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SteuerprivilegEhegattensplitting: Wie Paare dadurch sparen und was passiert, wenn es abgeschafft wird

SPD-Chef Klingbeil schlägt vor, endlich das Ehegattensplitting für neue Ehen zu streichen – und heizt prompt einen neuen Streit in der Ampel an. Was man über das Ehegattensplitting und die Debatte darum wissen muss.Svenja Gelowicz 11.07.2023 - 13:57 Uhr

Ehegattensplitting abschaffen statt Sparen beim Elterngeld, lautet die Forderung einiger SPD-Politiker.

Foto: imago images

In der Debatte um Einsparungen beim Elterngeld bringen Politiker die alte Forderung wieder ins Spiel, das Ehegattensplitting stattdessen abzuschaffen. Es geht um keine geringeren Themen als Gleichstellung und Steuerprivilegien in einer Partnerschaft. Jetzt hat SPD-Chef Lars Klingbeil das Thema in den Fokus gerückt: Lieber hier kürzen als beim Elterngeld, schlägt er vor. Die Berechnungsmethode der Einkommenssteuer solle zumindest für neue Ehen verändert werden.

Der Koalitionspartner FDP läuft dagegen Sturm, Grünen-Co-Chefin Ricarda Lang sprach wiederum von einem interessanten Vorschlag des SPD-Vorsitzenden. Doch was beinhaltet diese Regelung überhaupt und wer profitiert davon? Die wichtigsten Antworten.

Was ist das Ehegattensplitting?

Normalerweise muss jeder Steuerpflichtige in Deutschland seine Einkommensteuererklärung selbst abgeben. Ehepaare und Menschen in Lebenspartnerschaften können ihre Steuererklärung aber auch gemeinsam erstellen. Dann wird ihr Einkommen zusammengerechnet und jeweils halbiert. Jeder Partner zahlt dadurch gleich viel Steuern.

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Aufgrund des progressiven Steuersatzes, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt, kann das Splitting dazu führen, dass man in eine niedrigere Steuerklasse fällt. Laut Finanzministerium sparen Familien und Paare dadurch im Jahr aktuell rund 25 Milliarden Euro an Steuern.

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Wie funktioniert es?

Das Finanzamt addiert das zu versteuernde Jahresgehalt der Partner, sie werden damit steuerlich als Einheit behandelt. Es wird so getan, als bekämen beide genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens, auch wenn einer der beiden deutlich mehr verdient als der andere. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt. Das ergibt die Einkommensteuer, die das Ehepaar zusammen zahlen muss.

Wer profitiert vom Ehegattensplitting?

Hat ein Paar unterschiedliche Einkommenshöhen, kann die gemeinsame Veranlagung vorteilhaft sein. Je größer der Unterschied im Einkommen ist, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Besonders groß ist der Steuervorteil, wenn einer der Partner kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hat. Am wenigsten nützt es, wenn beide Partner gleich viel verdienen.

Warum gibt es Kritik daran?

Von der OECD und der EU-Kommission wurde Deutschland öfter für das Ehegattensplitting kritisiert – mit dem Argument, dass es Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte. Denn vor allem Frauen arbeiten nach der Familiengründung öfter in Teilzeit und stecken bei der Karriere zurück. Durch das Ehegattensplitting rechnet sich eine Erwerbstätigkeit für sie teils nicht – was sich dann aber auf ihre Renten- und Sozialleistungen auswirkt.

Welche Argumente werden noch für die Abschaffung hervorgebracht?

Klingbeil hatte eine Abschaffung für neue Ehen vorgeschlagen. „Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil unterstützte die Überlegungen. „Fachlich wäre das ein Schritt nach vorne“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann nur aus fachlicher Sicht als Arbeitsminister sagen, dass für die Zukunft eine Reform des Ehegattensplittings arbeitsmarktpolitisch auch geboten ist, um die Frauenerwerbsbeteiligung zu verbessern.“

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von Svenja Gelowicz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte Klingbeils Vorstoß. „Wer die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und die partnerschaftliche Verteilung von Familienarbeit fördern will, kann das Ehegattensplitting nicht unangetastet lassen“, sagte die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack. Einschnitte beim Elterngeld lehne man wiederum ab. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, sagte der Funke Mediengruppe, die jetzige Regelung sei „gleichstellungspolitisch nicht optimal gestaltet“. Die Steuervorteile führten dazu, dass meist die Frau ihre Erwerbstätigkeit deutlich zurückfahre. Sie forderte eine zeitgemäße Ehegattenbesteuerung.

Was entgegnen Kritiker?

Klingbeils Vorschlag war vor allem bei der FDP auf massive Kritik gestoßen. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, dass sich das Ehegattensplitting aus dem Grundgesetz ableite, das die Ehe unter besonderen Schutz stelle. „Schon deswegen muss es bleiben“, sagte er dem RND.

Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, äußerte sich ebenfalls kritisch zu Klingbeils Vorschlag. „Das Ehegattensplitting, das auch für viele Familien mit durchschnittlichen und niedrigen Einkommen relevant ist, abzuschaffen, um ausgerechnet das Elterngeld für Bestverdiener zu finanzieren, scheint wenig durchdacht und käme einer Umverteilung von unten nach oben gleich“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag).

Könnte das Ehegattensplitting also bald wegfallen?

Die FDP argumentiert, die Abschaffung käme einer Steuererhöhung für Ehepaare und Lebenspartner gleich – und Steuererhöhungen hat die Ampel-Koalition ausgeschlossen. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grünen und FDP eigentlich eine Reform und keine Abschaffung vorgenommen: Nur die Steuerklassen beim Ehegattensplitting sollen geändert werden.

So heißt es auf Seite 92 des Ampel-Koalitionsvertrags: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“

Beide Partner würden dann in Steuerklasse 4 einsortiert, die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden, was die monatliche Steuerlast etwas anders verteilt. Ein genauer Zeitpunkt dafür steht aber nicht fest. Eine Abschaffung, wie Klingbeil sie vorschlägt, scheint in einer Koalition mit der FDP schwer vorstellbar.

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Mit Material von dpa und Reuters

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