „unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität“ sowie „durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität.“ Ob diese Maßnahmen das Klimageld ersetzen oder ergänzen sollen, bleibt offen.
Wie hoch ist das Klimageld?
Die genaue Höhe des Klimageldes steht nicht fest. Allerdings gibt es verschiedene Schätzungen und Berechnungen. Der Thinktank MCC kommt so auf einen Betrag von 130 Euro pro Person für das Jahr 2024. Für 2027 sollen es 250 Euro pro Person sein.
Das Umweltinstitut München hält für das Jahr 2025 sogar eine Summe von etwa 300 Euro pro Person für möglich. Einen ähnlichen Betrag prognostiziert eine Studie von Greenpeace. Die Umweltschutzorganisation hält für 2025 ein Klimageld von 317 Euro pro Kopf für realistisch. Zum Vergleich: In Österreich liegt der sogenannte Klimabonus derzeit bei einem Sockelbetrag von 145 Euro pro Person.
Wer würde das Klimageld bekommen?
Grundsätzlich wären alle Bürgerinnen und Bürger an diesem Umverteilungsmechanismus beteiligt. Jeder würde einmal pro Jahr denselben Betrag erhalten. Der Grundgedanke hinter der Kombination aus CO2-Preis und Klimageld wird allerdings Klimasünder sanktionieren. Personen, die weniger CO2 verursachen, profitieren demnach indirekt mehr vom Klimageld als Personen mit großem CO2-Fußabdruck. Denn: Wer erst gar kein Auto hat, ist von einem höheren Spritpreis überhaupt nicht betroffen, würde das Klimageld aber trotzdem erhalten.
Muss man für die Auszahlung des Klimageldes einen Antrag stellen?
Nein, nach aktuellem Stand müssten Bürger keinen Antrag für die Auszahlung des Klimageldes stellen. Diese soll automatisiert erfolgen, sodass die Bürger das Klimageld ohne großen bürokratischen Aufwand erhalten.
Der Auszahlungsmechanismus für das Klimageld basiert auf der Speicherung der Kontoverbindungen in der Steuer-ID-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Laut Bundesfinanzministerium ist der rechtliche Rahmen dafür schon geschaffen und die Speicherung läuft bereits. Bisher wurden rund 13,9 Millionen Kontoverbindungen über die Familienkasse erfasst.
Seit dem 27. November 2024 können Bürger ihre IBAN eigenständig über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder ELSTER eintragen oder ihrer Hausbank die Erlaubnis erteilen, die IBAN direkt ans BZSt zu übermitteln.
Warum soll es ein Klimageld geben?
Das Klimageld hängt eng mit der Einführung des CO2-Preises zusammen. Diesen gibt es in Deutschland seit 2021. Der CO2-Preis sorgt dafür, dass der Verbrauch fossiler Rohstoffe – dazu zählen Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel – teurer wird. Im Januar 2025 hatte die Bundesregierung den CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne erhöht.
Die sozialen Folgen, die diese Teuerung nach sich zieht, soll das Klimageld ausgleichen und abfedern. Im Koalitionsvertrag hatte die damalige Ampel-Regierung beschlossen, das Klimageld solle als „sozialer Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus“ wirken.
Klimageld-Vorbild: Woher kommt die Idee?
Ein Vorbild zum Klimageld liefert der österreichische Klimabonus. Österreich hatte 2022 mit der „Ökosozialen Steuerreform“ ein ähnliches Modell aus CO2-Bepreisung und Umverteilung eingeführt.
Derzeit erhalten österreichische Bürger einen festen Betrag von 145 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es einen Regionalausgleich für Regionen, in denen Infrastruktur und der ÖPNV gut ausgebaut sind. Der Ausgleich rangiert zwischen 50 und 145 Euro. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird jeweils die Hälfte des Betrags ausgezahlt.
Den Bonus erhalten alle Menschen, die seit mindestens sechs Monaten in Österreich leben. Das Geld wird auf das Konto überwiesen oder als Gutschein per Post versandt.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Januar 2024 bei der WirtschaftsWoche. Wir zeigen ihn aufgrund des hohen Leserinteresses erneut.
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